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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/05/15 89/02/0068 4Stammrechtssatz
Will der Beschuldigte die erwähnte gutachtliche Feststellung über seine Alkoholisierung in Zweifel ziehen, so hat er schon in dem der Beschwerde zugrundeliegenden Verwaltungsstrafverfahren ein auf der gleichen fachlichen Ebene stehendes Gegengutachten einzubringen (Hinweis E 8.7.1988, 86/18/0127).
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständiger Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Blutalkoholbestimmung Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Sachverständiger Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung privates Gutachten Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung ärztliches GutachtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991020153.X02Im RIS seit
12.06.2001