RS Vwgh 1993/3/22 92/10/0358

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.03.1993
beobachten
merken

Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §17 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/11/11 91/10/0118 3

Stammrechtssatz

Das Angebot einer Ersatzaufforstung ist für die Prüfung der Berechtigung des Antrages auf Rodungsbewilligung nicht wesentlich, da der Frage der Ersatzaufforstung im Hinblick auf § 18 ForstG erst für den Fall der Bewilligung Bedeutung zukommt (Hinweis E 12.2.1985, 83/07/0205).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992100358.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten