Entscheidungen zu § 2 Abs. 1 StVO 1960

Unabhängige Verwaltungssenate

138 Dokumente

Entscheidungen 61-90 von 138

RS UVS Oberösterreich 2000/02/28 VwSen-106812/8/Br/Bk

Beachte Gleichlautende Erledigungen zu VwSen-106820/4/Br/Bk und VwSen-106821/4/Br/Bk ebenfalls vom 28. Februar 2000 Rechtssatz: Nach § 84 Abs.2 StVO 1960 sind außerhalb von Ortsgebieten Werbungen und Ankündigungen an Straßen innerhalb einer Entfernung von 100 m vom Fahrbahnrand verboten (dies gilt jedoch nicht für die Nutzung zu Werbezwecken gemäß § 82 Abs.3 lit.f. Aus diesem Wortlaut folgt, dass der Gesetzgeber dieses Verbot auf die Bereiche "außerhalb des Ortsgebietes und dort auf ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 28.02.2000

TE UVS Steiermark 1999/07/14 30.8-149/98

In der Anzeige des Gendarmeriepostenkommandos Feldkirchen vom 1.5.1998, GZ.: P 259/98, ist Herrn H W unter anderem eine Übertretung des § 60 Abs 3 der StVO zur Last gelegt worden, da dieser in Verdacht stand an einem genau angegeben Tatort und Tatzeitpunkt mit seinem Fahrrad auf einem Gehsteig gefahren zu sein und es als Lenker des Fahrrades unterlassen zu haben, bei Sichtbehinderung (während der Dämmerung, bei Dunkelheit, bei Nebel, etc.) das Fahrrad zu beleuchten. Nach Abführung eines Er... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 14.07.1999

RS UVS Steiermark 1999/07/14 30.8-149/98

Rechtssatz: § 60 Abs 3 StVO schreibt unter den normierten Voraussetzungen vor, dass Fahrzeuge ausschließlich auf der Fahrbahn zu beleuchten sind. Daher kann ein Radfahrer, der mit einem unbeleuchteten Fahrrad einen Gehsteig - und somit nicht die Fahrbahn - befährt, diese Bestimmung nicht übertreten. Schlagworte Fahrzeug Beleuchtung Gehsteig mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 14.07.1999

TE UVS Niederösterreich 1999/06/09 Senat-WB-98-434

Mit Straferkenntnis vom 24.3.1998, Zl. 3-*****-97, erkannte die Bezirkshauptmannschaft XX den nunmehrigen Berufungswerber der Begehung einer Verwaltungsübertretung nach §20 Abs2 StVO schuldig, weil er am 2.10.1997, 08.52 Uhr, im Gemeindegebiet B F-B, **, ***********, km 42,5, Richtungsfahrbahn Graz, als Lenker des PKWs W-******, auf der Autobahn schneller als die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h gefahren war (203 km/h gemessene Geschwindigkeit), und verhängte hiefür gemäß §99 Ab... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 09.06.1999

RS UVS Niederösterreich 1999/06/09 Senat-WB-98-434

Rechtssatz: Für die Qualifikation eines Fahrzeuges als Einsatzfahrzeug ist erforderlich, dass blaues Licht oder Folgetonhorn tatsächlich verwendet wird, es genügt die Verwendung eines dieser Signale. Ein Fahrzeug ist auch dann ein Einsatzfahrzeug, wenn diese Signale widerrechtlich verwendet werden. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 09.06.1999

RS UVS Oberösterreich 1999/05/11 VwSen-106269/8/Br

Rechtssatz: Nach § 84 Abs2 StVO 1960 sind außerhalb von Ortsgebieten Werbungen und Ankündigungen an Straßen innerhalb einer Entfernung von 100 m vom Fahrbahnrand verboten (dies gilt jedoch nicht für die Nutzung zu Werbezwecken gemäß § 82 Abs3 litf (für die Nutzung der Rückseite von Verkehrszeichen ..)). Eine solche lag hier nicht vor, was jeweils auch zutreffend als negatives Tatbestandsmerkmal in den
Spruch: der Erstbehörde aufgenommen wurde. Diesem Wortlaut folgt, dass der Gesetzgeber dar... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 11.05.1999

TE UVS Burgenland 1999/02/22 03/01/98159

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerber für schuldig erkannt, er habe das Motorrad       am 09 07 1998 um 12 45 Uhr in        , am Grillplatz, auf Höhe der         Straße gelenkt, wobei 1) am Fahrzeug keine den Vorschriften entspre     chende Begutachtungsplakette angebracht war (Übertretung gemäß § 102 Abs 1 im Verein mit § 36 lit e KFG 1967), 2) das Motorrad ohne behördliches Kennzeichen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr verwendet wurde (Übertretung des § 102 A... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Burgenland | 22.02.1999

RS UVS Niederösterreich 1999/02/09 Senat-KO-98-404

Rechtssatz: Bei einer Blendung durch das Fernlicht und die Weitstrahler eines nachkommenden Fahrzeuges ist eine deutliche Verringerung der Geschwindigkeit geboten, bei starker und länger dauernder Blendung auch bis zum gänzlichen Stillstand des Fahrzeuges. Da ein solches Zum-Stillstand-Bringen nicht als freiwilliges Halten, sondern durch sonstige wichtige Umstände im Sinne des §2  Abs1  Z26  StVO bedingt angesehen werden muss, liegt tatsächlich nicht ein Halten, sondern ein Anhalten im Sin... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 09.02.1999

RS UVS Kärnten 1998/07/14 KUVS-321/3/98

Rechtssatz: Das Gesetz definiert zwar den Begriff des Fahrstreifens als einen Teil der Fahrbahn, dessen Breite für die Fortbewegung einer Reihe mehrspuriger Fahrzeuge ausreicht (§ 2 Abs 1 Z 5 StVO), setzt aber diese Breite nicht ziffernmäßig fest. Die Breite eines Fahrstreifens ist mit 2,50 m anzunehmen. Bei der Frage der Verkehrsbehinderung kommt es aber nicht auf die konkreten, sondern auf die abstrakten Verhältnisse an. Demnach darf auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr nur dann geparkt werde... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 14.07.1998

RS UVS Vorarlberg 1997/09/23 1-0912/96

Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes handelt es sich auch bei einem Parkplatz um einen für den Fahrzeugverkehr bestimmten Teil der Straße und somit um einen Teil der Fahrbahn im Sinne des §2 Abs1 Z2 StVO (VwGH 15.4.1983, Zl. 81/02/0061). §23 Abs6 StVO ist daher auch auf Parkplätze und auf Autobahnen anzuwenden, sodaß dort Anhänger nur unter den in §23 Abs6 StVO angeführten Voraussetzungen stehengelassen werden dürfen. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 23.09.1997

RS UVS Kärnten 1997/07/01 KUVS-323/1/97

Rechtssatz: Aus der demonstrativen Aufzählung im § 2 Abs 1 Z 10 StVO "durch Randsteine, Bodenmarkierungen udgl" ist zu schließen, daß ein "Gehsteig" in rechtlicher Hinsicht sowohl durch bauliche Maßnahmen als auch durch das Anbringen von Bodenmarkierungen gekennzeichnet werden kann. Bei entsprechender baulicher Gestaltung bedarf es für die Abgrenzung eines Straßenteiles als Gehsteig keiner Verordnung. Letzteres ist dann der Fall, wenn der Gehsteig mit rechteckigen Randsteinen gepflastert i... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 01.07.1997

TE UVS Steiermark 1997/03/24 30.9-83/96

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde vom 06.05.1996, GZ.: 15.1 1995/2214, wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 20.04.1995, um 12.08 Uhr, im Gemeindegebiet Bad Waltersdorf, auf der L 460, gegenüber der Heiltherme Bad Waltersdorf, Wagerberg Nr. 111, als Lenker des Fahrzeuges mit dem Kennzeichen WU - 225N (Kombi) im Bereich des Vorschriftszeichens "Halten und Parken verboten" gehalten. Wegen dieser Übertretung wurde über den Berufungswerber eine Geldstr... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 24.03.1997

RS UVS Steiermark 1997/03/24 30.9-83/96

Rechtssatz: Halte- und Parkverbote nach § 24 StVO, wie etwa das Vorschriftszeichen "Halteverbot", beziehen sich nicht auf Bankette, die (grundsätzlich) nicht befahren werden dürfen, sondern lediglich auf Fahrbahnen oder Teile der Fahrbahn. Daher wird die Übertretung nach § 24 Abs 1 lit. a StVO nicht begangen, wenn das auf dem Bankett befindliche Fahrzeug nicht zumindest zum Teil auf der Fahrbahn abgestellt ist. Eine entsprechende Änderung des Vorwurfes durch den UVS wäre ein nicht statthaf... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 24.03.1997

TE UVS Wien 1996/10/04 03/M/25/1758/96

Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 31.7.1996 wurde die Berufungswerberin (BW) schuldig erkannt, am 14.2.1996 von 7.55 Uhr bis 8.13 Uhr in Wien, "Sperlgasse", als Lenkerin des Kraftfahrzeuges mit dem behördlichen Kennzeichen B 10 folgende Verwaltungsübertretung begangen zu haben: Abstellen des Fahrzeuges außerhalb eines Parkplatzes nicht parallel, sondern schräg zum Fahrbahnrand. Wegen Verletzung des § 23 Abs 2 StVO 1960 wurde über sie gemäß § 99 Abs 3 lit a StVO 1960 ein... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 04.10.1996

RS UVS Wien 1996/10/04 03/M/25/1758/96

Rechtssatz: Ein erzwungener wichtiger Umstand und somit "Anhalten" im Sinne des § 2 Abs 1 Z 26 StVO 1960 liegt nicht vor, wenn ein Fahrzeuglenker erkennt, daß eine Straße am Fahrbahnrand nur mangelhaft von Schnee geräumt ist, und dennoch das Fahrzeug dorthin lenkt, sodaß es dort - entgegen § 23 Abs 2 StVO 1960 schräg zum Fahrbahnrand stehend - steckenbleibt, ist doch diese Zwangslage vorhersehbar und schon dadurch zu vermeiden, daß das Fahrzeug nicht dorthin gelenkt wird. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 04.10.1996

TE UVS Wien 1996/09/23 03/M/25/1440/96

Begründung: Der
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses hat folgenden Wortlaut: "Sie haben am 29.03.1995 um 15.25 Uhr in Wien, O-gasse als Lenkerin des Kraftfahrzeuges mit dem behördlichen Kennzeichen W 37 folgende Verwaltungsübertretung begangen: Abstellen des Fahrzeuges nicht am Rande der Fahrbahn, sondern in 2. Spur. Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschrift verletzt: § 23 Abs 2 Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO). Gemäß § 99 Abs 3 lit a StVO wird gegen Sie eine Geldstrafe in der H... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 23.09.1996

RS UVS Wien 1996/09/23 03/M/25/1440/96

Rechtssatz: Eine rechteckige Fläche, die auf drei Seiten mit einer Bodenmarkierung in Form einer nicht unterbrochenen weißen Linie und auf einer Seite - zum Gehsteig hin - durch (niveaugleiche) Randsteine abgegrenzt ist und auf der drei im Boden fest verankerte "bogenfärmige" Fahrradständer in rechtem Winkel zum Gehsteigrand angebracht sind, dient zwar nicht dem fließenden Verkehr, aber doch dem ruhenden Verkehr, wenngleich auch nur dem ruhenden Fahrradverkehr. Eine solche Fläche ist somit... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 23.09.1996

RS UVS Kärnten 1996/08/09 KUVS-1541-1542/7/95

Rechtssatz: Gemäß § 2 Abs 1 Z 29 StVO gilt als Überholen das Vorbeibewegen eines Fahrzeuges an einem auf der selben Fahrbahn in der gleichen Richtung fahrenden Fahrzeuges. Nicht als Überholen gelten das Vorbeibewegen an einem auf einem Verzögerungs- oder Beschleunigungsstreifen fahrenden Fahrzeug oder an einem auf einem Radfahrstreifen fahrenden Fahrzeug oder an einem auf einem Radfahrstreifen fahrenden Radfahrer sowie das Nebeneinanderfahren von Fahrzeugen, auch mit unterschiedlicher Gesc... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 09.08.1996

RS UVS Kärnten 1996/07/16 KUVS-827/3/96

Rechtssatz: Wird dem Beschuldigten auf Grundlage der Verordnung des Gemeindesrates der Gemeinde Krumpendorf vom 23.5.1986, Zl 502/3/86 zur Last gelegt, seinen PKW verbotenerweise auf einer Grünanlage zum Parken abgestellt zu haben und ist aus dem erstinstanzlichen Bescheid und im Verfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat nicht feststellbar, ob das Fahrzeug des Beschuldigten bereits länger als zehn Minuten abgestellt war, ist aus dem Grundsatz "in dubio pro reo" mit Einstellung des Ve... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 16.07.1996

RS UVS Kärnten 1996/07/12 KUVS-799-800/4/95

Rechtssatz: § 7 Abs 3a StVO normiert lediglich, daß der Lenker eines Kraftfahrzeuges im Ortsgebiet auf Straßen mit mindestens zwei durch Leit- oder Sperrlinien gekennzeichnete Fahrstreifen für die betreffende Fahrtrichtung den Fahrstreifen frei wählen darf. Dabei darf allerdings bei einem durch Straßenverkehrszeichen kundgemachten Überholverbot auch nicht unter Berufung auf § 7 Abs 3 StVO auf dem vorhandenen zweiten Fahrstreifen überholt werden. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 12.07.1996

RS UVS Kärnten 1996/06/03 KUVS-652/3/96

Rechtssatz: Als Fahrzeug im Sinn der Straßenverkehrsordnung gilt gemäß § 2 Abs 1 Z 19 StVO auch ein zur Verwendung auf Straßen bestimmtes oder auf Straßen verwendetes Beförderungsmittel. ... Aus dieser Gesetzesbestimmung ergibt sich, daß unter einem Fahrzeug im Sinn des § 5 StVO 1960 auch ein Fahrrad zu verstehen ist. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 03.06.1996

RS UVS Kärnten 1996/05/23 KUVS-451/5/96

Rechtssatz: Kommt im Verfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat nicht hervor, daß der Beschuldigte sein Fahrzeug im Bereich einer Straßensituation mit Parkverbot länger als zehn Minuten abgestellt hat, ist aus dem Grundsatz in dubio pro reo das Verwaltungsstrafverfahren einzustellen (Einstellung des Verfahrens). mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 23.05.1996

RS UVS Kärnten 1996/05/21 KUVS-452/5/96

Rechtssatz: Da das Parken das Stehenlassen eines Fahrzeuges für eine längere als die in Z 27 des § 2 Abs 1 StVO angeführte Zeitdauer (länger als zehn Minuten, ausgenommen bei Durchführung einer Ladetätigkeit) anzusehen ist, ist der Beschuldigte dann verwaltungsstrafrechtlich exkulpiert, wenn sich im Verfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat herausstellt, daß das Fahrzeug durch den Beschuldigten einen zehn Minuten nicht überschreitenden Zeitraum abgestellt wurde (Einstellung des Verfa... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 21.05.1996

RS UVS Kärnten 1996/05/15 KUVS-478/5/95

Rechtssatz: Die Mindestbreite eines Fahrstreifens ist bei geradem Straßenverlauf mit 2,50 m anzunehmen. § 24 Abs 3 lit e StVO ordnet somit das Parken in Einbahnstraßen derart an, daß jedenfalls ein Fahrstreifen für den fließenden Verkehr frei bleiben muß, daß ferner primär auf der rechten Straßenseite geparkt werden muß und das Parken am linken Fahrbahnrand nur dann zulässig ist, wenn ungeachtet des von der betreffenden Person am linken Fahrbahnrand geparkten Fahrzeuges und ungeachtet eine... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 15.05.1996

RS UVS Kärnten 1996/05/06 KUVS-459/1/96

Rechtssatz: Der Vorhalt, den PKW ohne Kennzeichen auf öffentlichem Gut abgestellt und somit das öffentliche Gut zu verkehrsfremden Zwecken benutzt zu haben, ist kein verfolgungsverjährungsunterbrechender Vorhalt an den Beschuldigten, weil nicht jedes öffentliche Gut als Straße im Sinne des § 2 Abs 1 Z 1 StVO zu qualifizieren ist und demnach ein solcher verwaltungsstrafrechtlicher Vorwurf in Ansehung des § 99 Abs 3 lit d StVO nicht tatbestandsbegründend ist (Einstellung des Verfahrens). mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 06.05.1996

TE UVS Wien 1996/03/06 03/08/5069/94

Begründung: I. Der Berufung liegt folgendes Verfahren in der ersten Instanz zugrunde: 1. Der
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses lautet: "Sie haben am 16.8.1994 um 18.25 Uhr in Wien, H-Siedlung als Lenker des PKW mit dem Kennzeichen W 42 1.) einen ungenügenden Seitenabstand beim Vorbeifahren an anderen Fahrzeugen eingehalten und dadurch ein parkendes Fahrzeug beschädigt. Weiters haben Sie es nach ursächlicher Beteiligung an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden unterlassen, 2.) dies... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 06.03.1996

TE UVS Niederösterreich 1996/02/13 Senat-KO-95-415

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde über den Berufungswerber wegen Übertretung des §5 Abs2 iVm §99 Abs1 litb StVO 1960 eine Geldstrafe in der Höhe von S 10.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 10 Tage) verhängt. In diesem Straferkenntnis wurde als erwiesen angesehen, daß der Beschuldigte am 30. September 1994 um 01,10 Uhr in S********, H***** Straße, auf dem Gelände der Total-Tankstelle die Untersuchung seiner Atemluft auf Alkoholgehalt gegenüber einem besonders geschulten und von der Be... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 13.02.1996

RS UVS Niederösterreich 1996/02/13 Senat-KO-95-415

Beachte Dazu VwGH Erkenntnis vom 10. Mai 1996, Zl. 96/02/0167, Behandlung der Beschwerde abgelehnt. Rechtssatz: Ein Tankstellengelände, das weder abgeschrankt noch als Privatstraße gekennzeichnet ist, sondern jederzeit mit Kraftfahrzeugen befahren werden kann, ist als Straße mit öffentlichem Verkehr zu werten, und zwar auch dann, wenn die Tankstelle bereits geschlossen hat. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 13.02.1996

TE UVS Steiermark 1996/01/03 30.17-59/95

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 19.7.1995 wurde der Berufungswerberin zur Last gelegt, sie habe am 30. November 1994 um 09.40 Uhr in Graz, Engelgasse-Pappenheimgasse, das Fahrzeug mit dem Kennzeichen G.. im Bereich von weniger als 5 m vom nächsten Schnittpunkt einander kreuzender Fahrbahnränder gehalten und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 24 Abs 1 lit d StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe in der Höhe von S 500,-- (30 Stunden... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 03.01.1996

RS UVS Steiermark 1996/01/03 30.17-59/95

Rechtssatz: Eine Kreuzung im Sinne des § 24 Abs 1 lit d StVO liegt nicht vor, wenn eine Straße zwar in eine andere rechtwinkelig einmündet, aber in diesem Bereich keine der beiden Straßen eine Fortsetzung (in ihrer ursprünglichen Richtung) findet. So befanden sich in der ursprünglich bestandenen Verlängerung der anderen Straße zur Tatzeit (nur noch) vier bis sieben Parkplätze, dahinter ein Bretterzaun und anschließend ein Bach. Daher bestand im konkreten Fall nur eine einzige in einer scha... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 03.01.1996

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