Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf das hg. Erkenntnis vom 26. April 1995, 92/07/0159, verwiesen. Den Anfechtungsgegenstand des genannten verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bildete der Bescheid der auch nunmehr belangten Behörde vom 20. Juli 1992 in der Fassung ihres Berichtigungsbescheides vom 1. September 1992, mit dem der mitbeteiligten Partei (MP) auch des nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens die wasserrechtliche Bewilligun... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §1175;AVG §9;ZustG; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/07/02 92/07/0039 3 Stammrechtssatz Die Zustellung eines Bescheides an die GesBR entfaltet auch ihren Mitgliedern gegenüber keine Rechtswirkung. Schlagworte Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Gebilde ohne Rechtsfähigk... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde mit Haftungsbescheid vom 6. April 1994 als Haftungspflichtiger gemäß §§ 9 und 80 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten an Umsatzsteuer 1986 und 1987 der M GmbH nach Durchführung einer abgabenbehördlichen Prüfung im September 1989 im Ausmaß von S 259.077,-- in Anspruch genommen und aufgefordert, diesen Betrag innerhalb eines Monates ab Zustellung des Bescheides zu entrichten. In einer dagegen eingebrachten Berufung bestritt der Beschwerdeführer das Vo... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §4;BAO §97;BAO §98;ZustG;
Rechtssatz: Die rechtswirksame Zustellung der betreffenden Abgabenbescheide gegenüber dem Abgabenschuldner stellt keine Voraussetzung dafür dar, daß hinsichtlich der von diesen Bescheiden umfaßten Abgaben ein Haftungsbescheid gemäß § 224 BAO erlassen wird. Die Geltendmachung einer abgab... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid der belangten Behörde vom 9. Juni 1993 war ein Antrag des Beschwerdeführers vom 30. März 1993 auf Wiederaufnahme eines näher genannten Strafverfahrens betreffend Übertretung der Straßenverkehrsordnung 1960 als unbegründet abgewiesen worden. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 2. Juli 1993 auf Wiederaufnah... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §21;VStG §24;VwGG §42 Abs1;ZustG;
Rechtssatz: Daß der angefochtene Bescheid (betreffend Wiederaufnahme eines Verwaltungsstrafverfahrens) dem Bf in einem offenen Kuvert zugestellt worden sei, kann von vornherein keine zur Aufhebung des angefochtenen Bescheides führende Rechtswidrigkeit begründen. European Case Law Identi... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 24. Juli 1989 schrieb das Finanzamt Villach (in der Folge: Finanzamt) der Beschwerdeführerin für den PKW der Marke Mercedes 190 E für den Steuerzeitraum 1987/1988 Kraftfahrzeugsteuer samt Abgabenerhöhung von insgesamt S 5.400,-- vor, weil weder die Kraftfahrzeugsteuerkarte für das Kraftfahrzeug dem Finanzamt übergeben, noch anderweitig der Nachweis der Steuerentrichtung erbracht wurde. Mit einem am 25. August 1989 zur Post gegebenen Schriftsatz wurde gegen diesen Besc... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BAO §97 Abs1;VwRallg;ZustG;
Rechtssatz: Ob eine ordnungsgemäße Zustellung der Erledigung einer Abgabenbehörde vorliegt, ist stets von Amts wegen zu prüfen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992160116.X03 Im RIS seit 11.... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 8. Februar 1980 erteilte der Landeshauptmann von Oberösterreich der mitbeteiligten Partei (mP) die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb von Abwasserbeseitigungsanlagen am Irrsee. Mit weiterem Bescheid vom 6. Februar 1990 stellte derselbe Landeshauptmann gemäß § 121 WRG 1959 fest, daß die ausgeführte Anlage der mit seinem Bescheid vom 8. Februar 1980 erteilten wasserrechtlichen Bewilligung im wesentlichen entspricht; gleichzeitig wurde der mP die... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §1175;AVG §9;ZustG;
Rechtssatz: Die Zustellung eines Bescheides an die GesBR entfaltet auch ihren Mitgliedern gegenüber keine Rechtswirkung. Schlagworte Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Gebilde ohne Rechtsfähigkeit European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992070039... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 7. März 1990 beantragte die mitbeteiligte Gemeinde als Bauwerberin die Erteilung der baubehördlichen Bewilligung zur Errichtung eines Gebäudes auf den Grundparzellen 123 und 125, KG G. Im Erdgeschoß sind eine Garage, Magazin und ein Geräteraum für Gemeindefahrzeuge vorgesehen, die Zufahrt liegt an der Nordseite des Gebäudes. Südseitig grenzt das Gebäude an eine Böschung, ein im Obergeschoß vorgesehenes Flugdach ist über die Böschung zu erreichen und als Lagerraum gepla... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs3;VwGG §42 Abs2 Z1;ZustG §5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/01/23 91/06/0194 1 Stammrechtssatz Es liegt keine ordnungsgemäße Zustellung vor, wenn im Falle des Vorhandenseins mehrerer Parteien, die behördliche Erledigung in einer gemeinsamen Sendung an diese Parteien adressiert war, es sei denn, daß ihnen die S... mehr lesen...
Mit dem Bescheid vom 20. August 1991 wies der Landeshauptmann von Burgenland die Berufung des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mattersburg vom 11. Oktober 1990 wegen Übertretung des KFG 1967 als verspätet zurück. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde. Die belangte Behörde legte die Akten des Verwaltungsstrafverfahrens vor und erstattete eine Gegenschrift mit dem Antrag, die Beschwerde kostenpflichtig abzuweisen. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §39 Abs2;AVG §63 Abs5;AVG §66 Abs4;ZustG;
Rechtssatz: Der Bf machte geltend, er habe sich im Zeitpunkt der Zustellung des erstbehördlichen Straferkenntnisses in einem derartigen Gesundheitszustand befunden, daß er nicht in der Lage gewesen sei, auf Vorgänge zu reagieren bzw diese überhaupt wahrzunehmen oder sie in ihrer Bedeutung richtig wahrzunehmen. Dieses Vorbringen k... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 17. August 1988 verpflichtete das Amt der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz (AB) gemäß § 19 des Tiroler Güter- und Seilwege-Landesgesetzes - GSLG 1970, LGBl. Nr. 40/1970, in Verbindung mit den §§ 2, 12, 17 und 19 der Satzung der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Bringungsgemeinschaft aufgrund des Antrages von deren Obmann auf Eintreibung von Leistungsrückständen die Beschwerdeführer zur ungeteilten Hand, insgesamt S 8... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §5;
Rechtssatz: Ein an mehr als eine Person gerichtetes Schriftstück gilt nur an die Person zugestellt, die es übernommen hat (Hauer-Leukauf, Handbuch des österreichischen Verwaltungsverfahrens4, 1990,S 1171 f zu § 5 ZustG). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1989070077.X06 Im RIS seit ... mehr lesen...
Mit dem am 28. September 1990 beim Magistrat der Landeshauptstadt Graz eingelangten Ansuchen beantragten die Beschwerdeführer die Erteilung einer Planänderungsbewilligung für einen Zubau bzw. die Sanierung eines bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Nr. n1, EZ n2, KG G, (Göstinger Straße Nr. n3). Nach der Eingabe umfaßt die Planänderung die Ergänzung eines Einreichplanes und die Außenanlagengestaltung samt Stützmauern und Garage. Mit Schreiben vom 16. Oktober 1990 wurde den Beschw... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs3;VwGG §42 Abs2 Z1;ZustG §5;
Rechtssatz: Es liegt keine ordnungsgemäße Zustellung vor, wenn im Falle des Vorhandenseins mehrerer Parteien, die behördliche Erledigung in einer gemeinsamen Sendung an diese Parteien adressiert war, es sei denn, daß ihnen die Sendung nachweislich tatsächlich zugegangen ist (Hinweis E 6.5.1986, ... mehr lesen...
Der Zweitmitbeteiligte beantragte am 10. April 1987 beim Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde unter Vorlage des rechtskräftigen Widmungsbewilligungsbescheides vom 1. Dezember 1971 die Erteilung einer Baubewilligung zwecks Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf der Gp. Nr. nn/5 der KG G. Der Bürgermeister erließ eine Kundmachung zur Bauverhandlung für den 28. April 1987, die u.a. den Hinweis enthielt, daß gemäß § 42 AVG Einwendungen, die nicht spätestens am Tage vor Begi... mehr lesen...
Index: L82000 Bauordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §41 Abs1;AVG §63 Abs1;AVG §8;BauRallg;ZustG §17;ZustG §5;ZustG §7;
Rechtssatz: Kann nicht mehr festgestellt werden, ob die (an einen Berufungswerber und seinen Ehegatten gemeinsam gerichtete) Ladung zu einer Bauverhandlung, die postamtlich hinterlegt wurde, dem Berufungswerber tatsächlich zugekommen ist, dann ist er in Ansehung des erstinstanzlic... mehr lesen...
Mit Bescheid der Magistratsabteilung 37 (Baupolizei) des Magistrates der Stadt Wien vom 19. Mai 1987 wurde dem Beschwerdeführer als Bauwerber die Fortführung der im Hause Wien 5., A-Gasse 12, EZ nnnn, KG Margareten, begonnenen baulichen Änderungen, nämlich die Zusammenlegung von Wohnungen und Einbeziehung von Gangteilen und Gangaborten im 3. Stock auf Grund des § 127 Abs. 8 der Bauordnung für Wien untersagt. Die wegen Übertretung des § 60 Abs. 1 lit. c der Bauordnung für Wien erla... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §63 Abs1;B-VG Art131a;VwGG §34 Abs1;ZustG; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):88/05/0148 88/05/0147
Rechtssatz: Die Zustellung eines Bescheides stellt einen wesentlichen Teil der Bescheiderlassung dar; eine angenommene Rechtswidrigkeit de... mehr lesen...
Auf Grund des Inhaltes des Verwaltungsstrafaktes im Zusammenhalt mit dem Inhalt des Handelsregisters des Handelsgerichtes Wien ergibt sich unter anderem folgendes: Laut Auskunft des Verkehrsamtes der Bundespolizeidirektion Wien vom 2. November 1988 war an diesem Tage Zulassungsbesitzer des Kombinationskraftwagens mit dem Kennzeichen W nnn.nnn die N-GesmbH & Co KG mit dem Sitz in Wien, X-Gasse. Die Lenkeranfrage vom 15. November 1988 wurde aber nicht an diese Personalhandelsges... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;ZustG §13;ZustG §5;ZustG §7;
Rechtssatz: Ist eine Zustellverfügung (hier: Anschrift der Lenkeranfrage) unrichtig, so wird diese Unrichtigkeit auch dadurch nicht behoben, daß das Schriftstück jener Person, an die richtigerweise zuzustellen gewesen wäre, tatsächlich zugekommen ist (Hinweis B VS 17.12.1980, 2942/79, VwSlg 10327 A/1980). ... mehr lesen...
Mit dem an die Verlassenschaft nach MM gerichteten, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid, wurde von der belangten Behörde über eine Berufung der genannten Verlassenschaft entschieden. Die Ausfertigung dieser Berufungsentscheidung wurde dem Vertreter der Verlassenschaft am 13. April 1990 zugestellt. Bereits mit Beschluß des Gerichtes vom 13. März 1990 war jedoch der Nachlaß nach MM der Beschwerdeführerin eingeantwortet worden. Die Rechtskraft dieses Beschlusses war am ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;VwGG §34 Abs1;ZustG;
Rechtssatz: Wenn eine Rechtsperson (hier: Verlassenschaft) zum Zeitpunkt der Erlassung (Zustellung) des angefochtenen Berufungsbescheides und damit der Bescheidadressat nicht mehr existiert, ist die Berufungsentscheidung nie in den Rechtsbestand eingegangen. Schlagworte Offenbare Unzuständigke... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §17;AVG §21;AVG §62 Abs3;ZustG;
Rechtssatz: Ein Recht auf neuerliche Zustellung eines Bescheides besteht nicht. Die Abweisung eines (solchen) Begehrens auf Bescheidzustellung, wenn diese bereits rechtswirksam erfolgt ist, ist nicht rechtswidrig. Das Recht auf Akteneinsicht eines Besch hat mit der Frage des Rechtes auf neuerliche Zustellung nichts zu tun. ... mehr lesen...
Die Lehrlingsstelle der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Wien stellte mit Bescheid vom 27. September 1984 gemäß § 3 a Abs. 1 BAG fest, daß der Betrieb der Beschwerdeführerin in der Filiale nn1, Wien, X-Straße 12, so eingerichtet und geführt sei, daß die für die praktische Erlernung im Lehrberuf „Drogist“ nötigen Fertigkeiten und Kenntnisse dort nicht vermittelt werden könnten. In der Begründung: wurde vor allem ausgeführt, daß im Hinblick auf die Größe der „eigentlichen Drogeriea... mehr lesen...
Index: Gewerberecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56AVG §62 Abs3ZustG §5
Rechtssatz: Der Umstand allein, wonach in der Zustellverfügung des erstinstanzlichen Bescheides nicht die Anschrift der Hauptniederlassung des Bfr, sondern die Adresse der Filiale genannt wird, vermag noch nicht den Mangel eines gegenüber dem Bf erlassenen erstinstanzlichen Bescheides darzustellen. Schlagworte ... mehr lesen...