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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Für ein gesondertes, parallel zum forstpolizeilichen Auftragsverfahren durchzuführendes Verfahren zur Erlasssung eines Feststellungsbescheides über die Erforderlichkeit der Rodungsbewilligung (hier) für die Aufstellung einer Hütte auf einem Waldgrundstück fehlt es hier an einem im öffentlichen oder privaten Interesse begründeten Anlaß. Das ForstG 1975 enthält auch keine ausdrückliche Anordnung, die die Erlassung eines Feststellungsbescheides des begehrten Inhaltes zulassen würde (Hinweis E VS 4.11.1992, 86/17/0162).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992100061.X04Im RIS seit
25.01.2001Zuletzt aktualisiert am
12.04.2018