Entscheidungen zu § 17 Abs. 1 ForstG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 151-180 von 238

RS Vwgh 1993/9/6 90/10/0047

Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1 Abs3;ForstG 1975 §17 Abs1;ForstG 1975 §17 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/10/0030 E 30. März 1987 RS 2 Stammrechtssatz Die Verwendung einer unbestockten Grundfläche für die Bebauung mit einer Hütte ist ohne Erteilung einer Rodungsbewilligung zulässig, wenn diese Hütte allein der forstlichen Bewirtschaftung faktisch dient und hiezu unbedingt erforderlich ist. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.09.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/6/14 90/10/0100

Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 30. November 1989 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 172 Abs. 6 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440/1975 (in der Folge: ForstG), aufgetragen, die geschädigten Waldflächen auf den Waldgrundstücken Nr. 259/2, 259/8, 259/18 und 2549/33, je KG L, zu rekultivieren und mit standorttauglichen Forstgehölzen näherer Bezeichnung wieder aufzuforsten. Auf den geschädigten Waldflächen seien 1.) eine Unterstandsfläche errichtet, ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.06.1993

RS Vwgh 1993/6/14 90/10/0100

Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1 Abs3;ForstG 1975 §17 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/30 91/10/0172 1 Stammrechtssatz Bei Verwendung einer unbestockten Grundfläche für die Bebauung mit einer Hütte liegt nur dann keine Rodung nach § 17 Abs 1 ForstG 1975 vor, wenn die Hütte tatsächlich der forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung dient und wenn sie dazu unbedingt notwendig ist (Hinweis... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.06.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/5/17 92/10/0374

Mit Bescheid vom 29. November 1991 trug die Bezirkshauptmannschaft dem Beschwerdeführer gemäß § 172 Abs. 6 des Forstgesetzes 1975 (in der Folge: ForstG) auf, "die Rodefläche" auf dem Waldgrundstück Nr. 61/24, KG K, im Ausmaß von 120 m2 bis 31. Mai 1992 mit Fichten wiederzubewalden. Nach der Begründung: habe der Beschwerdeführer im Jahre 1985 konsenslos mit der Errichtung eines Bauwerkes auf dieser Fläche begonnen. Sein Antrag auf Erteilung einer Rodungsbewilligung zwecks Umwandlung die... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.05.1993

RS Vwgh 1993/5/17 92/10/0374

Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §17 Abs1;ForstG 1975 §17 Abs2;ForstG 1975 §18;
Rechtssatz: Eine Baubewilligung vermag keinesfalls die nach dem ForstG 1975 erforderliche Rodungsbewilligung der Forstbehörde zu ersetzen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992100374.X02 Im RIS seit 11.07.2001 Zuletzt aktualisi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.05.1993

RS Vwgh 1993/5/17 92/10/0374

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §17 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Unter dem Begriff "Rodung" ist nicht nur die Beseitigung von Bewuchs und Humus zu verstehen, wobei es rechtlich bedeutungslos ist, ob der Waldgrund zur Ablagerung von Brettern, zur Anlegung von Rasenflächen, zur Aufstellung beweglicher Objekte oder zur Errichtung von Häusern oder Wegen verwendet wird. Dementsprec... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.05.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/3/22 92/10/0358

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 9. Juli 1992 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung der Rodungsbewilligung für eine Teilfläche von 11.875 m2 aus der Waldparzelle 1880/1, KG M, zum Zwecke der Kulturumwandlung, abgewiesen. Begründet wird diese Entscheidung damit, die im Zuge des Verwaltungsverfahrens eingeholten Gutachten landwirtschaftlicher Amtssachverständiger hätten ergeben, daß die Verwirklichung der beantragten Rodung lediglich e... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.03.1993

RS Vwgh 1993/3/22 92/10/0358

Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §17 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/11/11 91/10/0118 3 Stammrechtssatz Das Angebot einer Ersatzaufforstung ist für die Prüfung der Berechtigung des Antrages auf Rodungsbewilligung nicht wesentlich, da der Frage der Ersatzaufforstung im Hinblick auf § 18 ForstG erst für den Fall der Bewilligung Bedeutung zukommt (Hinweis E 12.2.1985, 83/07/0205). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.03.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1992/12/2 92/10/0109

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 17. März 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der S-Gesellschaft m.b.H. & Co KG und somit als deren zur Vertretung nach außen berufenes Organ in deren Eigenschaft als Vertreterin der Österreichischen Bundesforste in der Zeit zwischen 27. Oktober 1991 und 3. November 1991 auf einer Teilfläche der Gp. nn1 in EZ 51 der KG G im Ausmaß von rund 4500 m2 Plani... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 02.12.1992

RS Vwgh 1992/12/2 92/10/0109

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §17 Abs1;ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z6;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: § 174 Abs 1 lit a Z 6 und § 17 Abs 1 ForstG 1975 stellen nicht auf das Fehlen einer rechtskräftigen Bewilligung ab, sondern bedrohen die Verwendung von Waldboden zu anderen Zwecken als zu solchen der Waldkultur mit Verwaltungsstrafe, ohne auf das Vorliegen einer rechtskräftigen Rodun... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.12.1992

RS Vwgh 1992/12/2 92/10/0109

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §17 Abs1;ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z6;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Weder § 174 Abs 1 ForstG 1975 noch eine andere Regelung des ForstG 1975 enthält Bestimmungen über das bei einer Verwaltungsübertretung nach § 174 Abs 1 lit a Z 6 ForstG 1975 iVm § 17 Abs 1 legcit erforderliche Verschulden. Nach § 5 Abs 1 erster Satz VStG genügt daher zur Strafbarkeit... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.12.1992

RS Vwgh 1992/12/2 92/10/0109

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §17 Abs1;ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z6;VwGG §30 Abs3;
Rechtssatz: Für die Verwirklichung des Tatbildes des § 174 Abs 1 lit a Z 6 ForstG 1975 ivM § 17 Abs 1 legcit ist es ohne Belang, ob die nach der Zustellung des Verwaltungsgerichtshofbeschlusses über die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung durchgeführten Rodungsarbeiten für jene Einforstung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.12.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/11/9 92/10/0061

Mit Eingabe vom 23. September 1988 beantragten die Beschwerdeführer bei der Bezirkshauptmannschaft G (im folgenden: Bezirkshauptmannschaft) die Rodungsbewilligung für eine Teilfläche von ca. 60 m2 auf Grundstück Nr. 714/1 der KG K zum Zwecke der Erweiterung des bereits bestehenden Getreidekastens zur Schaffung von Einstellmöglichkeiten für Werkzeuge und Maschinen zur Waldbewirtschaftung. Im Zuge einer von der Bezirkshauptmannschaft über dieses Ansuchen durchgeführten mündlichen Verhan... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 09.11.1992

RS Vwgh 1992/11/9 92/10/0061

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: AVG §56;ForstG 1975 §1 Abs3;ForstG 1975 §17 Abs1;ForstG 1975 §172 Abs6;
Rechtssatz: Für ein gesondertes, parallel zum forstpolizeilichen Auftragsverfahren durchzuführendes Verfahren zur Erlasssung eines Feststellungsbescheides über die Erforderlichkeit der Rodungsbewilligung (hier) für die Aufstellung einer Hütte auf einem Waldgrundstück fehlt es hier an eine... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.11.1992

RS Vwgh 1992/11/9 92/10/0061

Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1 Abs3;ForstG 1975 §17 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/30 91/10/0172 1 Stammrechtssatz Bei Verwendung einer unbestockten Grundfläche für die Bebauung mit einer Hütte liegt nur dann keine Rodung nach § 17 Abs 1 ForstG 1975 vor, wenn die Hütte tatsächlich der forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung dient und wenn sie dazu unbedingt notwendig ist (Hinweis... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.11.1992

RS Vwgh 1992/11/9 92/10/0061

Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1 Abs3;ForstG 1975 §17 Abs1;
Rechtssatz: Daß die Bf bei ihrem Wohnhaus aufgrund der beengten Lage keinen entsprechenden Stellplatz für die zur Waldbewirtschaftung verwendeten Fahrzeuge (Traktor und Anhänger) haben, stellt keinen Umstand dar, der es ihnen unmöglich machen würde, ihren Wald ohne die auf dem Waldgrundstück aufgestellte Hütte rationell zu bewirtschaften. Es w... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.11.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/10/19 91/10/0186

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 5. Juli 1991 wurde dem Beschwerdeführer die (nachträgliche) Erteilung einer Rodungsbewilligung zur Errichtung einer "Holzknechthütte" auf dem Grundstück Nr. 271 der KG T versagt. Nach der Begründung: dieses Bescheides sei das Rodungsansuchen schon deshalb abzuweisen gewesen, weil das Vorliegen eines für das Rodungsvorhaben sprechenden öffentlichen Interesses weder festzustellen gewesen noch vom Beschwerdeführer gelte... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.10.1992

RS Vwgh 1992/10/19 91/10/0186

Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1 Abs3;ForstG 1975 §17 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/30 91/10/0172 1 Stammrechtssatz Bei Verwendung einer unbestockten Grundfläche für die Bebauung mit einer Hütte liegt nur dann keine Rodung nach § 17 Abs 1 ForstG 1975 vor, wenn die Hütte tatsächlich der forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung dient und wenn sie dazu unbedingt notwendig ist (Hinweis... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.10.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/9/30 92/10/0187

Mit den im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheiden wurden jeweils die Berufungen der Beschwerdeführer gemäß § 24 VStG in Verbindung mit § 66 Abs. 4 AVG abgewiesen und "die angefochtenen Straferkenntnisse bestätigt". Nach der Begründung: sei über die Beschwerdeführer mit Straferkenntnissen des Bezirkshauptmannes vom 9. März 1992 unter anderem jeweils eine Geldstrafe in der Höhe von S 1.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 36 Stunden) ve... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 30.09.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/9/30 91/10/0062

Die Bezirksforstinspektion U erstattete am 13. September 1988 an die Bezirkshauptmannschaft Anzeige gegen den Beschwerdeführer wegen Übertretung "nach § 16 (2), § 80 (3) FG 1975", begangen in den Monaten August, September 1988 auf der Gp. nn1, KG R. Der Anzeige ist einerseits zu entnehmen, daß sich Weidevieh in den Aufforstungsflächen der Wildbach- und Lawinenverbauung aufgehalten habe und andererseits, daß der Beschwerdeführer im Aufforstungsgebiet Schlägerungen vorgenommen habe. Unm... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.09.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/9/30 91/10/0172

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 17. Juni 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe seit 1979 bis dato 0,0040 ha Waldboden auf dem Grundstück Nr. nn1, KG J, für andere Zwecke als die der Waldkultur verwendet. Er habe eine Hütte in der Größe von 5,5 x 3,5 m aufgestellt und es ergebe die gesamte Fläche mit dem Hüttenplatz 0,0040 ha. Der Beschwerdeführer habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 174 Abs. 1 lit. a Z. 6 iVm § 17 Ab... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.09.1992

RS Vwgh 1992/9/30 91/10/0062

Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §17 Abs1;ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z6;
Rechtssatz: Wird der forstliche Bewuchs zur Gänze entfernt und werden Reinweideflächen geschaffen und durch diese Maßnahmen die vom ForstG 1975 als Nebennutzung des Waldes eingestufte Weide zur Hauptnutzung der betroffenen Fläche gemacht, neben der eine Nutzung zu Zwecken der Waldkultur nicht mehr möglich ist, liegt eine unbefugte Ro... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.09.1992

RS Vwgh 1992/9/30 92/10/0187

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §17 Abs1;ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z1;ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z6;VwGG §33a; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/10/0188
Rechtssatz: Konnte der ursprünglich vorgesehene Zweck der Rodungsbewilligung "nicht erfüllt werden", rechtfertigt dies noch nicht, entgegen einer bestehenden ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.09.1992

RS Vwgh 1992/9/30 91/10/0062

Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1 Abs2;ForstG 1975 §17 Abs1;ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z6;ForstG 1975 §80 Abs1;
Rechtssatz: Das Fällen einer bestimmten Anzahl von Bäumen stellt für sich allein keine unbefugte Rodung iSd § 17 Abs 1 ForstG 1975 dar, selbst wenn sie in hiebsunreifen Hochwaldbeständen stattfindet und über das pflegliche Ausmaß hinausgeht. Dies ergibt sich schon aus § 80 Abs 1 ForstG 1975, d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.09.1992

RS Vwgh 1992/9/30 91/10/0062

Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1 Abs2;ForstG 1975 §17 Abs1;ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z14;ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z15;ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z6;ForstG 1975 §37 Abs1;ForstG 1975 §37 Abs3;
Rechtssatz: Die Verwendung von Waldboden zu Weidezwecken für sich allein stellt keine unbefugte Rodung dar, da sie einerseits in gewissen Grenzen für zulässig erklärt wird und andererseits für bestimmte Formen d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.09.1992

RS Vwgh 1992/9/30 91/10/0172

Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1 Abs3;ForstG 1975 §17 Abs1;
Rechtssatz: Bei Verwendung einer unbestockten Grundfläche für die Bebauung mit einer Hütte liegt nur dann keine Rodung nach § 17 Abs 1 ForstG 1975 vor, wenn die Hütte tatsächlich der forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung dient und wenn sie dazu unbedingt notwendig ist (Hinweis E 16.5.1988, 88/10/0075). An das Erfordernis der unbedingten Notwen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.09.1992

RS Vwgh 1992/9/30 91/10/0062

Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §17 Abs1;ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z6;
Rechtssatz: Aus dem Umstand, daß weder die (gesetzwidrige) Fällung von Bäumen noch die Ausübung der Waldweide auf dieser Fläche für sich allein eine unbefugte Rodung darstellen, folgt, daß auch eine Kombination dieser beiden Maßnahmen nicht zwingend dem Rodungsverbot des § 17 Abs 1 ForstG 1975 zuwiderläuft. Ob eine solche Kombination... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.09.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/6/29 91/10/0223

1.1. Mit mündlichem Straferkenntnis vom 21. September 1990 verhängte die Bezirkshauptmannschaft über den Beschwerdeführer gemäß § 174 Abs. 1 lit. a Z. 6 und § 17 Abs. 1 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440 in der Fassung BGBl. Nr. 576/1987 (im folgenden: ForstG), eine Geldstrafe in der Höhe von S 20.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe von 28 Tagen), weil er im Zeitraum von Ende März bis Anfang April 1990 die Waldparzelle Nr. nn1 Grundbuch R zur Gänze ohne Bewilligung gerodet und dadurch Wa... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.06.1992

RS Vwgh 1992/6/29 91/10/0223

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §17 Abs1;ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z6;VStG §19;
Rechtssatz: Auch die Veränderung des Waldbodens (hier: Planierung) stellt einen erheblichen Eingriff in den bestehenden Zustand einer Fläche als Wald dar. Sie darf daher als Erschwerungsgrund bei der Übertretung bewilligungsloser Rodung herangezogen werden. Auch das Interesse der Landwirtschaft kann... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.06.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/6/15 91/10/0249

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft vom 28. Jänner 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe veranlaßt, daß vom 12. bis 14. Oktober 1990 auf Waldboden der Parzelle nn1, KG W, im Bereich des sogenannten "Z" 1. ein Zufahrtsweg in einer Länge von ca. 206 m und einer Breite von 3 - 4 m ohne naturschutzrechtliche Bewilligung neu errichtet worden sei und 2. der unter Z. 1 beschriebene Zufahrtsweg und eine daran anschließende Materialplanie in einem Flächenausmaß v... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.06.1992

Entscheidungen 151-180 von 238

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