RS Vwgh 1992/2/25 89/07/0077

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Veröffentlicht am 25.02.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §5;

Rechtssatz

Ein an mehr als eine Person gerichtetes Schriftstück gilt nur an die Person zugestellt, die es übernommen hat (Hauer-Leukauf, Handbuch des österreichischen Verwaltungsverfahrens4, 1990,S 1171 f zu § 5 ZustG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1989070077.X06

Im RIS seit

28.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

12.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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