Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a litc;StVO 1960 §89a Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/02/0251 E 20. April 2001 RS 2 Stammrechtssatz Eine gesetzmäßig verordnete und kundgemachte Ladezone ist zur Gänze für ihre bestimmungsgemäße Verwendung freizuhalten (Hinweis E 3. November 2000, 2000/02/0201). European Case Law I... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a litc;StVO 1960 §89a Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/02/0251 E 20. April 2001 RS 1 Stammrechtssatz In jenen Fällen, in denen das Gesetz als Voraussetzung für die Entfernung eines Hindernisses verlangt, dass Verkehrsteilnehmer "gehindert" sind, ist keine konkrete Hinderung von Verkehrsteilnehmern erforderlich; es reicht viel... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 16. November 2000 wurden dem Beschwerdeführer gemäß § 89a Abs. 7 und 7a StVO iVm §§ 1 und 2 der Verordnung des Magistrates der Stadt Wien vom 15. Mai 1997, Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 20/97, die Kosten für das Entfernen und Aufbewahren eines dem Kennzeichen nach näher bestimmten Pkw's vorgeschrieben. Die dagegen erhobene Berufung wurde von der belangten Behörde mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 3. April 2001 als unbegründet abg... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs7 idF 1976/412; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/02/0195 E VS 3. Oktober 1990 VwSlg 13275 A/1990 RS 3 Stammrechtssatz Die Rechtmäßigkeit einer Abschleppung stellt eine wesentliche Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit einer Kostenvorschreibung nach § 89a Abs 7 StVO dar. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 29. Jänner 1998 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 89a Abs. 7 und 7a StVO für die am 3. April 1996 vorgenommene Entfernung und nachfolgende Aufbewahrung des an einem näher bezeichneten Ort in Wien verkehrsbeeinträchtigend abgestellt gewesenen, dem Kennzeichen und der Marke nach bestimmten Kraftfahrzeuges ein Kostenersatz in der Höhe von insgesamt S 2.041,-- vorgeschrieben. Die belangte Behörde ging dabei d... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a litc;StVO 1960 §89a Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/02/0251 E 20. April 2001 RS 1 Stammrechtssatz In jenen Fällen, in denen das Gesetz als Voraussetzung für die Entfernung eines Hindernisses verlangt, dass Verkehrsteilnehmer "gehindert" sind, ist keine konkrete Hinderung von Verkehrsteilnehmern erforderlich; es reicht viel... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 29. Jänner 1998 wurde dem Beschwerdeführer Kostenersatz vorgeschrieben, weil er sein dem Kennzeichen nach näher bezeichnetes Fahrzeug am 8. Februar 1996 um 7.45 Uhr in Wien 6, Mariahilfer Straße vor ONr. 111, verkehrsbeeinträchtigend abgestellt habe, das Fahrzeug entfernt und von der Stadt Wien aufbewahrt habe werden müssen. Gegen diesen Bescheid wandte sich die zunächst an den Verfassungsgerichtshof gerichtete... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §48 Abs5;StVO 1960 §89a Abs7;
Rechtssatz: Sind an einer Anbringungsvorrichtung mehr als ein Straßenverkehrszeichen untereinander angebracht, gelten die Maßangaben des § 48 Abs. 5 StVO bezüglich der Höhenangaben für das unterste Zeichen. Hiebei kommt es nicht auf den unteren Rand der Verbotstafel an, sondern bei untereinander angebrachten Zeichen auf den unteren R... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 15. April 1997 wurden dem Beschwerdeführer gemäß § 89a Abs. 7 und 7a StVO Kosten für die Entfernung und nachfolgende Aufbewahrung eines an einem näher umschriebenen Ort verkehrsbeeinträchtigend abgestellt gewesenen, dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges vorgeschrieben. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof. Dieser hat in einem gemäß § 12 Abs. ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 15. April 1997 wurden dem Beschwerdeführer gemäß § 89a Abs. 7 und 7a StVO Kosten für die am 28. März 1996 um 8.26 Uhr vorgenommene Entfernung und nachfolgende Aufbewahrung eines an einem näher umschriebenen Ort in Wien 4 verkehrsbeeinträchtigend abgestellt gewesenen, dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges vorgeschrieben. In der Begründung: ging die belangte Behörde u.a. davon aus, dass das Fahrzeug in e... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a litc;StVO 1960 §89a Abs7;
Rechtssatz: Die Behörde ist zwar nicht berechtigt, die Entfernung eines Fahrzeuges vom Aufstellungsort auch dann noch fortzusetzen, nachdem sich der Zulassungsbesitzer des Fahrzeuges bereit erklärt hat und offensichtlich in der Lage ist, das Fahrzeug unverzüglich vom Aufstellungsort zu entfernen. Eine ander... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a litc;StVO 1960 §89a Abs7;
Rechtssatz: In jenen Fällen, in denen das Gesetz als Voraussetzung für die Entfernung eines Hindernisses verlangt, dass Verkehrsteilnehmer "gehindert" sind, ist keine konkrete Hinderung von Verkehrsteilnehmern erforderlich; es reicht vielmehr die konkrete Besorgnis einer solchen Hinderung aus (Hinweis E 18.... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art139 Abs1;B-VG Art18 Abs2;StVO 1960 §44 Abs1;StVO 1960 §89a Abs7;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat sich im Erkenntnis vom 21. Oktober 1992, Zl. 92/02/0244, der Rechtsansicht des Verfassungsgerichtshofes in dessen Erkenntnis vom 8. Oktober 1980, VfSlg 8894/1980, angeschlossen, dass ein Verstoß gegen die der Behörde gemäß... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §18 Abs4;StVO 1960 §44 Abs1;StVO 1960 §89a Abs7;
Rechtssatz: § 18 Abs. 4 AVG ist auf Verordnungen nicht (auch nicht sinngemäß) anzuwenden (Hinweis: E vom 8.9.1995, 95/02/0194). Schlagworte Rechtmäßigkeit behördlicher Erledigungen
Unterschrift Genehmigungsbefugnis European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §16 Abs2;StVO 1960 §44 Abs1;StVO 1960 §89a Abs7;StVO 1960 §99 Abs3 lita;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 11. Mai 1990, Zl. 89/18/0193, zum Ausdruck gebracht, dass dahingestellt bleiben kann, ob der iSd § 44 Abs 1 StVO angefertigte Aktenvermerk dem § 16 Abs. 2 AVG auch insofern entspricht, als das unter dem Aktenver... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a litc;StVO 1960 §89a Abs7;
Rechtssatz: Eine gesetzmäßig verordnete und kundgemachte Ladezone ist zur Gänze für ihre bestimmungsgemäße Verwendung freizuhalten (Hinweis E 3. November 2000, 2000/02/0201). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:1997020251.X02 Im RIS seit ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 25. Februar 1997 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 89a Abs. 7 StVO für das von der Magistratsabteilung 68 (Feuerwehr) am 3. April 1996 vorgenommene Entfernen eines verkehrsbehindernden Baumes von einer Straße mit öffentlichem Verkehr ein Kostenersatz in der Höhe von S 5.406,-- vorgeschrieben. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof. Dieser hat erwogen: ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs7;VwRallg;
Rechtssatz: Wenn der den Verkehr beeinträchtigende Gegenstand durch ein Elementarereignis auf den Ort seiner Entfernung gebracht wurde, kann von einem "Aufstellen" oder "Lagern" des entfernten Gegenstandes im Sinne des § 89a Abs. 7 erster Satz StVO nicht ausgegangen werden, was sich schon aus d... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 8. Oktober 1996 wurden dem Beschwerdeführer unter Berufung auf § 89a Abs. 7 und 7a StVO in Verbindung mit den §§ 1 und 2 der Verordnung des Magistrates der Stadt Wien vom 23. Februar 1995, Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 8/95, Kosten für die von der Magistratsabteilung 48 am 10. Oktober 1995 um 12.52 Uhr vorgenommene Entfernung und nachfolgende Aufbewahrung des in Wien 18., Theresiengasse 20-24, verkehrsbeeinträch... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs7;StVO 1960 §89a Abs7a;
Rechtssatz: Der Beschwerdefall betrifft die Vorschreibung von Kosten gemäß § 89a Abs. 7 und 7a StVO in Verbindung mit den §§ 1 und 2 der Verordnung des Magistrates der Stadt Wien vom 23. Februar 1995, Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 8/95, für die Entfernung und nachfolgende Aufbewahrung eines verkehrsbeeinträchtigend abgestellt gewese... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 25. November 1997 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 89a Abs. 7 und Abs. 7a StVO für die am 12. April 1997 um 10.57 Uhr vorgenommene Entfernung und nachfolgende Aufbewahrung eines an einem näher genannten Ort in Wien verkehrsbeeinträchtigend abgestellt gewesenen, dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges ein Kostenersatz in der Höhe von insgesamt S 2.041,-- vorgeschrieben. In der Begründung: führte die b... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a litc;StVO 1960 §89a Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/02/0112 E 8. Juli 1994 RS 1
(hier: nur erster Satz) Stammrechtssatz Eine gesetzmäßig verordnete und kundgemachte Ladezone ist ZUR GÄNZE für ihre bestimmungsgemäße Verwendung freizuhalten (Hinweis E 26.7.1981, 81/02/0077, E 27.2.1992, 92/02/0037). Sie darf auch nicht gleic... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 25. November 1997 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 89a Abs. 7 und 7a StVO ein Kostenersatz für die von der Magistratsabteilung 48 am 7. Dezember 1996 um 09.42 Uhr vorgenommene Entfernung und nachfolgende Aufbewahrung eines an einem näher genannten Ort in Wien verkehrsbeeinträchtigend abgestellt gewesenen und dem Kennzeichen nach näher bestimmten Kraftfahrzeugs vorgeschrieben. Gegen diesen Bescheid richtet s... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/11/20 96/02/0161 3
(ohne Klammerausdruck; hier: Die belangte Behörde ist im Rahmen
einer nicht als unschlüssig zu wertenden Beweiswürdigung zu dem
Ergebnis gekommen, dass von einem Verstellen des Fahrzeugs durch
unbefugte dritte Personen mangels konkreter Anhaltspunkte nicht
auszugehen gewesen sei) Stammrechtssatz ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 27. Februar 1996 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 89a Abs. 7 StVO ein Kostenersatz für die am 18. August 1995 vorgenommene Entfernung ihres dem Kennzeichen nach bestimmten, für sie zugelassenen Pkw's von einem näher bezeichneten Abstellort vorgeschrieben. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde , in der Rechtswidrigkeit des Inhaltes und Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvors... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs7;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Kostentragungsregel des § 89a Abs. 7 fünfter Satz StVO sind Verkehrssituationen, in denen zum Zeitpunkt des Abstellens eines Gegenstandes bzw. eines Kfz nach allgemeiner menschlicher Erfahrung das Eintreten einer Verkehrsbeeinträchtigung nicht vorausgesehen werden kann (im Beschwerdefall war nicht vorhersehbar, daß ein... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs7;VStG §5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/02/0184 E 26. März 1987 RS 3 Stammrechtssatz Im Zusammenhang mit der Entfernung von Hindernissen und den damit verbundenen Kosten gilt das Verursachungsprinzip (Hinweis E 2.6.1980, 2581/79). Auf das Verschulden kommt es nicht an. European C... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/06/30 93/02/0043 3 Stammrechtssatz Daß das Fahrzeug des Beschuldigten bloß an dessen Heck "bewegt" worden ist, stellt auch eine Entfernung iSd § 89a StVO dar, die eine Kostenersatzpflicht iSd Abs 7 dieser Gesetzesstelle auslösen kann (Hinweis E 27.4.1984, 83/02/0382, VwSlg 11423 A/1984). ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 5. März 1998 wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 89a Abs. 2 und Abs. 2a lit. c StVO 1960 iVm § 89a Abs. 7 und 7a leg. cit. verpflichtet, die Kosten für die Entfernung ihres am 28. September 1997 um ca. 17.52 Uhr verkehrsbehindernd im Halteverbot in der Ladezone in Innsbruck, Ing.-Etzel-Straße, gegenüber Bogen Nr. 49, abgestellten nach dem Kennzeichen bestimmten Kraftfahrzeuges in der Höhe von insgesamt S 2.628,-- a... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §62 Abs3;StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs7;
Rechtssatz: Zwar ist es nicht erforderlich, daß sich der Lenker eines in einer Ladezone abgestellten Fahrzeuges stets in dessen unmittelbarer Nähe befindet (Hinweis E 24. 11. 1993, 93/02/0159), eine Ladetätigkeit muß jedoch, soll sie dem Gesetz entsprechen, gemäß § 62 Abs. 3 StVO unverzüglich begonnen und durchgef... mehr lesen...