Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht, Fremdenrecht
Norm: EMRK Art8 Abs2FremdenG 1997 §17FremdenG 1997 §37 Abs1
Leitsatz: Verletzung im Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens durch
Ausweisung des Beschwerdeführers ohne ausreichende
Interessenabwägung; rechtswidriger Aufenthalt des Fremden im Inland
allein nicht ausreichend
Rechtssatz: Auch auf der Grundla... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer - ein kroatischer Staatsangehöriger - reiste am 16. September 1991 unter Umgehung der Grenzkontrolle über Ungarn nach Österreich ein. Sein Asylantrag vom 17. September 1991 wurde am 28. September 1993 rechtskräftig abgewiesen. Die dagegen erhobene Beschwerde wurde vom Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 18. September 1995, Z95/18/1076, abgewiesen. Der Beschwerdeführer wurde am 12. November 1993 aus der Bundesbetreuung entlassen. ... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht, Fremdenrecht
Norm: EMRK Art8 Abs2AufenthaltsG §5 Abs1AufenthaltsG §6 Abs2FremdenG §10 Abs1 Z4
Leitsatz: Verletzung im Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens durch
die Versagung einer Aufenthaltsbewilligung aufgrund verspäteter
Antragstellung im Inland und nicht vor Einreise vom Ausland aus und
Gefährdung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführerin lebt - den unwidersprochen gebliebenen Beschwerdeausführungen zufolge - bereits seit mehreren Jahren ohne Unterbrechung in Österreich, wo sich auch ihr Ehemann und zwei der gemeinsamen Kinder aufhalten; sowohl der Ehegatte als auch die Kinder der Beschwerdeführerin sind im Besitz von unbefristeten Aufenthaltsbewilligungen; die Beschwerdeführerin gründete ihren berechtigten Aufenthalt auf dementsprechende Sichtvermerke, zuletzt erhiel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführerin zu B2601/94 ist türkische Staatsangehörige. Sie lebt seit 1988 in Österreich und ist hier berufstätig; dem Haushalt gehören ihr Ehemann und zwei Kinder (die Beschwerdeführer zu B2602/94 und B2603/94) an. Der letzte Sichtvermerk der Beschwerdeführer lief im Mai 1993 ab. Ihre am 12. August 1993 eingebrachten Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung wurden mit drei Bescheiden des Landeshauptmannes von Wien abgewiesen, u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführerin war Staatsangehörige der ehemaligen Republik Jugoslawien und lebt seit 1978 - mit einigen Unterbrechungen - und seit 1989 ununterbrochen in Österreich. Die Beschwerdeführerin ist seit 4. Jänner 1990 mit einem österreichischen Staatsbürger verheiratet und lebt mit diesem und ihren beiden Kindern aus erster Ehe im gemeinsamen Haushalt. Sie verfügte zuletzt über einen Sichtvermerk, ausgestellt von der Bundespolizeidirektion Wien, gültig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Mit den angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheiden des Bundesministers für Inneres wurden die Anträge einer seit ihrer Geburt im Jahre 1972 rechtmäßig in Österreich aufhältigen ehemals jugoslawischen Staatsangehörigen (Beschwerdeführerin zu B1578/95) sowie ihrer ebenfalls in Österreich geborenen minderjährigen Kinder (Beschwerdeführer zu B1579/95, B1580/95, B1581/95 und B1582/95) auf Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung unter Berufung auf §5 Abs1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Das Bezirksgericht Innere Stadt Wien versagte einer (als Voraussetzung für eine Ehescheidung) in der Form eines gerichtlichen Vergleiches geschlossenen Vereinbarung, in deren Punkt I. die Eltern festlegten, daß das Recht und die Pflicht, ein minderjähriges Kind zu pflegen und zu erziehen, sein Vermögen zu verwalten und es zu vertreten, nach der Scheidung beiden Elternteilen zustehen sollen, die pflegschaftsbehördliche Genehmigung. Das Landesgericht fü... mehr lesen...
Index: 20 Privatrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / AllgB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsmaßstabEMRK 7. ZP Art5EMRK Art8EMRK Art8 Abs2KindRÄGKindRÄG ArtI Z20ABGB §176ABGB §177ABGB §177 Abs1ABGB §178
Leitsatz: Zulässigkeit der Anträge auf Aufhebung der Regelung der Zuerkennung
des Sorgerechts für das eheliche Kind an einen Elternteil allein nach
Auflösung der Ehe im Ki... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer zu B901/95 ist kroatischer Staatsangehöriger und lebt - den unwidersprochen gebliebenen Beschwerdeausführungen zufolge - seit 1968 in Österreich. Er war während seines Aufenthaltes unselbständig erwerbstätig und bezieht seit 1. Jänner 1988 eine Invaliditätspension der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter. Die Beschwerdeführerin zu B902/95 ist die ebenfalls seit 1968 in Österreich lebende Gattin des Beschwerdeführers zu B901/95, be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer (ein seit 1992 mit einer Österreicherin verheirateter türkischer Staatsangehöriger, dem zuletzt ein mit 30. Jänner 1994 befristeter Sichtvermerk erteilt worden war) beantragte am 5. November 1993 die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung. Der Landeshauptmann von Wien gab diesem Antrag mit Bescheid vom 13. Feber 1994 unter Berufung auf §5 Abs1 AufG nicht statt; eine Bewilligung dürfe insbesondere nicht erteilt werden, wenn eine für In... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beide Beschwerdeführerinnen sind Kinder der Staatsangehörigen von Bosnien-Herzegowina N und R S. Ihr Vater lebt seit 1970 in Österreich und hat hier eine Installateurlehre absolviert. Die Mutter kam 1986 nach Österreich. Beide Beschwerdeführerinnen sind in Österreich geboren und leben seither hier. Die Beschwerdeführerinnen verfügten seit Geburt über gültige Sichtvermerke; sie waren im Reisepaß der Mutter eingetragen. Die Gültigkeit des Sichtvermerkes ende... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführerin zu B621/95, eine Staatsangehörige von Bosnien-Herzegowina, lebt seit 1987 in Österreich. Sie ist seit September 1991 mit einem österreichischen Staatsbürger verheiratet, dem Vater ihrer 1988 in Wien geborenen und seither hier wohnhaften Tochter (Beschwerdeführerin zu B620/95). 2. Mit Bescheiden vom 30. Mai bzw. 17. März 1994 gab der Landeshauptmann von Wien den Anträgen beider Beschwerdeführerinnen auf Verlängerung der Aufenthal... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführerin zu B2689/94 ist Staatsangehörige von Bosnien-Herzegowina; sie lebt seit 1987 in Österreich. Es besteht eine Lebensgemeinschaft mit einem indischen Staatsangehörigen, der zwei minderjährige Kinder entstammen, darunter der 1990 in Wien geborene Beschwerdeführer zu B2688/94. Der Lebensgefährte der Beschwerdeführerin lebt seit 1984 in Österreich und ist in Wien beschäftigt. 2. Der letzte Sichtvermerk der Beschwerdeführerin lief am 3... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Bei den vier Beschwerdeführern handelt es sich um eine Familie (Ehegatten und zwei Kinder) mit israelischer Staatsangehörigkeit, die seit Jänner 1991 in Österreich lebt. Der Vater der Beschwerdeführerin zu B2844/94 ist österreichischer Staatsbürger. Der Beschwerdeführer zu B2858/94 (Ehemann bzw. Vater der beiden ebenfalls beschwerdeführenden Kinder) verfügt über eine aufrechte Beschäftigungsbewilligung und ist als angestellter Geschäftsführer tätig. Die be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit den im Instanzenzug ergangenen sechs Bescheiden des Bundesministers für Inneres vom 13. Oktober 1994 wurden unter Berufung auf §5 Abs1 Aufenthaltsgesetz -im folgenden kurz AufG -, BGBl. Nr. 838/1992, iS des §13 AufG gestellte Anträge einer türkischen Familie (nämlich der Eheleute und ihrer vier Kinder) mit der
Begründung: abgewiesen, daß die beschwerdeführenden Parteien über keine für Inländer ortsüblichen Unterkunft in Österreich verfügten. 2. Ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführerin, eine kroatische Staatsangehörige, lebt seit 26 Jahren in Österreich. Sie bezieht eine Pension und ist überdies als Hausbesorgerin beschäftigt. Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Fünfhaus vom 19. April 1993 wurde ihr die Pflege und Erziehung eines 1991 geborenen Kindes zugewiesen. Nachdem am 30. Jänner 1994 der Sichtvermerk der Beschwerdeführerin abgelaufen war, stellte sie am 14. Februar 1994 einen Antrag auf Erteilung einer Aufentha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) Bei den beschwerdeführenden Parteien handelt es sich um vier Mitglieder einer sechsköpfigen Familie, welche in den Verwaltungsakten als Staatsangehörige von "Jugoslawien" bezeichnet werden. Erst- und Zweitbeschwerdeführer(in) - nämlich die Eltern - stammen aus Vukovar; sie leben seit 21 Jahren in Wien. Drittbeschwerdeführer ist der zum Zeitpunkt der Beschwerdeeinbringung 18-jährige Sohn, der ein Wiener Gymnasium besucht(e); die Viertbeschwerdeführerin i... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: EMRK Art8 Abs2AufenthaltsG §6 Abs2
Leitsatz: Verletzung im Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens durch
die Abweisung von Anträgen auf Verlängerung von
Aufenthaltsberechtigungen für eine jugoslawische Familie mit
langjährigem Aufenthalt im Inland und im Inland geborenen,
österreichische höhere Schulen besuchenden Kindern;
verfassungswidrige Ann... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführerin, eine Staatsangehörige von Ghana, reiste am 30. August 1991 in das Bundesgebiet ein. Am 2. September 1991 stellte sie einen Asylantrag, der mit Berufungsbescheid des Bundesministers für Inneres vom 13. Dezember 1993 rechtskräftig abgewiesen wurde. Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 5. Mai 1994 wurde über die Beschwerdeführerin gemäß §17 Abs1 des Fremdengesetzes, BGBl. 838/1992 (im folgenden: FrG), die Ausweisung ausgesp... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: EMRK Art8 Abs2AsylG 1991 §7 Abs1FremdenG §17 Abs1
Leitsatz: Verletzung im Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens durch
die Ausweisung der Beschwerdeführerin nach Abweisung ihres
Asylantrags aufgrund eines aktenwidrig angenommenen Sachverhalts
hinsichtlich des Hochzeitsdatums der Betroffenen
Rechtssatz: Die Auffa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Mit den angefochtenen Bescheiden des (im Devolutionsweg zuständig gewordenen) Bundesministers für Inneres wurden Anträge der Ehegattin (Beschwerdeführerin zu B1599/94) eines türkischen Staatsangehörigen, der sich seit 1990 rechtmäßig in Österreich aufhält, sowie deren minderjähriger Kinder (Beschwerdeführer zu B1663/94, B1664/94 und B1665/94) unter Berufung auf §5 Abs1 des Aufenthaltsgesetzes - AufG, BGBl. 466/1992, abgewiesen. Die belangte Behörde begrü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer, ein türkischer Staatsangehöriger, der mit seiner Ehegattin und zwei Kindern in Österreich lebt und zuletzt im Besitz eines mit 29. Oktober 1993 befristeten Sichtvermerkes war, stellte mit Eingabe vom 29. September 1993 iS des §13 Abs1 des Aufenthaltsgesetzes - AufG, BGBl. 466/1992, den Antrag auf Erteilung einer Bewilligung gemäß §1 Abs1 AufG. Der Landeshauptmann von Wien gab diesem Antrag mit Bescheid vom 19. März 1994 unter Berufung... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: EMRK Art8EMRK Art8 Abs2AufenthaltsGAufenthaltsG §5 Abs1FremdenG §10 Abs1 Z2FremdenG §10 Abs1 Z3
Leitsatz: Verletzung des Beschwerdeführers im Recht auf Privat- und
Familienleben durch die Versagung einer Aufenthaltsbewilligung
mangels einer für Inländer ortsüblichen Unterkunft wegen
Unterlassung der bei verfassungskonformer Auslegung des §5 Abs1
Aufentha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land erklärte mit Bescheid vom 28. Februar 1994 unter Bezugnahme auf §§11 Abs1 iVm 10 Abs1 Z2 und 3 und Abs2 FremdenG, BGBl. 838/1992, den der Beschwerdeführerin erteilten, bis zum 4. Jänner 1995 gültigen Wiedereinreisesichtvermerk für ungültig. Der derzeitige Arbeitslosenbezug (175,30 S Taggeld) bedeute ein Monatseinkommen von 4.570,33 S, das die vom Gesetz vorgeschriebene Mindestgrenze von 5.460 S nicht erreiche. Der Sich... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: EMRK Art8 Abs2FremdenG §10 Abs1 Z2FremdenG §10 Abs1 Z3
Leitsatz: Verletzung im Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens durch
Ungültigerklärung eines Sichtvermerks mangels ausreichender Mittel
zur Sicherung des Unterhalts und zu erwartender finanzieller
Belastung einer Gebietskörperschaft aufgrund Unterlassung der
gebotenen Interessenabwägung dur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Bundespolizeidirektion Wien versagte mit Bescheid vom 22. Juni 1993 gemäß §10 Abs1 Z2 und 4 Fremdengesetz - FrG, BGBl. 838/1992, dem Beschwerdeführer (einem nigerianischen Staatsangehörigen) die beantragte Erteilung eines Sichtvermerkes. 2. Gegen diesen Bescheid wendet sich die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde, in der die Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte behauptet und die kostenpflichtige Aufhebung des ang... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: EMRK Art8 Abs2FremdenG §10 Abs1 Z2FremdenG §10 Abs1 Z4
Leitsatz: Verletzung im Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens durch
Versagung der Erteilung eines Sichtvermerks wegen mangelnder Mittel
für den Unterhalt und ausreichenden Krankenversicherungsschutzes
sowie wegen Gefährdung der öffentlichen Ruhe, Ordnung oder
Sicherheit; ausdrückliche und ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Bundespolizeidirektion Wien versagte mit Bescheid vom 16. April 1993 gemäß §10 Abs1 Z4 Fremdengesetz - FrG, BGBl. 838/1992, der Beschwerdeführerin (einer Staatsangehörigen des früheren Jugoslawien) die beantragte Erteilung eines Sichtvermerkes. 2. Gegen diesen Bescheid wendet sich die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde, in der die Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte sowie (subsidiär) die Verletzung in Rechten w... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: EMRK Art8 Abs2FremdenG §10 Abs1 Z4
Leitsatz: Verletzung im Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens
durch Versagung der Erteilung eines Sichtvermerks wegen Gefährdung
der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit mangels Vornahme der
gebotenen Interessenabwägung zwischen öffentlichen und familiären
Interessen
Rechtssatz: ... mehr lesen...