1 Mit Bescheiden des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Traismauer jeweils vom 16. April 2019, 17. April 2019 und vom 25. April 2019 wurde der Revisionswerber aufgefordert, ein näher bestimmtes Kraftfahrzeug sowie konkret beschriebene Gegenstände und Materialien gegen Ersatz der Abschlepp- und Aufbewahrungskosten zu übernehmen. Hierbei begründete die Stadtgemeinde im Wesentlichen, dass das angeführte Kraftfahrzeug sowie die angeführten Gegenstände und Materialien im Bereich einer... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs7 idF 2015/123VwGG §42 Abs2 Z1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/02/0195 E VS 3. Oktober 1990 VwSlg 13275 A/1990 RS 3 Stammrechtssatz Die Rechtmäßigkeit einer Abschleppung stellt eine wesentliche Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit einer Kostenvorschreibung nach § 89a Abs 7 StVO dar. S... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §38StVO 1960 §89a Abs2 idF 2015/123StVO 1960 §89a Abs2a idF 2015/123StVO 1960 §89a Abs7 idF 2015/123VwGG §42 Abs2 Z1VwGVG 2014 §17 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2007/02/0137 E 12. Oktober 2007 RS 1 Stammrechtssatz Bei der Frage, ob eine Verkehrsbeeinträchtigung iSd § 89a Abs. 2 bzw. Abs. 2a StVO 1960 gegeben und ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrats der Stadt Wien vom 13. Februar 2012 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 89a Absatz 7 Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) der Kostenersatz in Höhe von EUR 221,20 für das Entfernen eines nach dem Kennzeichen bezeichneten verkehrsbehindernden Kraftfahrzeuges von der Adresse Wien 18, Semperstraße 57, vorgenommen durch die Magistratsabteilung 68 am 7. Februar 2012 von 20:09 bis 20:37 Uhr, vorgeschrieben. Dagegen erhob der Beschwerdeführer Berufung und führte ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §56;StVO 1960 §89a Abs7;
Rechtssatz: Für die Kostentragungsregel des § 89a Abs 7 fünfter Satz StVO 1960 kommt es nur dann darauf an, ob zum Zeitpunkt des Aufstellens eines Kfz nach allgemeiner menschlicher Erfahrung das Eintreten einer Verkehrsbeeinträchtigung nicht vorausgesehen werden kann (vgl. E 20. November 1998, 96/02/0161), wenn das Auf... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 3. Bezirk, vom 16. November 2010 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 89a Abs. 7 und 7a StVO 1960 für den auf ihn zugelassenen und dem Kennzeichen nach näher bestimmten PKW, der am 16. November 2009 um 15.00 Uhr an einem näher genannten Ort verkehrsbehindernd abgestellt gewesen sei, ein Kostenersatz für die Entfernung und Aufbewahrung dieses Fahrzeuges in Höhe von EUR 199,-- vorgeschrieben. In der Begründung: ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2a;StVO 1960 §89a Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2008/02/0398 E 27. Februar 2009 RS 3 Stammrechtssatz In allen Fällen des § 89a Abs. 2a StVO 1960, somit in den Fällen, in denen der Gesetzgeber für die Annahme einer Verkehrsbeeinträchtigung verlangt, dass Verkehrsteilnehmer "gehindert sind", reicht die konkrete Besorgnis einer solchen Behinderung a... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde die Beschwerdeführerin zur Zahlung von EUR 328,-- verpflichtet, weil ein auf sie zugelassener und dem Kennzeichen nach näher bestimmter Klein-LKW in W. verkehrsbehindert abgestellt gewesen sei, weshalb dieser am 21. August 2007 um 02.10 Uhr von der Stadt W. entfernt und aufbewahrt worden sei. Für das Entfernen des Fahrzeuges seien EUR 192,--, für die Fahrzeugaufbewahrung EUR 136,-- an Kosten angefallen.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §56;StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs3;StVO 1960 §89a Abs7;
Rechtssatz: Die im § 89a Abs. 7 fünfter Satz StVO 1960 angesprochenen Verkehrssituationen sind jene, in denen zum Zeitpunkt des Abstellens eines Gegenstandes bzw. eines Kfz nach allgemeiner menschlicher Erfahrung das Eintreten einer Verkehrsbeeinträchtigung nicht vorausgesehen we... mehr lesen...
Mit dem für die vorliegende Beschwerde relevanten Teil des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft Krems vom 12. August 2008 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 89a Abs. 2 und 7 StVO verpflichtet, die durch Entfernung und Aufbewahrung von Gegenständen verursachten Kosten in der Höhe von EUR 58,14 binnen 14 Tagen "ab Zustellung" des Bescheides zu bezahlen. In der Begründung: des erstinstanzlichen Bescheides wird u. a. ausgeführt, der Beschwerdeführer habe am 3. Dezember 2007 im Gemeindegeb... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 14. November 2008 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 89a Abs. 2 und 7 StVO die "durch die Entfernung und Aufbewahrung von Gegenständen" verursachten Kosten in der Höhe von EUR 54,49 binnen 14 Tagen ab Rechtskraft des Bescheides zu tragen. In der Begründung: dieses Bescheides wird u.a. ausgeführt, der Beschwerdeführer habe am 11. Jänner 2008 im Haltestellenbereich (Busbucht) im Gemeindegebiet von R., nächst der A.-Tan... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs7; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2008/02/0417 E 27. Februar 2009 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/02/0195 E VS 3. Oktober 1990 VwSlg 13275 A/1990 RS 3(Hier: der Entfernung der Gegenstände) Stammrechtssatz Die Rechtmäßigkeit einer Abschleppung stellt eine wesentliche Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit einer Kostenvorschreib... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs7; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2009/02/0050 E 27. Februar 2009 2009/02/0037 E 20. März 2009 2009/02/0007 E 27. Februar 2009 2009/02/0006 E 27. Februar 2009 2009/02/0005 E 27. Februar 2009 2009/02/0048 E 27. Februar 2009 2009/02/0047 E 27. Februar 2009 2009/02/0036 E 20. März 2009 2009/02/0008 E 20. März 2009 2009/02/0033 E 20. März 2009 2009/02/0034 ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs7 idF 1976/412; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2009/02/0050 E 27. Februar 2009 2009/02/0037 E 20. März 2009 2009/02/0007 E 27. Februar 2009 2009/02/0006 E 27. Februar 2009 2009/02/0005 E 27. Februar 2009 2009/02/0048 E 27. Februar 2009 2009/02/0047 E 27. Februar 2009 2009/02/0036 E 20. März 2009 2009/02/0008 E 20. März 2009 2009/02/0033 E 20. März 2009 2009/02/0034 E 20. M... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs7;StVO 1960 §89a; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2009/02/0050 E 27. Februar 2009 2009/02/0037 E 20. März 2009 2009/02/0007 E 27. Februar 2009 2009/02/0006 E 27. Februar 2009 2009/02/0005 E 27. Februar 2009 2009/02/0048 E 27. Februar 2009 2009/02/0047 E 27. Februar 2009 2009/02/0036 E 20. März 2009 2009/02/0008 E 20. März 2009 2009/02/0033 E 20. März 200... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs7; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2009/02/0050 E 27. Februar 2009 2009/02/0037 E 20. März 2009 2009/02/0007 E 27. Februar 2009 2009/02/0006 E 27. Februar 2009 2009/02/0005 E 27. Februar 2009 2009/02/0048 E 27. Februar 2009 2009/02/0047 E 27. Februar 2009 2009/02/0036 E 20. März 2009 2009/02/0008 E 20. März 2009 2009/02/0033 E 20. März 2009 2009/02/0034 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. Juni 2008 wurde dem Beschwerdeführer der Kostenersatz für die von der Gemeinde Wien - Magistratsabteilung 48 am 10. Dezember 2005 um 15.01 Uhr vorgenommene Entfernung und nachfolgende Aufbewahrung des in Wien 1, Volksgartenstraße 1, verkehrsbehindernd abgestellt gewesenen, dem Kennzeichen nach näher bestimmten Kraftfahrzeuges, in der Höhe von insgesamt EUR 168,-- vorgeschrieben. Mit Spruchpunkt 2. wurde der Antr... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 25. Jänner 2007 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 89a Abs. 7 und 7a StVO der Ersatz der Kosten für die am 15. Juli 2005 um 12.37 Uhr vorgenommene Entfernung und nachfolgende Aufbewahrung des in Wien I, Milchgasse 1 ggü., als verkehrsbehindernd abgestellt gewesenen, dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges vorgeschrieben. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde an den Verwaltung... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 23. Juni 2006 wurde der Beschwerdeführer unter Berufung auf § 89a Abs. 2a lit. g iVm § 89a Abs. 7 und 7a StVO verpflichtet, Kosten in Höhe von EUR 190,98 für die am 22. Jänner 2006 um ca. 22.35 Uhr erfolgte Entfernung seines verkehrsbehindernd abgestellten Kraftfahrzeuges zu ersetzen. Zu dieser Zeit sei das ua dem Kennzeichen nach näher bestimmte Kraftfahrzeug des Beschwerdeführers im Halteverbot im Kreuzungsbereich... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §59 Abs1;StVO 1960 §89a Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/03/0303 E 18. Mai 1994 RS 3
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz § 89a Abs 7 StVO ist nicht zu entnehmen, daß in dem die Kosten vorschreibenden Bscheid die einzelnen, die Gesamtkosten bestimmenden Kostenbestandteile im
Spruch: offenzulegen wären. Es bildet daher auch keine Rec... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §59 Abs1;StVO 1960 §89a Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0021 E 4. Juli 1985 RS 1
(hier ohne letzten Satz) Stammrechtssatz Es ist nicht erforderlich, in einem Kostenvorschreibungsbescheid nach § 89 a Abs 7 StVO 1960 den Adressaten im
Spruch: als Zulassungsbesitzer zu bezeichnen. Es handelt sich dabei lediglich um einen notwendigen B... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §59 Abs1;StVO 1960 §89a Abs7;
Rechtssatz: Die Tarifordnung muss nicht im
Spruch: des Kostenvorschreibungsbescheides angeführt sein (E 28. März 1985, 85/02/0068). Schlagworte Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2007:2006020194.... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 27. Juni 2006 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 89a Abs. 7 und 7a StVO der Ersatz der Kosten für die am 20. Februar 2005 um 12.20 Uhr vorgenommene Entfernung und nachfolgende Aufbewahrung des in Wien 23., Meyrinkgasse 12, als vorschriftswidrig und verkehrsbeeinträchtigend abgestellt gewesenen, dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges, vorgeschrieben. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Besch... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs7;StVO 1960 §89a Abs7a;
Rechtssatz: Eine "Verpflichtung", wonach im innerstädtischen Bereich "grundsätzlich" vom Vorhandensein von Gehsteigen auszugehen sei und sich der Lenker daher vor dem Entfernen vom Fahrzeug zu vergewissern habe, dass ein Gehsteig nicht vorhanden sei, besteht trotz mangelnder "Erkennbarkeit" des Gehsteiges nicht. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;StVO 1960 §89a Abs7;StVO 1960 §89a Abs7a;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Die Grundsätze des E VS vom 26. Juni 1978, VwSlgNr 9602 A/1978, sind hinsichtlich der Notwendigkeit der Zeugeneinvernahme eines Sicherheitswachebeamten, wenn dessen Angaben der Verantwortung des Beschuldigten widersprechen, ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 22. September 2006 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 89a Abs. 7 und 7a StVO der Ersatz der Kosten für die am 12. September 2005 um 15.04 Uhr vorgenommene Entfernung und nachfolgende Aufbewahrung des in Wien 17., Himmelmutterweg/Korngasse, als verkehrsbeeinträchtigend abgestellt gewesenen, dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges, vorgeschrieben. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a litc;StVO 1960 §89a Abs7;StVO 1960 §89a Abs7a;
Rechtssatz: Wurde ein Betonmischfahrzeug beim Einbiegen behindert, war eine Verkehrsbeeinträchtigung iSd § 89a Abs. 2a lit. c StVO 1960 gegeben, welche die Entfernung des auf den Bf zugelassenen Fahrzeuges nach § 89a Abs. 2 StVO 1960 zuließ. Dass "normale" Fahrzeuge ohne Beeinträchtigun... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 2. Februar 2006 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 89a Abs. 7 und 7a StVO der Ersatz der Kosten für die am 4. Februar 2005 um 19.05 Uhr vorgenommene Entfernung des an einem näher umschriebenen Ort im Nahbereich des Gleiskörpers der Straßenbahn abgestellten, dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges vorgeschrieben. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer zunächst Beschwerde an den Verfassungsgerichts... mehr lesen...
Index: 20/07 Schadenersatz Haftpflicht90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: EKHG 1959 §5 Abs2;StVO 1960 §89a Abs7;
Rechtssatz: Der Umstand, dass der Bf gemeinsam mit seiner Ehefrau Zulassungsbesitzer des entfernten Kraftfahrzeuges ist, hindert die Vorschreibung der gesamten Kosten gemäß § 89a Abs. 7 StVO 1960 an den Bf nicht, zumal insoweit mehrere Zulassungsbesitzer - vergleichbar mit § 5 Abs. 2 EKHG 1959 betreffend... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 23. September 2005 wurden dem Beschwerdeführer gemäß § 89a Abs. 7 und 7a StVO Kosten für die am 15. Dezember 2004 um 22.10 Uhr vorgenommene Entfernung und Aufbewahrung eines an einem näher genannten Ort verkehrsbeeinträchtigend abgestellt gewesenen, dem Kennzeichen nach näher bestimmten, auf den Beschwerdeführer zugelassenen PKWs vorgeschrieben. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde an... mehr lesen...