Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020001.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;
Rechtssatz: Grundsätzlich geht das Ergebnis einer - ordnungsgemäßen - Blutalkoholuntersuchung, die als sicherste Methode des Alkoholisierungsnachweises gilt, dem Ergebnis der Atemluftuntersuchung vor. Das Ergebnis der Atemluftuntersuchung wird aber nicht schon durch jede - noch so dubiose Bestimmun... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Innsbruck vom 6. Oktober 1990 wurde der Beschwerdeführer unter anderem schuldig erkannt, er habe am 22. September 1989 gegen 22.15 Uhr in Innsbruck im Bereich vor der Kreuzung Holzhammerstraße-Fischnalerstraße einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO 1960 begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt.... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991030318.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 9. Oktober 1991 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO für schuldig befunden, weil er am 25. September 1990 um 10.55 Uhr an einem näher beschriebenen Ort ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Motorfahrrad in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt habe. Es wurde eine Geldstrafe von S 16.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 30 Tage) verhän... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer unter anderem schuldig erkannt, er habe sich am 27. Dezember 1990 um 23.15 Uhr in einem bestimmten Wachzimmer geweigert, seine Atemluft von einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht auf Alkoholgehalt mittels Alkomaten messen zu lassen, obwohl habe vermutet werden können, daß er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden habe. Der Bes... mehr lesen...
Aus dem Vorbringen in der Beschwerde in Verbindung mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Linz vom 10. April 1991 wurde die Beschwerdeführerin wegen der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO 1960 gemäß § 99 Abs. 1 lit. a leg. cit. zu einer Geldstrafe von S 12.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 14 Tage) verurteilt, weil sie am 5. März 1990 um 16.00 Uhr an einem näher bezeichneten Tatort in Linz ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 26. September 1991 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie habe am 15. Februar 1989 gegen 18.30 Uhr auf dem Gendarmerieposten H. gegenüber einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht die Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt verweigert, obwohl habe vermutet werden können, daß die Beschwerdeführerin einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw am selb... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 13. September 1989 um 22.20 Uhr einen Pkw an einem bestimmten Ort in Dornbirn gelenkt, obwohl er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden habe. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 in Verbindung mit § 99 Abs. 1 lit. a StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Hiegegen richtet sich die vorliege... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §52;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;
Rechtssatz: Die Annahme, daß sich die Anstiegsphase bei einem Sturztrunk besonders nachteilig auf die Fahrtüchtigkeit auswirkt, steht mit dem Stand der medizinischen Wissenschaft im Einklang (Hinweis E 2.10.1991, 91/03/0271). Die belBeh hatte daher keine Veranlassung, ein zusätzliches geri... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §5 Abs4 litb;
Rechtssatz: Wenn eine Untersuchung der Atemluft nach § 5 Abs 2a lit b StVO einen Alkoholgehalt der Atemluft von 0,4 bis 0,5 mg/l ergeben hat, haben die Organe der Straßenaufsicht zufolge § 5 Abs 4b StVO auf Verlangen des Untersuchten eine Blutabnahme zum Zwecke der Bestimmung des Bluta... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §56;StVO 1960 §5 Abs1;VStG §37;
Rechtssatz: Der Abspruch des angefochtenen Bescheides erschöpft sich in der Abweisung der Berufung des Besch sowie in der Vorschreibung eines Beitrages zu den Kosten des Berufungsverfahrens. Der daran anschließenden rechnerischen Aufstellung kommt als - entbehrliche - Information für den Besch keine normative Be... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;AVG §52;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/11/20 91/02/0091 1 Stammrechtssatz Hat der Besch im Verwaltungsverfahren keinen die Unmöglichkeit der ordnungsgemäßen Durchführung der Atemluftprobe begründenden KONKRETEN Leidenszustand behauptet, ist die belBeh nicht verpflichtet, den B... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/15 89/02/0068 4 Stammrechtssatz Will der Beschuldigte die erwähnte gutachtliche Feststellung über seine Alkoholisierung in Zweifel ziehen, so hat er schon in dem der Beschwerde zugrundeliegenden Verwaltungsstrafverfahren ein auf der gleichen fachli... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;AVG §52;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/11/20 91/02/0091 1 Stammrechtssatz Hat der Besch im Verwaltungsverfahren keinen die Unmöglichkeit der ordnungsgemäßen Durchführung der Atemluftprobe begründenden KONKRETEN Leidenszustand behauptet, ist die belBeh nicht verpflichtet, den B... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Vorarlberg vom 19. Juni 1991 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen B, C, E, F und G vorübergehend für die Dauer von drei Monaten, gerechnet ab der vorläufigen Abnahme des Führerscheins am 6. April 1991, entzogen und zugleich gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß dem Beschwerdeführer "für dieselbe Zeit keine neue Lenkerberechtigung erteilt... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;StVO 1960 §5 Abs1;VStG §24; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/26 91/18/0005 3 Stammrechtssatz Derjenige, der sich auf einen "Nachtrunk" beruft, hat die Menge des solcherart konsumierten Alkohols dezidiert anzugeben und zu beweisen (Hinweis E 25.4.1985, 85/0... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 4. November 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 30. Dezember 1989 um 3.00 Uhr in Innsbruck, Egger-Lienz-Straße auf Höhe des Wifi (Hausnummer 116) 1. einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und 2. als ursächlich Beteiligter nach einem Unfall mit Sachschaden, bei dem ein Lichtmast des EWI beschädigt worden sei, diesen nicht ohne unnötig... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/15 89/02/0068 1 Stammrechtssatz Eine träge Pupillenreaktion stellt ein eindeutiges Merkmal des Vorliegens einer Alkoholbeeinträchtigung im Sinne des § 5 Abs 1 StVO idF 1986/105 dar, zumal eine träge Pupillenreaktion erst bei mindestens 1 Promille Blutalkohol gegeben ist (Hinweis E 18.10.1985, 89/02/0033). ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Aus einer prompten Pupillenreaktion kann noch nicht auf das Freisein von alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit geschlossen werden, da die Pupillenreaktion zu 50 vH sogar noch bei einem Blutalkoholgehalt von 1,5 Promille normal bleibt (Hinweis E 12.2.1986, 85/03/0161). Schlagworte Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung... mehr lesen...
Mit den im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheiden wurde der Beschwerdeführer (zu den Punkten 3, 9 und 11 vom Landeshauptmann, ansonsten von der Landesregierung) schuldig erkannt, er habe am 17. November 1989 um 1.53 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws 1. diesen in Wien I, Franz-Josefs-Kai 57-35 in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt, 2. in Wien I, Franz-Josefs-Kai 57-35, die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erhe... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 25. April 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 26. September 1989 um 4.00 Uhr in Wien 9, Alserbachstraße 37, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges 1. den Vorrang eines im Fließverkehr befindlichen Lenkers eines ebenfalls dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges nicht beachtet zu haben, sondern derart aus der Parkstellung ausgebogen zu sein, daß er diesen Lenker ... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 25. Juni 1991 wurde die auf § 67a Abs. 1 Z. 1 - richtig: Z. 2 - AVG gestützte Beschwerde gemäß § 67c Abs. 3 AVG zurückgewiesen. Die belangte Behörde führte in der Begründung: im wesentlichen aus, mit der am 17. Mai 1991 eingebrachten Beschwerde beantrage der Beschwerdeführer, die Aufforderung zur Atemluftüberprüfung am 10. Mai 1991 gegen 03.20 Uhr in G vor dem Parkplatz des Hotels J. und seine Verbringung zum Gendarmeriepostenkommando W bei vo... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 8. Oktober 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 6. März 1991 in der Zeit gegen 0.15 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der Kleinarler Landesstraße auf Höhe des Hauses Hofmarkt Nr. 61 in Wagrain in Richtung Kleinarl in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und dadurch eine Übertretung nach den §§ 5 Abs. 1 und 99 Abs. 1 lit. a StVO begangen. Es wurde eine Geldstraf... mehr lesen...
Auf Grund einer gemäß § 67c AVG erhobenen Beschwerde des nunmehrigen Beschwerdeführers stellte die belangte Behörde mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid die am 1. Juni 1991 verfügte Anordnung der Herausgabe des Führerscheins und des Zulassungscheines sowie die Anordnung einer Blutabnahme (durch Organe der Bezirkshauptmannschaft) als nicht rechtswidrig fest; die Beschwerde wurde insoweit gemäß § 67c Abs. 3 AVG als unbegründet abgewiesen. Hingegen sei die auf ei... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem näher bezeichneten Ort ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt, dabei einen Verkehrsunfall verursacht, bei dem eine Person erheblich verletzt worden sei, und es anschließend in der Ordination des zuständigen Gemeindearztes, dem er aufgrund seiner deutlichen Alkoholisierungsymptome zur klinischen Untersuchung vorgeführt ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Im
Spruch: eines gem § 5 Abs 1 StVO ergehenden Strafbescheides bedarf es weder der Angabe der Fahrtrichtung des Besch, noch der Bezeichnung einer längeren Zeitspanne, während der er das Fahrzeug lenkte, noch des Grades seiner Alkoholbeeinträchtigung, weil es sich bei diesen Tatumständen nicht um Tatbestan... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/02/0007 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/01/29 91/02/0132 1 Stammrechtssatz Um die allfällige Einwirkung eines Rest(Haft-)alkohols im Munde (zufolge unmittelbar vorangegangenen Alkoholkonsums), also ein... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs6;StVO 1960 §99 Abs1 litc;
Rechtssatz: Ist beim Besch Alkoholgeruch der Atemluft wahrnehmbar, so rechtfertigt dieser Umstand bereits die Vermutung, daß er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befindet (Hinweis E 15.5.1990, 89/02/0171, 0172; E 29.8.1990, 90/02/0046). Schlagworte Al... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §5 Abs4 lita;
Rechtssatz: Im Hinblick auf die Verwendungsrichtlinien für Atemalkoholanalysegeräte ist eine Mundspülung nur erforderlich, wenn seit dem letzten Alkoholkonsum nicht wenigstens 15 Minuten verstrichen sind (Hinweis E 13.9.1991, 91/18/0111, E 29.1.1992, 91/02/0132). Schlagw... mehr lesen...