Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
01.02.2019Norm
VStG 1991 §46 Abs1aRechtssatz
Für die Frage der Heilung von Mängeln einer im Ausland erfolgten Zustellung ist grundsätzlich § 7 ZustG maßgeblich, es sei denn, aus einem internationalen Abkommen ergäbe sich ausdrücklich oder von seiner Zwecksetzung her Gegenteiliges (vgl VwGH 85/01/0244, 96/17/0348,2002/17/0182).
Schlagworte
Arbeitsrecht; Lohn- und Sozialdumping; Verwaltungsstrafe; Verfahrensrecht; Zustellmangel; Sprache; Übersetzung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.S.2474.001.2018Zuletzt aktualisiert am
06.03.2019