RS Vwgh 2005/10/21 2004/02/0121

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Veröffentlicht am 21.10.2005
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §24 Abs1 litc;
StVO 1960 §89a Abs2;
StVO 1960 §89a Abs7;
StVO 1960 §89a Abs7a;

Rechtssatz

Die Abschleppung eines Fahrzeuges entspricht dem Gesetz, wenn durch das Abstellen des Fahrzeuges der "Sichtraum" des § 24 Abs. 1 lit. c StVO 1960 (Hinweis E 9. Juli 1987, 87/02/0056) in einer Weise - insbesondere für Kinder - eingeschränkt wird, dass die Annahme einer begründeten Besorgnis einer Verkehrsbeeinträchtigung (Hinweis E 31. März 1993, 93/02/0045) - im Sinne der Verkehrssicherheit - gerechtfertigt ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004020121.X01

Im RIS seit

18.11.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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