Index
90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §89a Abs2;Rechtssatz
Befand sich das Fahrzeug bereits auf der Ladefläche des Abschleppfahrzeuges, dann war damit längst ein Stadium des Abschleppvorganges erreicht, zu welchem die Entfernung des Fahrzeuges vom Abstellort fortgesetzt werden durfte. Hiefür genügt es, dass das Fahrzeug "bereits in die Luft gehoben gewesen" ist(Hinweis E 20.4.2001, 97/02/0251).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004020132.X02Im RIS seit
12.10.2004