Index: 19/05 Menschenrechte41/02 Passrecht Fremdenrecht90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FrPolG 1954 §3 Abs1 idF 1987/575;FrPolG 1954 §3 Abs2 Z2;FrPolG 1954 §3 Abs3 idF 1987/575;FrPolG 1954 §3 Abs3 Z1;FrPolG 1954 §3 Abs3 Z2;KFG 1967 §64 Abs1;MRK Art8 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;
Rechtssatz: Wurde dem Fremden nach rechtskräftigen Bestrafungen ua wegen verschiedener schwerwiegender... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FrPolG 1954 §3 Abs1 idF 1987/575;FrPolG 1954 §3 Abs2 Z2;FrPolG 1954 §4;KFG 1967 §73;StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/29 92/18/0247 3 Stammrechtssatz Die Entziehung der Lenkerberechtigung bietet keine Gewähr dafür, daß daß der Lenker in Hinkunft keine weiteren Übertretungen der StVO begehen w... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: FrPolG 1954 §3 Abs1 idF 1987/575;FrPolG 1954 §3 Abs2 Z2;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §99 Abs1 lita;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Die Mißachtung der Vorschriften des § 5 Abs 1 StVO (Lenken eines Fahrzeuges in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand), des § 5 Abs 2 StVO (Weigerung, seine Atemluft... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 1. April 1992 wurde der Beschwerdeführer wegen einer am 4. Oktober 1991 um 23.05 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws in Innsbruck begangenen Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe von S 10.000,--, Ersatzfreiheitsstrafe von zehn Tagen verhängt. Nach § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Besch... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992030145.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 8. April 1992 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen türkischen Staatsangehörigen, gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 1 und 2 in Verbindung mit § 4 des Fremdenpolizeigesetzes (FPG), ein bis zum 31. Dezember 1997 befristetes Aufenthaltsverbot für das gesamte Bundesgebiet erlassen. In der Begründung: wurde im wesentlichen ausgeführt, der Beschwerdeführer sei mit Urteil des Bezirksgerichtes Imst vom 2. November 1987 we... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Vorarlberg (der belangten Behörde) vom 8. April 1992 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen türkischen Staatsangehörigen, gemäß § 3 Abs. 1, Abs. 2 Z. 2 in Verbindung mit § 4 Fremdenpolizeigesetz ein bis zum 7. Jänner 2002 befristetes Aufenthaltsverbot für das ganze Bundesgebiet erlassen. Begründend führte die belangte Behörde aus, der (im Jahre 1964 geborene) Beschwerdeführer habe von 1978 bis... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: FrPolG 1954 §3 Abs2 Z2;StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/10/28 91/19/0242 2 Stammrechtssatz Nach der Rsp des VwGH (Hinweis E 24.7.1991, 91/19/0202) handelt es sich bei der Übertretung nach § 5 Abs 1 StVO um eine schwerwiegende Verwaltungsübertretung nach § 3 Abs 2 Z 2 FrPolG. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein19/05 Menschenrechte24/01 Strafgesetzbuch41/02 Passrecht Fremdenrecht90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FrPolG 1954 §3 Abs1 idF 1987/575;FrPolG 1954 §3 Abs2 Z1;FrPolG 1954 §3 Abs2 Z2;FrPolG 1954 §3 Abs3 idF 1987/575;FrPolG 1954 §4;KFG 1967 §64 Abs1;MRK Art8 Abs2;StGB §146;StGB §147;StVO 1960 §5 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Wurde der Fremde von inländischen Ge... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: FrPolG 1954 §3 Abs2 Z2;StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/10/28 91/19/0242 2 Stammrechtssatz Nach der Rsp des VwGH (Hinweis E 24.7.1991, 91/19/0202) handelt es sich bei der Übertretung nach § 5 Abs 1 StVO um eine schwerwiegende Verwaltungsübertretung nach § 3 Abs 2 Z 2 FrPolG. ... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte41/02 Passrecht Fremdenrecht90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: FrPolG 1954 §3 Abs1 idF 1987/575;FrPolG 1954 §3 Abs2 Z2;FrPolG 1954 §3 Abs3 Z3;MRK Art8 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;
Rechtssatz: Liegen beim Fremden drei rechtskräftige Bestrafungen wegen Übertretungen nach § 5 Abs 1 StVO iVm § 99 Abs 1 lit a StVO vor, so ist der Tatbestand des § 3 Abs 2 Z 2 FrPolG erfüllt ... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FrPolG 1954 §3 Abs1 idF 1987/575;FrPolG 1954 §3 Abs2 Z2;FrPolG 1954 §4;KFG 1967 §73;StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Die Entziehung der Lenkerberechtigung bietet keine Gewähr dafür, daß daß der Lenker in Hinkunft keine weiteren Übertretungen der StVO begehen wird. Schlagworte Verhältnis zu anderen Nor... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 27. Jänner 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 28. Juli 1990 um 21.20 Uhr ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Fahrzeug an einem bestimmten Ort in Eisenkappel in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO begangen, wofür über ihn eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt wurde. In der Begründung: führte die belangte... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 16. Dezember 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe dadurch, daß er am 3. Oktober 1990 um 17.30 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in S durch die P-Straße bis auf Höhe des privaten Abstellplatzes zwischen den Häusern 1 und 3 in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand mit einem Atemalkoholgehalt von über 0,4 mg/l gelenkt habe, eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. a in V... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und den ihr angeschlossenen Unterlagen ergibt sich, daß mit dem angefochtenen Bescheid ein Straferkenntnis der Bundespolizeidirekion Wien bestätigt und der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 Abs. 2 StVO 1960 für schuldig erkannt wurde. Über ihn wurde eine Geldstrafe von S 20.000,-- (18 Tage Ersatzarrest) verhängt. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigke... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/31 89/03/0083 1 Stammrechtssatz Der Tatbestand des § 5 Abs 1 StVO ist nicht nur bei Feststellung eines Blutalkoholgehaltes von 0,8 %o und darüber, sondern auch - ohne Rücksicht auf die Höhe des Blutalkoholspiegels - bei Vorliegen einer derartigen Beeinträchtigung durch Alkohol als erfüllt anzusehen, bei der... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1; Beachte Bespr in ZVR Nr 10/1993, S 302 ff
Rechtssatz: 1/8 l Rotwein entspricht einem Blutalkoholgehalt von 0,25 Promille (= 0,25 g/l) (Hinweis E 23.11.1965, 1213/65). Nach § 5 Abs 1 zweiter Satz StVO geht der Gesetzgeber von einem Verhältnis zwischen Atemalkoholgehalt (gemessen im mg/l) und Blutalkoholgehalt (gemessen in g/l) von 1:2 aus.... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des VwGH liegt bereits eine vollendete Inbetriebnahme vor, wenn der Besch in das nach einem Verkehrsunfall beschädigte Fahrzeug einsteigt, den Zündschlüssel dreht und versucht, im Retourgang das Fahrzeug auf die Seite zu stellen (Hinweis E 15.2.1991, 90/18/0182). Daß das Fahren... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 4. Februar 1992 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 14. September 1990 gegen 19.20 Uhr an einem näher beschriebenen Ort in Wien einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt sowie der Ersatz von Barauslagen vorges... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 17. September 1989 um 4.10 Uhr an einem bestimmten Ort in Wien einen Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 in Verbindung mit § 99 Abs. 1 lit. a StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Hiegegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwal... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 26. November 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 27. Oktober 1989 um 22.20 Uhr an einem näher bestimmten Tatort in Wien einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt zu haben. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 in Verbindung mit § 99 Abs. 1 lit. a StVO 1960 begangen, weshalb über ihn nach der zuletzt genannten Gesetzes... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe zu einem näher genannten Zeitpunkt an einem näher genannten Ort ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt, obwohl er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden habe. Dadurch habe er eine Übertretung nach § 5 Abs. 1 StVO 1960 begangen. Über ihn wurde eine Geldstrafe (Ersatzarreststrafe) verhängt. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof ge... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 5 Abs. 1 StVO 1960 für schuldig erkannt. Über ihn wurde - in Herabsetzung der von der Erstbehörde verhängten Strafe (S 12.000,--, 12 Tage Ersatzarrest) - eine Geldstrafe von S 10.000,-- (10 Tage Ersatzarrest) verhängt. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde bekämpft der Beschwerdeführer lediglich die Strafbemessung. Er macht diesbezüglich Rechtswidr... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs1;AVG §52;StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Gemäß § 52 AVG (§ 24 VStG) ist ein Sachverständigenbeweis dann vorzunehmen, wenn er sich als notwendig erweist. Dies bedeutet zwar nicht, daß jeder Erfahrungssatz aus dem Gebiete der Medizin im Einzelfall der Untermauerung durch ein Sachverständigengutachten bedarf (Hinweis E 29.9.1989, 8... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Der zweite Satz des § 5 Abs 1 StVO enthält ua die unwiderlegbare Rechtsvermutung, daß der Zustand einer Person bei einem Blutalkoholgehalt von 0,8 Promille und darüber auf jeden Fall als beeinträchtigt gilt (Hinweis E 10.10.1973, 2041, 2042/71). Schlagworte Alkoholbeeinträchtigung unter 0,8 %o
Alkoholbeeinträchtigung... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Ob beim Besch vor der Atemalkoholuntersuchung Alkoholisierungssymptome zu bemerken waren, ist für die Begehung der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs 1 StVO unerheblich. Desgleichen kann es auf sich beruhen, ob der Besch nach der Untersuchung eine Blutabnahme verlangt, weil er eine solche nach der maßgeblichen Rechtslage selbst zu veranlasse... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §52;StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Kann auch unter Berücksichtigung des für den Besch günstigeren Wertes von 0,1 Promille bei der Rückrechnung (Hinweis E 28.10.1988, 85/18/0108) im Ergebnis jedenfalls ein den Blutalkoholgehalt von 0,8 Promille übersteigender Wert - bezogen auf die Lenkzeit - angenommen werden, ist die belBeh nicht... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;VStG §19;
Rechtssatz: Das Ausmaß der Alkoholbeeinträchtigung (hier: 0,69 mg/l Alkoholgehalt der Atemluft) ist als Erschwerungsgrund heranzuziehen, weil die Verwerflichkeit einer Übertretung nach § 5 Abs 1 StVO umso größer ist, je mehr Alkohol der Täter vor dem Lenken zu sich genommen hat (Hinweis E 12.9.19... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;AVG §46;AVG §52;StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Der Besch hat weder ein Recht auf persönliche Einvernahme noch ein Recht auf Gegenüberstellung mit Zeugen, wenn keine Möglichkeit einer Personenverwechslung besteht (Hinweis E 9.5.1990, 89/03/0051). Schlagworte Ablehnung eines Beweismittels
B... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Der Beantwortung der Frage, ob eine namentlich genannte Zeugin den Eindruck einer Alkoholisierung des Besch gehabt hat, kommt keine maßgebliche Bedeutung zu, weil dies keinesfalls den Schluß auf das Nichtvorliegen einer Alkoholisierung zuläßt (Hinweis E 11.6.1986, 86/03/0060). ... mehr lesen...