RS Vwgh 1993/9/6 90/10/0047

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Veröffentlicht am 06.09.1993
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §1 Abs3;
ForstG 1975 §17 Abs1;
ForstG 1975 §17 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/10/0030 E 30. März 1987 RS 2

Stammrechtssatz

Die Verwendung einer unbestockten Grundfläche für die Bebauung mit einer Hütte ist ohne Erteilung einer Rodungsbewilligung zulässig, wenn diese Hütte allein der forstlichen Bewirtschaftung faktisch dient und hiezu unbedingt erforderlich ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990100047.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

11.01.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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