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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1175;Rechtssatz
Die Zustellung eines Bescheides an die GesBR entfaltet auch ihren Mitgliedern gegenüber keine Rechtswirkung.
Schlagworte
Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Gebilde ohne RechtsfähigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992070039.X03Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
03.03.2015