Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 29.04.2020 Norm: ZustG §2 Abs1ZustG §5ZustG §7AVG 1991 §9
Rechtssatz: An Prozessunfähige gerichtete Zustellungen heilen nicht durch späteres Erreichen der Prozessfähigkeit (vgl Raschauer in Frauenberger-Pfeiler/Raschauer/Sander/Wessely, Zustellrecht2, § 5, Rz 4; vgl auch Walter/Mayer, Zustellrecht 77; VwSlg 6659 A/1965). Schlagworte Verkehrsrecht... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 29.04.2020 Norm: ZustG §2 Abs1ZustG §5ZustG §7AVG 1991 §9
Rechtssatz: Im Fall der Zustellung an einen Prozessunfähigen ist diesem zwar das Schriftstück „tatsächlich zugekommen“, die Zustellung aber deshalb unwirksam, weil sie vom Prozessunfähigen (wegen seines Geisteszustandes) nicht zur Kenntnis genommen werden kann (vgl Raschauer/Riesz in Frauenberger-Pfeiler/Raschauer/Sand... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch MMag. Kammerhofer als Einzelrichter über den Antrag des A, vertreten durch B, Rechtsanwältin in ***, ***, auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Erhebung einer außerordentlichen gegen das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich vom 1. Juli 2019, LVwG-S-2032/001-2018, betreffend Bestrafung nach dem NÖ Naturschutzgesetz den BESCHLUSS: 1. Der Antrag auf Wiedereinsetz... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 11.12.2019 Norm: VwGG §46 Abs1ZustG §7ZustG §17
Rechtssatz: Den Wiedereinsetzungswerber trifft (auch) die Pflicht, im Wiedereinsetzungsantrag nachzuweisen, dass er (oder sein Vertreter) die ihm im Zusammenhang mit der Einhaltung der versäumten Frist gebotene Sorgfaltspflicht nicht außer Acht gelassen hat und dass ihm nicht mehr als bloß ein minderer Grad des Versehens an der ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch seine Richterin Dr. Raunig über die Beschwerde der Frau A und der Frau B, beide vertreten durch C, wohnhaft in ***, ***, gegen den Bescheid des Stadtrates der Stadtgemeinde *** vom 15.11.2018, Zl. ***, mit welchem die Berufung gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Stadtgemeinde *** vom 28.06.2018, Zl. ***, mit welchem der D GmbH die Baubewilligung für die Abänderung des mit Bescheides vom 17.... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 08.08.2019 Norm: AVG 1991 §10ZustG §7ZustG §9 Abs3
Rechtssatz: Die Bestellung eines Vertreters wird mit der Vorlage der schriftlichen Vollmacht oder mit einer mündlichen Erteilung der Vollmacht vor der Behörde, dieser gegenüber wirksam (vgl VwGH 2001/07/0164). Die Bestellung eines Vertreters bewirkt, dass die Behörde Verfahrenshandlungen gegen den Vertreter zu setzen hat; die... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 08.08.2019 Norm: AVG 1991 §10ZustG §7ZustG §9 Abs3
Rechtssatz: Ist ein Zustellbevollmächtigter bestellt, so hat die Behörde diese Person als Empfänger gemäß § 9 Abs 3 ZustG zu bezeichnen. Somit ist eine Zustellung an den Vertretenen unwirksam (vgl VwGH 2007/06/0167). Die – zunächst unwirksame – Zustellung wird in dem Zeitpunkt wirksam, in dem das Dokument dem Zustellempfänger... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich entscheidet durch die RichterinHR Dr. Grassinger über die Beschwerden von Herrn A und von Frau B, beide vertreten durch C Rechtsanwälte GmbH, ***, ***, gegen den Bescheid des Stadtrates der Stadtgemeinde *** vom 25. Juni 2018, AZ: ***, mit welchem den Berufungen gegen den Abgabenbescheid des Bürgermeisters der Stadtgemeinde *** vom 29. Jänner 2018, AZ: ***, betreffend Vorschreibung einer Ergänzungsabgabe zur A... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 17.06.2019 Norm: BauO NÖ 2014 §38BauO NÖ 2014 §39 Abs3BAO §4ZustG §5ZustG §7ZustG §9
Rechtssatz: Die Vorschreibung einer Aufschließungsabgabe bzw. einer Ergänzungsabgabe zur Aufschließungsabgabe nach §39 Abs 3 NÖ BO 2014 setzt ausdrücklich einen rechtskräftigen Bauplatzerklärungsbescheid bzw einen rechtskräftigen Baubewilligungsbescheid voraus und darf somit erst erfolgen, we... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 17.06.2019 Norm: BauO NÖ 2014 §38BauO NÖ 2014 §39 Abs3BAO §4ZustG §5ZustG §7ZustG §9
Rechtssatz: Von dinglicher Wirkung eines Bescheides kann dann gesprochen werden, wenn dieser gegenüber jedem wirkt, der entsprechende Rechte an der betreffenden Sache hat (vgl W. Pallitsch/Ph. Pallitsch/W. Kleewein, NÖ Baurecht, Anm. 11 zu § 9 NÖ BO). Schlagworte ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 17.06.2019 Norm: BauO NÖ 2014 §38BauO NÖ 2014 §39 Abs3BAO §4ZustG §5ZustG §7ZustG §9
Rechtssatz: Die Eigenschaft eines letztinstanzlichen Bescheides im Sinne des § 39 Abs 3 NÖ BO 2014 liegt nur dann vor, wenn - eine wirksame Erlassung an alle Miteigentümer der Liegenschaft vorausgesetzt - keinem Miteigentümer ein weiterer administrativer Instanzenzug – sei es nach Ablauf der... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 17.06.2019 Norm: BauO NÖ 2014 §38BauO NÖ 2014 §39 Abs3BAO §4ZustG §5ZustG §7ZustG §9
Rechtssatz: Eine einzige Ausfertigung eines Bescheides kann nicht für zwei Adressaten bestimmt sein. Die Zustellung des Bewilligungsbescheides wird nur gegenüber jenem Adressaten wirksam, der den Bescheid übernommen hat (vgl VwGH 2002/17/0182 und LVwG OÖ–LVwG-150711/7/RK/WFu-150712/2). ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 5 Entscheidungsdatum 17.06.2019 Norm: BauO NÖ 2014 §38BauO NÖ 2014 §39 Abs3BAO §4ZustG §5ZustG §7ZustG §9
Rechtssatz: Ist die Sendung schon einem der genannten Adressaten zugekommen, scheidet die Heilung eines Zustellmangels bezüglich der Zustellung der Sendung an den anderen Adressaten aus (vgl VwGH 95/06/0128). Schlagworte Finanzrecht; Bau- und Raumordnungsrecht; B... mehr lesen...
BESCHLUSS: 1. Der Antrag auf Wiedereinsetzung von Herrn A, vertreten durch B, Rechtsanwälte GmbH in ***, betreffend die Versäumung der Beschwerdefrist hinsichtlich des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn vom 05.07.2018, Zl. *** wird gemäß §§ 28 i.V.m. 31 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) als unzulässig zurückgewiesen. 2. Gemäß § 25a Verwaltungsgerichtshofgesetz (VwGG) ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 B... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 12.02.2019 Norm: ZustG §7ZustG §16 Abs2VwGVG 2014 §31
Rechtssatz: Erweist sich der Zustellmangel als geheilt und ist daher von der Rechtzeitigkeit der erhobenen Beschwerde auszugehen, ist der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als unzulässig zurückzuweisen. Schlagworte Ordnungsrecht; Verfahrensrecht; Beschwerdefrist; Zustellmangel; ... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch die Richterin HR Mag. Parich-Gabler über die Beschwerde des A, ***, ***, Slowakei, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 26.09.2018, Zl. ***, betreffend Übertretung des LSD-BG, folgenden BESCHLUSS 1. Die Beschwerde wird gemäß § 31 Abs 1 Verwaltungsgerichtsverfahrens-gesetz (VwGVG) als unzulässig zurückgewiesen. 2. Die ordentliche Revision ist gemäß Art 133 Abs 4 B-VG ni... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 01.02.2019 Norm: VStG 1991 §46 Abs1aRHStRÜbk Eur 2005 Art 5 Abs3ZustG §11 Abs1ZustG §7
Rechtssatz: Art 5 Abs 3 des Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist im Lichte des Art 6 Abs 1 EMRK zu sehen, wonach Dokumente, die ins Ausland zugestellt werden, in einer dem Empfänger verständlichen Sprache abzufassen bzw. ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 01.02.2019 Norm: VStG 1991 §46 Abs1aRHStRÜbk Eur 2005 Art 5 Abs3ZustG §11 Abs1ZustG §7
Rechtssatz: Für die Frage der Heilung von Mängeln einer im Ausland erfolgten Zustellung ist grundsätzlich § 7 ZustG maßgeblich, es sei denn, aus einem internationalen Abkommen ergäbe sich ausdrücklich oder von seiner Zwecksetzung her Gegenteiliges (vgl VwGH 85/01/0244, 96/17/0348,2002/17/01... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 01.02.2019 Norm: VStG 1991 §46 Abs1aRHStRÜbk Eur 2005 Art 5 Abs3ZustG §11 Abs1ZustG §7
Rechtssatz: Sinn und Zweck des Art 5 des Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union betreffend die Übersendung und Zustellung von Verfahrensurkunden im Ausland ist, dass der Adressat der Sendung Kenntnis über den Inhalt derselben e... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch seine Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde des A, vertreten durch B, ***, ***, *** gegen das Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Niederösterreich vom 23. Oktober 2018, Zl. ***, folgenden BESCHLUSS 1. Die Beschwerde wird gemäß § 31 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsverfahrens-gesetz (VwGVG) als unzulässig zurückgewiesen. 2. Gegen diesen Beschluss ist gemäß § 25a Verwaltungsgerichtshofges... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 04.01.2019 Norm: VStG 1991 §46 Abs1aRHStRÜbk Eur 2005 Art5 Abs3ZustG §7ZustG §11 Abs1
Rechtssatz: Art 5 Abs 3 des Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist im Lichte des Art 6 Abs 1 EMRK zu sehen, wonach Dokumente, die ins Ausland zugestellt werden, in einer dem Empfänger verständlichen Sprache abzufassen bzw. z... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 04.01.2019 Norm: VStG 1991 §46 Abs1aRHStRÜbk Eur 2005 Art5 Abs3ZustG §7ZustG §11 Abs1
Rechtssatz: Für die Frage der Heilung von Mängeln einer im Ausland erfolgten Zustellung ist grundsätzlich § 7 ZustG maßgeblich, es sei denn, aus einem internationalen Abkommen ergäbe sich ausdrücklich oder von seiner Zwecksetzung her Gegenteiliges (vgl VwGH 85/01/0244; 96/17/0348; 2002/17/01... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Wallner über die Beschwerde der A GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer C, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt vom 09. Mai 2018, Zl. ***, betreffend einen wasserrechtlichen Überprüfungsbescheid nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959), zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Absatz 1 und Absatz 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensge... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 05.11.2018 Norm: WRG 1959 §121 Abs1ZustG §7
Rechtssatz: Im Überprüfungsverfahren können Einwendungen gegen den Bewilligungsbescheid nicht mehr erfolgreich geltend gemacht werden (vgl VwGH 90/07/0099, VwGH 2010/07/003 ua). Schlagworte Umweltrecht; Wasserrecht; Kollaudierung; Grundwasserstand; Verfahrensrecht; Zustellung; European... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Leisser als Einzelrichter über die Beschwerde des Herrn JK in ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn vom 19. Dezember 2017, Zl. HLS3-W-16241/001, mit welchem der von ihm gestellte Antrag auf Zustellung des Bescheides vom 21.11.2016 (mit welchem ihm der Besitz von Waffen und Munition verboten worden war) abgelehnt wurde, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs.... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch HR Mag. Janak-Schlager als Einzelrichter über die Beschwerde des MZ in ***, vertreten durch die CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH in ***, gegen den Bescheid des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde *** vom 12.09.2017, Zl. 2313/17, betreffend die Zurückweisung von Einwendungen in einem baubehördlichen Bewilligungsverfahren wegen Verspätung, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 28 ... mehr lesen...