RS Lvwg 2019/1/4 LVwG-S-2599/002-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.01.2019
beobachten
merken

Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

04.01.2019

Norm

VStG 1991 §46 Abs1a
RHStRÜbk Eur 2005 Art5 Abs3
ZustG §7
ZustG §11 Abs1

Rechtssatz

Für die Frage der Heilung von Mängeln einer im Ausland erfolgten Zustellung ist grundsätzlich § 7 ZustG maßgeblich, es sei denn, aus einem internationalen Abkommen ergäbe sich ausdrücklich oder von seiner Zwecksetzung her Gegenteiliges (vgl VwGH 85/01/0244; 96/17/0348; 2002/17/0182).

Schlagworte

Fremden- und Aufenthaltsrecht; Verwaltungsstrafe; Verfahrensrecht; Zustellmangel; Sprache; Übersetzung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.S.2599.002.2018

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten