Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht, Fremdenrecht
Norm: EMRK Art8AufenthaltsG §6 Abs2
Leitsatz: Verletzung im Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens durch
die Abweisung von Anträgen auf Verlängerung bereits abgelaufener
Sichtvermerke aufgrund der Annahme der Notwendigkeit der
Antragstellung vom Ausland aus; kein Eingehen auf die persönlichen
Verhältnisse der Antragsteller; verfassungsk... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Das Bezirksgericht Innere Stadt Wien versagte einer (als Voraussetzung für eine Ehescheidung) in der Form eines gerichtlichen Vergleiches geschlossenen Vereinbarung, in deren Punkt I. die Eltern festlegten, daß das Recht und die Pflicht, ein minderjähriges Kind zu pflegen und zu erziehen, sein Vermögen zu verwalten und es zu vertreten, nach der Scheidung beiden Elternteilen zustehen sollen, die pflegschaftsbehördliche Genehmigung. Das Landesgericht fü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Die Beschwerdeführer zu B1722/94 und B1723/94, B E und ihr minderjähriger Sohn A E, beide bosnische Staatsangehörige, flüchteten - nach ihrem unwidersprochen gebliebenen Vorbringen - im Juni 1992 aus Bosnien-Herzegowina nach Österreich zu ihrem Ehemann bzw. Vater, der damals bereits seit fünf Jahren im Inland wohnte, im Besitz einer Arbeitserlaubnis sowie einer Aufenthaltsbewilligung war und auch einer Beschäftigung nachging. Zunächst erhielten die Besch... mehr lesen...
Index: 20 Privatrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / AllgB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsmaßstabEMRK 7. ZP Art5EMRK Art8EMRK Art8 Abs2KindRÄGKindRÄG ArtI Z20ABGB §176ABGB §177ABGB §177 Abs1ABGB §178
Leitsatz: Zulässigkeit der Anträge auf Aufhebung der Regelung der Zuerkennung
des Sorgerechts für das eheliche Kind an einen Elternteil allein nach
Auflösung der Ehe im Ki... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht, Fremdenrecht
Norm: EMRK Art8AufenthaltsG §6 Abs2AufenthaltsG §6 Abs3
Leitsatz: Verletzung im Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens durch
Abweisung von Anträgen auf Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung
wegen Versäumung der im AufenthaltsG normierten Frist von vier Wochen
vor Ablauf der gültigen Bewilligung zur Stellung von
Verlängerungsanträgen; ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Mit den angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheiden des Bundesministers für Inneres wurden die Anträge eines türkischen Staatsangehörigen (Beschwerdeführer zu B1932/95), seiner Ehegattin (Beschwerdeführerin zu B1933/95) sowie deren minderjähriger Kinder (Beschwerdeführer zu B1927/95, B1928/95, B1929/95, B1930/95 und B1931/95) auf Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung unter Berufung auf §5 Abs1 des Aufenthaltsgesetzes - AufG, BGBl. 466/1992, idF vor... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres wurde der Antrag der Beschwerdeführerin, einer Staatsangehörigen Mazedoniens, auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zum Zweck der Familienzusammenführung mit ihrem seit sechs Jahren in Österreich lebenden Ehegatten unter Berufung auf §5 Abs1 des Aufenthaltsgesetzes - AufG, BGBl. 466/1992, in der Fassung vor der Novelle BGBl. 351/1995, abgewiesen. Die Behörde begrün... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer, ein ägyptischer Staatsbürger, hält sich - den Verwaltungsakten zufolge - mit Sichtvermerk seit Dezember 1989 in Österreich auf. Er ist seit 1993 mit einer Österreicherin verheiratet und stammt aus dieser Ehe ein Kind. Er verfügt sowohl über eine ortsübliche Unterkunft als auch über ein entsprechendes Einkommen. Zuletzt war ihm ein bis 30. November 1993 befristeter Sichtvermerk erteilt worden. Am 10. Dezember 1993 brachte er einen Antr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Der Bundesminister für Inneres wies mit dem im
Spruch: zitierten, im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 13. April 1995 die von Z T fristgerecht beantragte Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung unter Berufung auf §5 Abs1 des Aufenthaltsgesetzes - AufG, BGBl. 466/1992, idF vor der Novelle BGBl. 351/1995, im wesentlichen mit der
Begründung: ab, daß der Lebensunterhalt des Einschreiters nicht (mehr) gesichert sei. 1.2. Gegen diesen Berufungsbescheid r... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Der Bundesminister für Inneres wies mit dem im
Spruch: zitierten, im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 14. Oktober 1994 die von R K fristgerecht beantragte Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung unter Berufung auf §5 Abs1 des Aufenthaltsgesetzes - AufG, BGBl. 466/1992, im wesentlichen mit der
Begründung: ab, daß die Einschreiterin über keine für Inländer ortsübliche Unterkunft verfüge. 1.2. Gegen diesen Berufungsbescheid richtet sich die vorliegen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführerin ist jugoslawische Staatsangehörige; sie lebt seit 1967 mit ihrer Familie in Österreich und bezieht nunmehr eine Alterspension. Nachdem der zuletzt erteilte Sichtvermerk am 28. Feber 1994 abgelaufen war, brachte sie am 25. April 1994 einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung ein. Dieser wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid des Bundesministers für Inneres unter Berufung auf §13 iVm §6 A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Mit den angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheiden des Bundesministers für Inneres wurden die Anträge einer jugoslawischen Staatsangehörigen (der Beschwerdeführerin zu B949/95) und ihrer vier minderjährigen Kinder (der Beschwerdeführer zu B 1018-1021/95) auf Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung unter Berufung auf §5 Abs1 des Aufenthaltsgesetzes - AufG, BGBl. 466/1992 idF vor dem Bundesgesetz BGBl. 351/1995, abgewiesen. Die belangte Behörde begrün... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer (ein seit mehreren Jahren in Österreich lebender und seit 1994 mit einer Österreicherin verheirateter pakistanischer Staatsangehöriger) beantragte am 5. August 1994 die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung. Mit Bescheid vom 12. September 1994 gab der Landeshauptmann von Wien diesem Antrag unter Bezugnahme auf §5 Abs1 AufG nicht statt; eine Bewilligung dürfe insbesondere nicht erteilt werden, wenn eine für Inländer ortsübliche Unterku... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die gesondert beschwerdeführenden Eheleute sind Staatsangehörige der jugoslawischen Föderation; sie leben seit 1970 in Österreich und sind in Wien als Vulkaniseur bzw. als Küchengehilfin berufstätig. Nachdem die ihnen zuletzt erteilten Sichtvermerke am 5. Feber 1994 abgelaufen waren, brachten sie am 3. März 1994 Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung ein. Diese Anträge wurden mit den im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheiden ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführer (seit September 1991 in Österreich lebende Eheleute und ihre minderjährige Tochter, nach der Aktenlage Staatsangehörige der jugoslawischen Föderation) beantragten am 6. April 1994 die Verlängerung ihrer Aufenthaltsbewilligungen. Der Landeshauptmann von Wien gab diesen Anträgen mit drei Bescheiden unter Berufung auf §5 Abs1 AufG nicht statt; eine Bewilligung dürfe insbesondere nicht erteilt werden, wenn eine für Inländer ortsübliche Unt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Die Bezirkshauptmannschaft Gmünd erklärte mit Bescheiden vom 17. Jänner 1995 und vom 24. Jänner 1995 ua. unter Bezugnahme auf §11 Abs1 iVm §10 Abs1 Z2 Fremdengesetz - FrG, BGBl. 838/1992, die den Beschwerdeführern, ein türkisches Ehepaar mit minderjährigem Kind, jeweils erteilten (unbefristeten) Sichtvermerke im wesentlichen mit der
Begründung: für ungültig, die Familie hätte über kein ausreichendes Einkommen verfügt. 1.2. Gegen diese Bescheide wende... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführer, Ehegatten und ihre beiden minderjährigen Kinder, sind slowakische Staatsangehörige, welche seit 1987 in Österreich leben; die Viertbeschwerdeführerin wurde 1992 in Wien geboren. Am 19. Mai 1994 beantragten die Beschwerdeführer die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung nachdem mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 4. Februar 1994 der Verlust des Asyls festgestellt worden war. 2. Mit den vier im Instanzenzug ergangenen Beschei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Der im Jahr 1975 in Wien geborene Beschwerdeführer (nach der Aktenlage ein Staatsangehöriger der jugoslawischen Föderation) war nach Abschluß der Hauptschule als Kfz-Mechaniker-Lehrling in Wien berufstätig (welche Berufsausbildung er - nach Erlassung des angefochtenen Bescheides - durch Ablegung der Lehrabschlußprüfung am 16. Mai 1995 abgeschlossen hat). Nachdem der zuletzt erteilte Sichtvermerk am 12. Juli 1994 abgelaufen war, beantragte er am 25. Juli 1994 ... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht, Fremdenrecht
Norm: EMRK Art8AufenthaltsG §5
Leitsatz: Verletzung im Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens durch
Abweisung eines Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung
mangels Vorliegen einer ortsüblichen Unterkunft; Unterlassen der
gebotenen Interessenabwägung
Rechtssatz: Hinweis auf E v 16.03.95, B2259/... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht, Fremdenrecht
Norm: EMRK Art8FremdenG §10 Abs1 Z2FremdenG §11 Abs1
Leitsatz: Verletzung im Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens durch
verfassungswidrige Gesetzesauslegung bei der Ungültigerklärung von
Sichtvermerken für ein türkisches Ehepaar mit minderjährigem Kind
mangels ausreichenden Einkommens; Unterlassung der gesetzlich
gebotenen Interessena... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer (ein seit 1992 mit einer Österreicherin verheirateter türkischer Staatsangehöriger, dem zuletzt ein mit 30. Jänner 1994 befristeter Sichtvermerk erteilt worden war) beantragte am 5. November 1993 die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung. Der Landeshauptmann von Wien gab diesem Antrag mit Bescheid vom 13. Feber 1994 unter Berufung auf §5 Abs1 AufG nicht statt; eine Bewilligung dürfe insbesondere nicht erteilt werden, wenn eine für In... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit den im Instanzenzug ergangenen sechs Bescheiden des Bundesministers für Inneres vom 13. Oktober 1994 wurden unter Berufung auf §5 Abs1 Aufenthaltsgesetz -im folgenden kurz AufG -, BGBl. Nr. 838/1992, iS des §13 AufG gestellte Anträge einer türkischen Familie (nämlich der Eheleute und ihrer vier Kinder) mit der
Begründung: abgewiesen, daß die beschwerdeführenden Parteien über keine für Inländer ortsüblichen Unterkunft in Österreich verfügten. 2. Ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Mit den angefochtenen Bescheiden des (im Devolutionsweg zuständig gewordenen) Bundesministers für Inneres wurden Anträge der Ehegattin (Beschwerdeführerin zu B1599/94) eines türkischen Staatsangehörigen, der sich seit 1990 rechtmäßig in Österreich aufhält, sowie deren minderjähriger Kinder (Beschwerdeführer zu B1663/94, B1664/94 und B1665/94) unter Berufung auf §5 Abs1 des Aufenthaltsgesetzes - AufG, BGBl. 466/1992, abgewiesen. Die belangte Behörde begrü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer, ein türkischer Staatsangehöriger, der mit seiner Ehegattin und zwei Kindern in Österreich lebt und zuletzt im Besitz eines mit 29. Oktober 1993 befristeten Sichtvermerkes war, stellte mit Eingabe vom 29. September 1993 iS des §13 Abs1 des Aufenthaltsgesetzes - AufG, BGBl. 466/1992, den Antrag auf Erteilung einer Bewilligung gemäß §1 Abs1 AufG. Der Landeshauptmann von Wien gab diesem Antrag mit Bescheid vom 19. März 1994 unter Berufung... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: EMRK Art8EMRK Art8 Abs2AufenthaltsGAufenthaltsG §5 Abs1FremdenG §10 Abs1 Z2FremdenG §10 Abs1 Z3
Leitsatz: Verletzung des Beschwerdeführers im Recht auf Privat- und
Familienleben durch die Versagung einer Aufenthaltsbewilligung
mangels einer für Inländer ortsüblichen Unterkunft wegen
Unterlassung der bei verfassungskonformer Auslegung des §5 Abs1
Aufentha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Vorarlberger Landesregierung schrieb dem Beschwerdeführer des Beschwerdeverfahrens B611/93, der Inhaber einer Videothek ist, mit dem im Instanzenzug erlassenen Haftungsbescheid vom 10. März 1993 für das Vermieten von Bildträgern für den Zeitraum vom 1. Jänner 1991 bis 31. August 1992 unter Berufung auf §123 Abs2 des Abgabenverfahrensgesetzes, Vorarlberger LGBl. 23/1984, und §§1, 2, 3 und 6 des Kriegsopferabgabegesetzes, Vorarlberger LGBl. 40/1989, Krie... mehr lesen...
Index: L3 FinanzrechtL3600 Kriegsopferabgabe, Opferfürsorgeabgabe
Norm: EMRK Art8Vlbg KriegsopferabgabeG §2Vlbg AbgabenverfahrensG §54 und §56
Leitsatz: Keine Aufhebung von Bestimmungen des Vlbg KriegsopferabgabeG
hinsichtlich der entgeltlichen Überlassung von Bildträgern; keine
Aufzeichnungspflicht des Haftungspflichtigen bezüglich der Person,
der ein Bildträger überlassen wird
Rechtssatz: Der vierte un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Bundesminister für Inneres (BMI) wies mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 13. Oktober 1993 den Antrag des Beschwerdeführers (eines Staatsangehörigen des ehemaligen Jugoslawien) auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung gemäß §5 Abs1 des Aufenthaltsgesetzes, BGBl. 466/1992 idF des ArtIII des Bundesgesetzes BGBl. 838/1992, iVm §10 Abs1 Z4 des Fremdengesetzes - FrG, BGBl. 838/1992, ab. Dieser Bescheid wurde im wesentlichen damit begrün... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art139 Abs1 / PrüfungsgegenstandStGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungEMRK Art6 Abs1 / civil rightsEMRK Art7EMRK Art8BVG-RassendiskriminierungBGBlG 1985 §2 Abs1 litfAufenthaltsGAufenthaltsG §5 Abs1FremdenG §10 Abs1FremdenG §28FremdenG §29PaßG 1969 §25 Abs3
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) O S, ein türkischer Staatsangehöriger, stellte mit Eingabe vom 12. Mai 1992 beim Österreichischen Generalkonsulat in Istanbul den Antrag auf Erteilung eines (offenbar unbefristeten) Sichtvermerkes; er besitze 75 % der Geschäftsanteile an einer in Bludenz ansässigen Gastwirtschafts-Gesellschaft m.b.H., um deren Fortkommen er sich persönlich in Österreich bemühen wolle. Das Generalkonsulat leitete den Antrag an die Österreichische Botschaft in Ankar... mehr lesen...