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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Grundsätzlich geht das Ergebnis einer - ordnungsgemäßen - Blutalkoholuntersuchung, die als sicherste Methode des Alkoholisierungsnachweises gilt, dem Ergebnis der Atemluftuntersuchung vor. Das Ergebnis der Atemluftuntersuchung wird aber nicht schon durch jede - noch so dubiose Bestimmung des Blutalkoholgehaltes entkräftet, vielmehr ist die Behörde auch insoweit berechtigt, die ihr vorliegenden Beweise zu würdigen.
Schlagworte
Beweiswürdigung Wertung der BeweismittelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992020102.X04Im RIS seit
12.06.2001