RS Vwgh 1992/5/27 92/02/0138

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.05.1992
beobachten
merken

Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs1;

Rechtssatz

Der zweite Satz des § 5 Abs 1 StVO enthält ua die unwiderlegbare Rechtsvermutung, daß der Zustand einer Person bei einem Blutalkoholgehalt von 0,8 Promille und darüber auf jeden Fall als beeinträchtigt gilt (Hinweis E 10.10.1973, 2041, 2042/71).

Schlagworte

Alkoholbeeinträchtigung unter 0,8 %o Alkoholbeeinträchtigung von 0,8 %o und darüber Tatbild

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992020138.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten