Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs1 litd;StVO 1960 §99 Abs3 lita;VStG §6;
Rechtssatz: Parkraumnot und die Notwendigkeit einer Ladetätigkeit können keinen Notstand iSd § 6 VStG begründen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020008.X03 Im RIS seit 11.07.2001 Z... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kufstein vom 30. Jänner 1991 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe am 14. Juni 1989 gegen 13,40 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der B 171 im Ortsgebiet von Kirchbichl - Oberndorf ca. bei km 13,6 in Richtung Wörgl gelenkt und dabei einen Überholvorgang durchgeführt, wodurch das entgegenkommende Fahrzeug zum Abbremsen und Auslenken auf das Bankett gezwungen worden sei, und dadurch eine Übertretung nach § ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §16 Abs1 lita;StVO 1960 §99 Abs3 lita;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992030046.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit den in einer Ausfertigung zusammengefaßten, im Instanzenzug ergangenen Bescheiden der belangten Behörden vom 29. September 1992 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 3. November 1990 um 19.45 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws im Gemeindegebiet von Fischamend auf der B 9 bei Straßenkilometer 13,4 nach der Kreuzung mit der Auffahrt zur A 4 in Fahrtrichtung Fischamend 1. ein mehrspuriges Kraftfahrzeug auf einer Straßenstrecke, die durch ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs10;KFG 1967 §134 Abs1;StVO 1960 §16 Abs2 lita;StVO 1960 §9 Abs1;StVO 1960 §99 Abs3 lita;VStG §44a Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/02/0312
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 13. Oktober 1992 wurde der Beschwerdeführer wegen einer am 6. März 1992 um 14.43 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws auf der B 177, Zirler Berg, Höhe km 3,65, am Beginn der Linkskurve in Fahrtrichtung Zirl begangenen Verwaltungsübertretung (Überfahren einer Sperrlinie und einer Sperrfläche) nach § 9 Abs. 1 in Verbindung mit § 99 Abs. 3 lit. a StVO schuldig erkannt und über ihn gemäß § 99 Abs. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §9 Abs1;StVO 1960 §99 Abs3 lita;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993030002.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es "als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als ein gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ" einer näher bezeichneten juristischen Person (Gesellschaft m.b.H.) "zu verantworten, daß am 7.12.1989 um 14.30 Uhr die Straße und der darüber befindliche Luftraum in Wien 1, Seilerstätte, von der Schwarzenbergstraße bis zur Johannesgasse sowie von der Schwarz... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, es als Geschäftsführer einer näher genannten juristischen Person zu verantworten zu haben, daß diese zu zwei bestimmten Zeitpunkten die Straße und den darüber befindlichen Luftraum "in Wien 1., und zwar auf der gesamten Länge des Stubenring 1 in der Nebenfahrbahn" bzw. "in Wien 1., und zwar im gesamten Bereich der Elisabethstraße zwischen Kärntner Straße und Operngasse" durch das Anb... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher genannten juristischen Person zu verantworten, daß diese am 5. Dezember 1990 um 21.45 Uhr die Straße und den darüber befindlichen Luftraum in Wien 1, und zwar im Bereich Parkring 2-4, bzw. in den Straßenzügen Zedlitzgasse, Stubenbastei, Postgasse und Fleischmarkt durch Deponieren von Werbezetteln hinter den Wischerblättern... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §82 Abs1;StVO 1960 §99 Abs3 litd;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Wesentliche Sachverhaltselemente einer Übertretung nach § 99 Abs 3 lit d iVm § 82 Abs 1 StVO sind die Art und Weise der Benützung von Straße und darüberliegendem Luftraum sowie das Nichtvorliegen einer Bewilligung für diese Benützung. Schlagworte "Die al... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §82 Abs1;StVO 1960 §99 Abs3 litd;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Das Anbringen von Flugzetteln mit werbendem Inhalt dient zweifelsfrei verkehrsfremden Zwecken, und zwar gleichgültig, wo sie angebracht werden (ob auf der Straße selbst oder auf dort befindlichen Gegenständen). Schon gar nicht bedarf es daher einer konkreten Bezeichnung jener Kra... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §82 Abs1;StVO 1960 §99 Abs3 litd;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020215.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §82 Abs1;StVO 1960 §99 Abs3 litd;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat in Ansehung einer Übertretung des § 82 Abs 1 iVm § 99 Abs 3 lit d StVO keine Bedenken gegen die Umschreibung des Tatortes mit zwei Straßenzügen, die in stumpfem Winkel ineinander übergehen, jeweils bis zu einer einmündenden Querstraße (Hinweis E 27.... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §82 Abs1;StVO 1960 §99 Abs3 litd;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020284.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §82 Abs1;StVO 1960 §99 Abs3 litd;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Eine Übertretung nach § 99 Abs 3 lit d iVm § 82 Abs 1 StVO ist ein sogenanntes Ungehorsamsdelikt, bei dem das Gesetz das Verschulden des Täters als gegeben ansieht, aber die Glaubhaftmachung, daß den Beschuldigten kein Verschulden trifft, zuläßt (§ 5 Abs 1 zweiter Satz VStG). Die... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 9. Dezember 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 11. November 1990 um 6.22 Uhr 1. in Wien 14, Hadikgasse Richtung stadtauswärts Kreuzung Nisselgasse, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges das Rotlicht der Verkehrslichtsignalanlage nicht beachtet zu haben, indem er, ohne vor der Haltelinie anzuhalten, in die Kreuzung eingefahren sei, und 2. in Wien 14, Hadikgasse zwischen Ameisgasse... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 Z10a;StVO 1960 §99 Abs3 lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Das Ausmaß der Geschwindigkeitsüberschreitung stellt kein Tatbestandsmerkmal der Verwaltungsübertretung nach § 52 Z 10a StVO dar; für die Strafbarkeit dieses Verhaltens ist das Ausmaß der Geschwindigkeitsüberschreitung daher bedeutungslos (Hinweis E 15.11.1989, 89/03/0274). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §38 Abs5;StVO 1960 §52 Z10a;StVO 1960 §99 Abs3 lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Es bedeutet keine Verletzung der Verteidigungsrechte des Beschuldigten, wenn die belangte Behörde als Tatzeit lediglich einen Zeitpunkt angab, obwohl die beiden Verwaltungsübertretungen nach § 38 Abs 5 und § 52 Z 10a StVO nur innerhalb eines - allerdings sehr k... mehr lesen...
Auf Grund des Beschwerdevorbringens im Zusammenhalt mit den mit der Beschwerde vorgelegten Urkunden (Kopien des angefochtenen Bescheides, des Straferkenntnisses der Behörde erster Instanz, der Strafverhandlungsschrift vor der belangten Behörde und der Berufung des Beschwerdeführers) ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem angefochtenen Bescheid vom 12. Mai 1992 wurde der Beschwerdeführer u.a. wegen als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws am 22. August 1991 zwischen 23... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §43;StVO 1960 §99 Abs3 lita;
Rechtssatz: Durch ein Zuwiderhandeln gegen die mit der V des BMöWV vom 2.11.1989, BGBl 527 (über Geschwindigkeitsbeschränkungen auf bestimmten Autobahnen zur Nachtzeit) festgesetzte Geschwindigkeit von 110 km/h ua auf der Inntal Autobahn A 12 durch einen Pkw wird § 1 lit c der genannten Verordnung iVm § 99 Abs 3 lit a StVO verletzt (H... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid vom 10. Dezember 1991 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, er habe am 2. Februar 1990 um 14.04 Uhr in Wien 17, Hernalser Gürtel gegenüber Ordnungsnummer 37, einen dem Kennzeichen nach bestimmten LKW auf einer Straßenstelle abgestellt, die nur durch Verletzen des Vorschriftszeichens "Fahrverbot (in beiden Richtungen)" habe erreicht werden können. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 24 Abs. 1 lit. n StVO 1960 begangen... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs1 litn;StVO 1960 §99 Abs3 lita;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020121.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 20. Jänner 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 5. März 1990 um 03.45 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftwagenzug auf einem näher bestimmten Ort auf der Westautobahn gelenkt zu haben, wobei er den Fahrstreifen nach links gewechselt habe, ohne sich vorher zu überzeugen, daß dies ohne Gefährdung oder Behinderung anderer Straßenbenützer möglich sei. Er habe dadurch eine Ve... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 5. Februar 1991 um 12.45 Uhr einen Pkw auf der B 124 gelenkt und dabei an einer bestimmten Stelle versucht, einen Lkw-Zug zu überholen, obwohl 1. diese Rechtskurve unübersichtlich sei und 2. andere Straßenbenützer hätten gefährdet und behindert werden können, da Gegenverkehr geherrscht habe, indem er bereits mit der gesamten Fahrzeugbreite die Gegenfahrbahn befahren, sich ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;AVG §52;StVO 1960 §11 Abs1;StVO 1960 §99 Abs3 lita;
Rechtssatz: Ist strittig, ob der dem Besch zur Last gelegte Sachverhalt, nämlich Spurwechsel verbunden mit Abdrängen eines PKWs überhaupt stattgefunden hat, muß die belBeh im Hinblick auf die in § 46 AVG (§ 24 VStG) normierte Unbeschränktheit der Beweismittel alle im Zuge des... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §16 Abs2 litb;StVO 1960 §16 Abs3 lita;StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §99 Abs3 lita;StVO 1960 §99 Abs5;StVO 1960 §99 Abs6 lita;
Rechtssatz: § 99 Abs 6 lit a StVO stellt nicht darauf ab, ob der Täter nach § 4 Abs 5 StVO bestraft wurde oder ob er diese Verwaltungsübertretung begangen hat, sondern ob die Bestimmungen über das Verhalten bei einem Verkehrsunfall mit bloß... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 17. Dezember 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 16. April 1990 um 15.04 Uhr in Wien 19, B 227 Höhe Rampengasse Richtung Friedensbrücke, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten PKWs die durch Verkehrszeichen gemäß § 52 Z. 10a StVO 1960 kundgemachte Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um mindestens 40 km/h, somit erheblich überschritten zu haben. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretun... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 18. November 1991 wurde (soweit es für das verwaltungsgerichtliche Verfahren von Bedeutung ist) der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 16. Jänner 1990 um 8.50 Uhr an einem näher bezeichneten Ort in Wien nach ursächlicher Beteiligung an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden es unterlassen zu haben, 1. sofort anzuhalten und 3. die nächste Polizeidienststelle vom Verkehrsunfall ohne unnötigen Aufschub zu verstän... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 5. Dezember 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 26. Juli 1990 um 14.20 Uhr an einem näher umschriebenen Ort in Wien als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges mit Sattelanhänger "die Ladung am Fahrzeug insofern nicht so verwahrt" zu haben, daß niemand gefährdet, behindert oder belästigt werde, als beim Anfahren ein Teil der Ladung (Eisenstangen) verrutscht und die Windschu... mehr lesen...