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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ForstG 1975 §17 Abs1;Rechtssatz
Für die Verwirklichung des Tatbildes des § 174 Abs 1 lit a Z 6 ForstG 1975 ivM § 17 Abs 1 legcit ist es ohne Belang, ob die nach der Zustellung des Verwaltungsgerichtshofbeschlusses über die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung durchgeführten Rodungsarbeiten für jene Einforstungsberechtigten, die gegen den Rodungsbescheid Verwaltungsgerichtshofbeschwerde erhoben haben, einen unverhältnismäßigen Nachteil darstellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992100109.X03Im RIS seit
02.12.1992