RS Vwgh 1992/11/9 92/10/0061

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Veröffentlicht am 09.11.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
80/02 Forstrecht

Norm

AVG §56;
ForstG 1975 §1 Abs3;
ForstG 1975 §17 Abs1;
ForstG 1975 §172 Abs6;

Rechtssatz

Für ein gesondertes, parallel zum forstpolizeilichen Auftragsverfahren durchzuführendes Verfahren zur Erlasssung eines Feststellungsbescheides über die Erforderlichkeit der Rodungsbewilligung (hier) für die Aufstellung einer Hütte auf einem Waldgrundstück fehlt es hier an einem im öffentlichen oder privaten Interesse begründeten Anlaß. Das ForstG 1975 enthält auch keine ausdrückliche Anordnung, die die Erlassung eines Feststellungsbescheides des begehrten Inhaltes zulassen würde (Hinweis E VS 4.11.1992, 86/17/0162).

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992100061.X04

Im RIS seit

25.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.04.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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