Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch Dr. Flendrovsky als Einzelrichter über 1. die Beschwerde des A in ***, ***, Polen, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach vom 25. Oktober 2023, Zl. ***, betreffend Bestrafung nach dem KFG 1967, sowie 2. den Antrag dieses Beschwerdeführers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Erhebung der Beschwerde die folgenden BESCHLÜSSE: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 5... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 21.06.2024 Norm: VwGVG 2014 §7 Abs4 Z1 ZustG §7 ZustG § 7 heute ZustG § 7 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008 ZustG § 7 gültig von 01.03.2004 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch die Richterin Mag. Lindner über die Beschwerde der A, vertreten durch die C Rechtsanwälte GmbH, ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von Niederösterreich vom 8. Jänner 2021, Zl. ***, betreffend Abweisung des Antrages auf Bewilligung des Ausbildungsmoduls „Unterstützung bei der Basisversorgung“ am Standort ***, *** (B) den BESCHLUSS 1. Die Beschwerde wird gemäß § 31 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 25.02.2022 Norm: GuK-BAV 2006 §14VwGVG 2014 §31AVG 1991 §10 Abs1ZustG §7ZustG §13 Abs3
Rechtssatz: War „Empfänger“ des Bescheides der zum Zeitpunkt der Zustellung noch nicht ausgewiesene Vertreter, kommt § 7 ZustG nicht zur Anwendung (vgl Bumberger/Schmid, Praxiskommentar zum Zustellgesetz § 7 (Stand 1.1.2018, rdb.at) mwN und Hinweis auf die Judikatur). ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch seinen Richter Hofrat Mag. Hubmayr über die Beschwerde des A und der B gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten vom 21. Juni 2021, Zl. ***, betreffend die Vorauszahlung der Kosten der Ersatzvornahme eines Bauauftrages des Bürgermeisters der Marktgemeinde *** für die Liegenschaft in ***, ***, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird ersatz... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch seinen Richter Hofrat Mag. Hubmayr über die Beschwerde des A und der B gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten vom 21. Juni 2021, Zl. ***, betreffend die Anordnung der Ersatzvornahme eines Bauauftrages des Bürgermeisters der Marktgemeinde *** für die Liegenschaft in ***, ***, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird ersatzlos aufgehobe... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 23.09.2021 Norm: VVG 1991 §4ZustG §7ZustG §13 Abs1
Rechtssatz: Die Vollstreckung eines Bauauftrags hinsichtlich einer im Miteigentum stehenden Liegenschaft kommt erst dann in Betracht, wenn der Auftrag gegenüber allen Miteigentümern rechtskräftig ist (vgl VwGH Ra 2017/06/0154). Die formelle Rechtskraft im Sinne der Unanfechtbarkeit eines Bescheides kann nämlich subjektiv diff... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 23.09.2021 Norm: VVG 1991 §4ZustG §7ZustG §13 Abs1
Rechtssatz: Die Vollstreckung eines Bauauftrags hinsichtlich einer im Miteigentum stehenden Liegenschaft kommt erst dann in Betracht, wenn der Auftrag gegenüber allen Miteigentümern rechtskräftig ist (vgl VwGH Ra 2017/06/0154). Die formelle Rechtskraft im Sinne der Unanfechtbarkeit eines Bescheides kann nämlich subjektiv diff... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Mag. Schnabl über die Beschwerde des Herrn A, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Horn vom 11.03.2021, GZ. ***, betreffend Entziehung der Lenkberechtigung nach dem Führerscheingesetz (FSG), zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 1 und Abs. 2 Z 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) Folge gegeben und der angefochtene Bescheid ersatzlos aufg... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 09.07.2021 Norm: FSG 1997 §8FSG 1997 §24 Abs1FSG 1997 §24 Abs4ZustG §7ZustG §17 Abs1ZustG §17 Abs3
Rechtssatz: Die Entziehung der Lenkberechtigung gemäß § 24 Abs 4 letzter Satz FSG setzt insbesondere die Rechtskraft des Bezug habenden Aufforderungsbescheides voraus und ist demnach vor einer Entziehung einer Lenkberechtigung nach dieser Gesetzesstelle lediglich zu prüfen, ob d... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch MMag. Dr. Michaela Lütte-Mersch als Einzelrichterin über die Beschwerde der A, vertreten durch B, gegen den als Bescheid des Gemeindevorstands der Gemeinde *** bezeichneten Bescheid vom 26. November 2020, Zl. ***, nach Beschwerdevorentscheidung des Gemeindevorstands der Gemeinde *** vom 09. März 2021, Zl. ***, betreffend Zurückweisung der Beschwerde, und nach Vorlageantrag vom 25. März 2021, nach öff... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 24.06.2021 Norm: AVG 1991 §10AVG 1991 §73VwGVG 2014 §14ZustG §7ZustG §9 Abs1
Rechtssatz: § 10 AVG ist keine Formvorschrift dahingehend zu entnehmen, dass sich die Berufung auf die erteilte Vollmacht bereits in der Rubrik eines Schriftsatzes finden müsste. Nach der stRsp des VwGH schließt die Berufung auf die Vollmacht eine Zustellungsbevollmächtigung ein (vgl VwGH 2013/09/00... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 24.06.2021 Norm: AVG 1991 §10AVG 1991 §73VwGVG 2014 §14ZustG §7ZustG §9 Abs1
Rechtssatz: Eine Heilung nach § 7 bzw § 9 Abs 3 ZustG setzt voraus, dass der Empfänger bzw der Vertreter das Dokument tatsächlich (körperlich) im Original in Empfang genommen hat; die Übermittlung einer Tele- oder Fotokopie reicht demgegenüber nicht aus (vgl stRsp des VwGH, zB 2013/01/0173; 2012/22/0... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 24.06.2021 Norm: AVG 1991 §10AVG 1991 §73VwGVG 2014 §14ZustG §7ZustG §9 Abs1
Rechtssatz: Ist der
Spruch: des Bescheides weder wörtlich noch inhaltlich von dem im Sitzungsprotokoll wiedergegebenen Beschluss des Gemeindevorstands gedeckt, ist von einer fehlenden Beschlussdeckung auszugehen. Schlagworte Bau- und Raumordnungsrecht; Verfahrensrecht; De... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 24.06.2021 Norm: AVG 1991 §10AVG 1991 §73VwGVG 2014 §14ZustG §7ZustG §9 Abs1
Rechtssatz: Gegen eine „summarische Beschlussfassung“ durch ein Kollegialorgan bestehen nur dann keine Bedenken, wenn bei der Beschlussfassung bereits ein Entwurf der beabsichtigten Erledigung vorliegt und dieser Erledigungsentwurf als Teil des Beschlussprotokolls diesem angeschlossen ist (vgl VwGH R... mehr lesen...
Rechtssatznummer 5 Entscheidungsdatum 24.06.2021 Norm: AVG 1991 §10AVG 1991 §73VwGVG 2014 §14ZustG §7ZustG §9 Abs1
Rechtssatz: Die allfällige Auflage des Bescheidentwurfes „bei den Sitzungsunterlagen“ bereits im Vorfeld der Sitzung des Gemeindevorstands samt der Möglichkeit zur Einsichtnahme durch die Mitglieder des Gemeindevorstands, die sich weder aus dem Protokoll noch aus der Einladungskurrende ergibt, weshal... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch den Richter Hofrat Mag. Hubmayr über die Beschwerde der A und des B, beide ***, ***, beide vertreten durch C Rechtsanwälte OG in ***, vom 10. Juni 2020 gegen den Bescheid des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde *** vom 5. Mai 2020, Aktenzeichen ***, betreffend die Vorschreibung einer Ergänzungsabgabe zur Aufschließungsabgabe, den BESCHLUSS : 1. Die Beschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. 2. Gegen diesen... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 18.11.2020 Norm: BAO §101 Abs1ZustG §7ZustG §13
Rechtssatz: Ergeht ein inhaltlich einheitlicher Bescheid, wird jedoch den Erfordernissen des § 101 BAO nicht entsprochen, so kann der Bescheid nur jedem Adressaten gegenüber einzeln mit der Zustellung einer eigenen Ausfertigung an diesen in Wirksamkeit treten. Das Recht gegen einen solchen Bescheid ein Rechtsmittel einzubringen ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Wallner über die Beschwerde von A, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Tulln vom 30.06.2020, ***, betreffend Zurückweisung einer Vorstellung gegen einen Führerscheinentzugs-Mandatsbescheid nach dem Führerscheingesetz (FSG) zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Absatz 1 und Absatz 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) als unbegründet a... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch den Richter Hofrat Mag. Hubmayr über die Beschwerde der A und des B, beide ***, ***, vom 14. April 2020 gegen den Bescheid des Stadtrates der Stadtgemeinde *** vom 11. März 2020, Aktenzeichen ***, betreffend die Vorschreibung einer Ergänzungsabgabe zur Aufschließungsabgabe, den BESCHLUSS : 1. Die Beschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. 2. Gegen diesen Beschluss ist eine ordentliche Revision nicht zulässig. ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 01.07.2020 Norm: BAO §101 Abs1ZustG §7ZustG §13
Rechtssatz: Ergeht ein inhaltlich einheitlicher Bescheid, wird jedoch den Erfordernissen des § 101 BAO nicht entsprochen, so kann der Bescheid nur jedem Adressaten gegenüber einzeln mit der Zustellung einer eigenen Ausfertigung an diesen in Wirksamkeit treten. Das Recht gegen einen solchen Bescheid ein Rechtsmittel einzubringen ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 01.07.2020 Norm: BAO §101 Abs1ZustG §7ZustG §13
Rechtssatz: Das ZustellG sieht die formelle Adressierung einer Sendung an verschiedene Adressaten nicht vor (vgl § 13 Abs 1 ZustellG: „Die Sendung ist dem Empfänger … zuzustellen.“), doch hindert eine derartige Vorgangsweise noch nicht von Haus aus die Wirksamkeit der Zustellung an eine der in der Anschrift genannten Personen (v... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 01.07.2020 Norm: BAO §101 Abs1ZustG §7ZustG §13
Rechtssatz: Wie sich aus der bloß alternativen Wirksamkeit einer Zustellverfügung mit mehreren Empfängern (Kuvertadressaten) ergibt, erfolgt eine wirksame Zustellung nur gegenüber jenem der beiden Kuvertadressaten, dem das Schriftstück als Erstem tatsächlich zukommt. Nur dieser Vorgang ist einem Verhalten der Behörde zurechenbar... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 01.07.2020 Norm: BAO §101 Abs1ZustG §7ZustG §13
Rechtssatz: Die Zustellung eines an zwei an derselben Adresse wohnhafte Personen adressierten Bescheides an einen der beiden muss dann als wirksam angesehen werden, wenn einer der beiden die Sendung persönlich als Empfänger übernommen hat. Eine Heilung des Zustellmangels gemäß § 7 ZustellG bezüglich der Zustellung der Sendung an... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch HR Mag. Janak-Schlager als Einzelrichter über die Beschwerde des A in ***, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen vom 11.07.2019, *** und ***, betreffend Abweisung eines Antrag auf Aufhebung der Rechtswirksamkeit bzw. Vollstreckung von Bescheiden der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen sowie deren neuerliche Zustellung, zu Recht: 1. ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 29.04.2020 Norm: ZustG §2 Abs1ZustG §5ZustG §7AVG 1991 §9
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Prozessfähigkeit ist es entscheidend, ob die Partei im Zeitpunkt der betreffenden Verfahrensabschnitte in der Lage ist, Bedeutung und Tragweite des Verfahrens und der sich in ihm ereigneten prozessualen Vorgänge zu erkennen, zu verstehen und sich den Anforderungen eines derartigen Ve... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 29.04.2020 Norm: ZustG §2 Abs1ZustG §5ZustG §7AVG 1991 §9
Rechtssatz: Eine an einen Prozessunfähigen vorgenommene Zustellung löst keine Rechtswirkungen aus (vgl VwGH 97/02/0186), wobei es für die Frage der Wirksamkeit einer Zustellung darauf ankommt, ob der Zustellungsempfänger handlungs- bzw prozessfähig ist, und nicht darauf, ob für ihn bereits ein Sachwalter bestellt worde... mehr lesen...