RS Vwgh 1992/4/22 91/03/0340

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Veröffentlicht am 22.04.1992
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs1;

Rechtssatz

Aus einer prompten Pupillenreaktion kann noch nicht auf das Freisein von alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit geschlossen werden, da die Pupillenreaktion zu 50 vH sogar noch bei einem Blutalkoholgehalt von 1,5 Promille normal bleibt (Hinweis E 12.2.1986, 85/03/0161).

Schlagworte

Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkoholisierungssymptome Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Pupillenreaktion

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991030340.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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