Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 25. Jänner 2006 wurden dem Beschwerdeführer gemäß § 89a Abs. 7 und 7a StVO Kosten für die am 13. Oktober 2004 vorgenommene Entfernung und nachfolgende Aufbewahrung eines in Wien I., Bartensteingasse 8, verkehrsbeeinträchtigend abgestellt gewesenen, dem Kennzeichen nach bestimmten PKWs vorgeschrieben. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof. Dieser hat in ein... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a litc;StVO 1960 §89a Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/02/0251 E 20. April 2001 RS 2 Stammrechtssatz Eine gesetzmäßig verordnete und kundgemachte Ladezone ist zur Gänze für ihre bestimmungsgemäße Verwendung freizuhalten (Hinweis E 3. November 2000, 2000/02/0201). European Case Law I... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 30. Jänner 2004 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 89a Abs. 7 und 7a StVO Kostenersatz für die Entfernung und nachfolgende Aufbewahrung eines Kraftfahrzeuges vorgeschrieben. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof. Dieser hat in einem gemäß § 12 Abs. 1 Z. 2 VwGG gebildeten Senat erwogen: Unbestritten ist (vgl. etwa die Ausführungen auf S. 9 der Beschwer... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs1 litc;StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs7;StVO 1960 §89a Abs7a;
Rechtssatz: Die Abschleppung eines Fahrzeuges entspricht dem Gesetz, wenn durch das Abstellen des Fahrzeuges der "Sichtraum" des § 24 Abs. 1 lit. c StVO 1960 (Hinweis E 9. Juli 1987, 87/02/0056) in einer Weise - insbesondere für Kinder - eingeschränkt wird, dass die Annahme einer begründe... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 4. November 2003 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 89a Abs. 7 und 7a StVO Kostenersatz für die Entfernung und nachfolgende Aufbewahrung eines Kraftfahrzeuges vorgeschrieben. Die Beschwerdeführerin erachtet sich durch den angefochtenen Bescheid in ihrem "Recht, nur in einem mängelfreien Verfahren bestraft zu werden", verletzt. Der Beschwerdeführerin fehlt die Berechtigung zur Beschwerdeerhebung. Vor... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrats der Stadt Wien, Magistratsabteilung 48, vom 20. Dezember 1999 wurden dem Beschwerdeführer gemäß § 89a Abs. 7 und 7a StVO in Verbindung mit den §§ 1 und 2 der Verordnung des Magistrats der Stadt Wien vom 15. Mai 1997, Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 20/1997, in Anwendung der Bestimmungen des § 57 AVG die Kosten für das Entfernen und Aufbewahren eines näher bestimmten Fahrzeuges in der Höhe von insgesamt EUR 161,33 vorgeschrieben. Dieses Fahrzeug sei am 19. Deze... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 4. September 2003 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 89a Abs. 7 und Abs. 7a StVO für die am 7. Mai 2003 um 15.37 Uhr vom Magistrat der Stadt Wien vorgenommene Entfernung und nachfolgende Aufbewahrung des in Wien 9, Liechtensteinstraße 61-65 ggü., verkehrsbeeinträchtigend abgestellt gewesenen, dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug, Kostenersatz vorgeschrieben. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vor... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §57 Abs3 ;B-VG Art132;StVO 1960 §89a Abs7;VwGG §27;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/10/0192 B 8. August 1996 RS 1(Hier: Der Mandatsbescheid ist durch die rechtzeitige Einleitung des Ermittlungsverfahrens gemäß § 57 Abs. 3 erster Satz AVG außer Kraft getreten, sodass eine Verpflichtun... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 23. September 2004 wurde dem Beschwerdeführer der Kostenersatz für die von der Magistratsabteilung 48 am 13. September 2002 um 8.15 Uhr vorgenommene Entfernung und nachfolgende Aufbewahrung des in Wien 18, Hockegasse 38, verkehrsbeeinträchtigend abgestellt gewesenen, dem Kennzeichen nach näher bestimmten Kraftfahrzeuges (LKW), in der Höhe von insgesamt EUR 176,-- vorgeschrieben. Das gegenständliche Kraftfahrzeug sei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §59 Abs1;StVO 1960 §89a Abs7;VStG §44a;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/03/0260 E 29. Jänner 1992 RS 1(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Da es sich bei Kostenvorschreibungsverfahren nach § 89a Abs 7 StVO nicht um Strafverfahren handelt, findet § 44a VStG keine Anwendung. Der Spruc... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 23. August 2004 wurden der Beschwerdeführerin gemäß § 89a Abs. 7 und 7a StVO in Verbindung mit §§ 2 und 3 der Verordnung der Wiener Landesregierung vom 21. Mai 1997, LGBl. Nr. 15/1997, die Kosten für die Entfernung und Aufbewahrung des dem Kennzeichen nach näher bestimmten PKW's der Beschwerdeführerin, der am 15. Mai 2002 um 23.10 Uhr (Ladezeit 16. Mai 2002, 0.15 Uhr) in Wien 1, Franz-Josefs-Kai 7-9, verkehrsbeeintr... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 25. Juni 2001 wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 89a Abs 2a lit c StVO 1960 iVm § 89a Abs 7 und Abs 7a leg cit verpflichtet, die Kosten für die Entfernung ihres am 26. September 2000 um ca. 23 Uhr trotz Halteverbots in einer Hotelladezone ("Halte- und Parkverbot - ausgenommen Busse von 18.00-9.00 Uhr - ausgenommen Ladetätigkeit für Hotel") in Innsbruck, Adamgasse, beim Hotel Sailer, abgestellten nach dem Kennzeich... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a litc;StVO 1960 §89a Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/02/0112 E 8. Juli 1994 RS 1 Stammrechtssatz Eine gesetzmäßig verordnete und kundgemachte Ladezone ist ZUR GÄNZE für ihre bestimmungsgemäße Verwendung freizuhalten (Hinweis E 26.7.1981, 81/02/0077, E 27.2.1992, 92/02/0037). Sie darf auch nicht gleichsam "zentimeterweise" v... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 16. Oktober 2001 wurde der W.-AG gemäß § 57 AVG in Verbindung mit § 89a Abs. 7 StVO Kostenersatz vorgeschrieben. Die dagegen erhobene Vorstellung vom 29. Oktober 2001 wurde mit dem an den Beschwerdeführer gerichteten Bescheid vom 12. Juni 2002 zurückgewiesen. Die dagegen von ihm erhobene Berufung wurde mit Bescheid der belangten Behörde vom 26. September 2002 abgewiesen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Besc... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 30. Jänner 2004 wurden dem Beschwerdeführer gemäß § 89a Abs. 7 und 7a StVO 1960 iVm §§ 1 und 2 der Verordnung des Magistrates der Stadt Wien betreffend die Festsetzung der Kosten für die Entfernung und Aufbewahrung von Fahrzeugen in Bauschbeträgen, Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 26/2002, die Kosten für die am 9. Oktober 2002 um 14.13 Uhr vorgenommene Entfernung und nachfolgende Aufbewahrung des in Wien 1, Maysedergass... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs7;StVO 1960 §89a Abs7a;
Rechtssatz: Für die Höhe der nach Bauschbeträgen vorzuschreibenden Kosten iSd § 89a Abs 7 StVO 1960 ist es ohne Bedeutung, wie weit die Abschleppung tatsächlich erfolgt ist (Hinweis E 21. September 1988, 87/03/0157). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:2004020132.X03 ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs7;StVO 1960 §89a Abs7a;
Rechtssatz: Befand sich das Fahrzeug bereits auf der Ladefläche des Abschleppfahrzeuges, dann war damit längst ein Stadium des Abschleppvorganges erreicht, zu welchem die Entfernung des Fahrzeuges vom Abstellort fortgesetzt werden durfte. Hiefür genügt es, dass das Fahrzeug "bereits in die Luft gehoben gewesen" ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer ein Kostenersatz gemäß § 89a Abs. 7 und 7a StVO iVm der Verordnung des Magistrates der Stadt Wien vom 27. Juni 2002, Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 26/02, für die am 2. August 2002 um 7.15 Uhr vorgenommene Entfernung und nachfolgende Aufbewahrung des in Wien 8, S-Gasse 12, verkehrsbeeinträchtigend abgestellt gewesenen, dem Kennzeichen nach näher bestimmten Pkws in Höhe von EUR 168,-- vorgeschrieben. Der Verwaltungsgerichts... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 27. April 2004 wurde dem Beschwerdeführer unter Berufung § 89a Abs. 7 und Abs. 7a StVO Kostenersatz für die vom Magistrat der Stadt Wien am 20. Juni 2003 um 12.55 Uhr vorgenommene Entfernung und nachfolgende Aufbewahrung eines an einem näher umschriebenen Ort verkehrsbeeinträchtigend aufgestellt gewesenen, dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws vorgeschrieben. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a litc;StVO 1960 §89a Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/02/0251 E 20. April 2001 RS 2 Stammrechtssatz Eine gesetzmäßig verordnete und kundgemachte Ladezone ist zur Gänze für ihre bestimmungsgemäße Verwendung freizuhalten (Hinweis E 3. November 2000, 2000/02/0201). European Case Law I... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 12. Dezember 2002 wurden dem Beschwerdeführer gemäß § 89a Abs. 7 und 7a StVO Kosten für die am 30. April 2002 um 17.24 Uhr vorgenommene Entfernung und nachfolgende Aufbewahrung eines in Wien 1., Singerstraße 27, verkehrsbeeinträchtigend abgestellt gewesenen, dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws vorgeschrieben. In der Begründung: wurde u.a. unter Berufung auf § 89 Abs. 2a lit. c StVO darauf verwiesen, dass dieses... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a litc;StVO 1960 §89a Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/02/0251 E 20. April 2001 RS 2 Stammrechtssatz Eine gesetzmäßig verordnete und kundgemachte Ladezone ist zur Gänze für ihre bestimmungsgemäße Verwendung freizuhalten (Hinweis E 3. November 2000, 2000/02/0201). European Case Law I... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a litc;StVO 1960 §89a Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/02/0251 E 20. April 2001 RS 1
(Hier: Wenn die belBeh daher nicht geprüft hat, welches Fahrzeug
im Konkreten am Zufahren zur Ladezone behindert wurde, ist ihr
kein relevanter Verfahrensmangel oder eine Rechtswidrigkeit des
Inhaltes unterlaufen.) Stammrechtssatz In jenen Fä... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 6. September 2000 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 89a Abs. 7 und 7a StVO Kostenersatz vorgeschrieben, weil er sein dem Kennzeichen nach näher bezeichnetes Kraftfahrzeug am 7. Oktober 1999 um 15.02 Uhr in Wien I, H, verkehrsbeeinträchtigend (Haltestellenbereich von Linienbussen) abgestellt habe, das Fahrzeug daher entfernt und von der Stadt Wien aufbewahrt habe werden müssen. Gegen diesen Bescheid richte... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §38;StVO 1960 §89a Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/02/0057 E 3. Oktober 1990 RS 1 Stammrechtssatz Eine rechtskräftige Bestrafung nach der StVO ist für die Frage der Kostenvorschreibung gemäß § 89a Abs 7 StVO keine Voraussetzung (Hinweis E 20.12.1985, 85/18/0325). European Case Law Identifie... mehr lesen...
Am 8. Juli 1993 erstattete die Sicherheitswachebeamtin S. Meldung, dass ein dem Kennzeichen nach näher bestimmter Pkw am 8. Juli 1993 um 22.30 Uhr an einem näher bezeichneten Ort in Linz über Veranlassung der einschreitenden SWB wegen Unaufschiebbarkeit unter den im § 89a Abs. 2 StVO genannten Voraussetzungen abgeschleppt worden sei. Mit Bescheid des Magistrates der Landeshauptstadt Linz vom 27. Juni 1994 wurde dem Beschwerdeführer die Entrichtung der Kosten für die obgenann... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs7;VwRallg;
Rechtssatz: Die Berufungsfrist ist in die Frist des § 89a Abs. 7 letzter Satz StVO 1960 einzubeziehen (Hinweis E 25.3.1994, 93/02/0198). Schlagworte Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:2001020132.X01 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 21. November 2001 wurden der Beschwerdeführerin unter Berufung auf § 89a Abs. 7 und 7a StVO iVm §§ 1 und 2 der Verordnung des Magistrates der Stadt Wien betreffend die Festsetzung der Kosten für die Entfernung und Aufbewahrung von Fahrzeugen in Bauschbeträgen, Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 20/1997, Kosten für die von der Magistratsabteilung 48 am 29. Jänner 2001 um 12.15 Uhr vorgenommene Entfernung und nachfolgende A... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a litc;StVO 1960 §89a Abs7;StVO 1960 §89a Abs7a;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;
Rechtssatz: Hat der PKW der Bfin 45 cm über die vor der Hauseinfahrt angebrachte Abschrägung geragt, so lässt sich - selbst wenn man die Abschrägung mit der Einfahrt gleichsetzt - ohne entsprechende Feststellungen über die Breite der Gru... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. Juni 1997 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 89a Abs. 7 und 7a StVO 1960 der Ersatz der Kosten für die am 25. Juni 1996 um 11.32 Uhr vorgenommene Entfernung und nachfolgende Aufbewahrung eines dem Kennzeichen nach näher bestimmten Kraftfahrzeugs von seinem Abstellort im 13. Wiener Gemeindebezirk vorgeschrieben. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer zunächst Beschwerde an den Verfassungsgeric... mehr lesen...