Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, er habe am 30. Juli 1993 um 16.16 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf einer bestimmt bezeichneten Stelle der Tauernautobahn-Scheitelstrecke in Richtung Süden gelenkt und dabei die durch Vorschriftszeichen kundgemachte erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 30 km/h überschritten. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 52 a Z. 10a StVO 1960 begangen, gemäß § 99 A... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §58 Abs2;StVO 1960 §52a Z10a;StVO 1960 §99 Abs3 lita;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein
Sachverhalt Beweiswürdigung
freie Beweiswürdigung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:V... mehr lesen...
Aus dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 23. September 1991 um ca. 1.00 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der Sch-Bezirksstraße und der B Bundesstraße von K Richtung H gelenkt zu haben, wobei er es nach einem an einem näher bezeichneten Ort verursachten Verkehrsunfall mit Sac... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art130 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §99 Abs3 lita;VStG §19 Abs1;VStG §19;VwRallg;
Rechtssatz: Die Einleitung des Verwaltungsstrafverfahrens auf Grund anonymer Anzeige ist kein Milderungsgrund. Die Behörde hat bei der Strafbemessung wegen einer Verwaltungsübertetung nach §... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §99 Abs3 lita;VStG §27 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Tatort einer Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs 5 StVO ist stets der Unfallsort (Hinweis E 24.4.1986, 85/02/0264). Das Unterbleiben des Identitätsnachweises ist kein Tatbestandsmerkmal einer Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs 5 StVO und braucht daher im
Spruch: nich... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, er habe am 27. November 1992 um 13.26 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten PKWs auf der Inntalautobahn bei Kilometer 111,0 im Gemeindegebiet von Stams in Richtung Westen fahrend die auf Autobahnen gesetzlich zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130km/h um 83km/h überschritten. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 20 Abs. 2 StVO 1960 begangen, weshalb über ihn gemäß ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §99 Abs3 lita;VStG §5 Abs1;VStG §5 Abs2;
Rechtssatz: Die wegen der Möglichkeit eines Telefonates zur dringenden Erteilung der Zustimmung zur Operation eines Angehörigen rechtsirrtümliche Annahme, daß zur raschen Erreichung des Krankenhauses eine Geschwindigkeitsüberschreitung erlaubt sei, ist nicht unverschuldet. Der B... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde über den Beschwerdeführer eine Geldstrafe von S 3.200,-- verhängt, weil er am 13. Juni 1993 eine Übertretung nach § 99 Abs. 3 lit. a StVO in Verbindung mit § 1 lit. b der Verordnung der Tiroler Landesregierung vom 13. Februar 1990, LGBl. Nr. 8/1990 idF LGBl. Nr. 20/1992, begangen habe. Nach § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssena... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §99 Abs3 lita;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993030302.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 15. September 1993 wurde der Beschwerdeführer wegen einer am 14. Oktober 1990 begangenen Verwaltungsübertretung nach § 52 lit. a Z. 10a StVO 1960 mit einer Geldstrafe von S 2.500,-- (und einer Ersatzfreiheitsstrafe) bestraft. Nach § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durc... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, er habe zu einem bestimmten Zeitpunkt einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der Tauernautobahn-Scheitelstrecke, Fahrtrichtung Süden, von Straßenkilometer 94 bis Straßenkilometer 104 mit einer Geschwindigkeit von bis zu 170 km/h gelenkt, obwohl auf diesem Teilstück der Autobahn nur eine Höchstfahrgeschwindigkeit von 100 km/h erlaubt sei. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach §... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 lita Z10a;StVO 1960 §99 Abs3 lita;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993030270.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 lita Z10a;StVO 1960 §99 Abs3 lita;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993030293.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 18. März 1993 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 31. März 1992 1) um 0.20 Uhr an einem näher beschriebenen Ort als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit erheblich überschritten und 2) sich um 0.25 Uhr an einem weiteren, näher beschriebenen Ort als Lenker dieses Fahrzeuges geweigert, den Alkoholgehalt seiner Atemluft von einem bes... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §16 Abs2 litb;StVO 1960 §99 Abs3 lita idF 1971/274; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 3161/80 E 15. Mai 1981 RS 3 Stammrechtssatz Auch auf die Fahrgeschwindigkeit der an einem Überholvorgang beteiligten Fahrzeug kann es im Einzelfall bei der Beurteilung der Frage, ob dem § 16 Abs 2 lit b StVO 1960 zuwider gehandelt wurde, ankommen. Etwa dann, wenn fraglich ist, ob... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art130 Abs2;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §99 Abs3 lita;VStG §19;
Rechtssatz: Hat der Beschuldigte die - im Ortsgebiet - zulässige Höchstgeschwindigkeit (von 50 km/h) um ca 50 km/h überschritten, so überschreitet die Behörde mit der Bemessung der Geldstrafe von S 2000,-- nicht ihren Ermessensspielraum. ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 31. August 1993 wurde über den Beschwerdeführer wegen einer am 12. Dezember 1991 begangenen Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs. 5 StVO 1960 gemäß § 99 Abs. 3 lit. b leg. cit. eine Geldstrafe von S 500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 20 Stunden) verhängt. Nach § 33 a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates in einer V... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §99 Abs3 litb;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993030248.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 23. August 1993 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw am 20. August 1992 um 04.46 Uhr auf der Tauernautobahn-Scheitelstrecke an einem bestimmten Ort gelenkt und die durch Vorschriftszeichen kundgemachte erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h (um 49 km/h) überschritten. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 52 lit. a Z. 10a StV... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 lita Z10a;StVO 1960 §99 Abs3;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993030235.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 8. Juni 1993 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 21. Jänner 1992 um ca. 16.47 Uhr in Innsbruck (A 12), in Richtung Westen fahrend, bei Kilometer 77, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten PKWs die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h im Ausmaß von 20 bis 25 km/h überschritten und habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung gemäß § 52 lit. a Z. 10 a StVO 1960 begangen... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid vom 11. Jänner 1993 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, es als Vereinsobmann und somit als zur Vertretung nach außen Berufener des Vereines "T" mit dem Sitz in W zu verantworten zu haben, daß dieser Verein am 23. Dezember 1991 in W einen Kleintraktor Marke Steyr mit einer Werbetafel (60 x 40 cm, Aufschrift: "T") versehen, zu Werbezwecken aufgestellt gehabt und dadurch die Straße und den darüber befindlichen Luftraum zu verkehrsfr... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde über den Beschwerdeführer wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 52 lit. a Z. 10a i.V.m. § 99 Abs. 3 lit. a StVO 1960 eine Geldstrafe von S 900,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 24 Stunden) verhängt. Der Beschwerdeführer bekämpft diesen Bescheid mit dem Vorbringen, es liege eine unzulässige Doppelbestrafung vor. Ausgehend von dem von der belangten Behörde - durch den Beschwerdeführer unbekämpft - festgestellten Sachverhalt... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug einer Verwaltungsübertretung nach § 1 Abs. 1 lit. a der Kurzparkzonenüberwachungsverordnung i.V.m. § 99 Abs. 3 lit. a StVO 1960 schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe von S 150,-- verhängt. Der Beschwerdeführer bekämpft den Bescheid mit der Behauptung, er habe sich mit seinem Pkw zum Tatzeitpunkt nicht am Tatort befunden. Seinem Pkw sei ein anderes amtliches Kennzeichen zugewiesen als im angefochtenen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §99 Abs3 lita;VStG §31 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §32 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/08/29 90/02/0058 3 Stammrechtssatz Die Fahrtrichtung bildet bei der Übertretung nach § 20 Abs 2 StVO nach der Rsp des VwGH (Hinweis E 17.5.1989, 88/03/0254) nur etwa dann ein Tatbestandsmerk... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 lita Z10a;StVO 1960 §99 Abs3 lita;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020199.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §99 Abs3 lita;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020128.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §82 Abs1;StVO 1960 §99 Abs3 litd;
Rechtssatz: Es entspricht einer allgemein geübten Praxis, daß die dem Gewerbe dienenden Transportfahrzeuge mit einer mehr oder minder auffälligen Beschriftung versehen sind, welche durchaus auch Werbezwecken dient. Die Bewilligungspflicht nach § 82 Abs 1 StVO wird allerdings in solchen Fällen solange zu verneinen sein, als die Be... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates vom 15. Dezember 1992 wurde der Beschwerdeführer u.a. schuldig erkannt, am 15. August 1991 um 15,12 Uhr auf der B 312 im Gemeindegebiet von Ellmau als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Motorrades die gemäß § 1 lit. b der Verordnung der Tiroler Landesregierung vom 13. Februar 1990, LGBl. Nr. 8, in der Fassung der Verordnung vom 10. März 1992, LGBl. Nr. 20, für Motorräder auf Bundes- und Landesstr... mehr lesen...