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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §10 Abs4;Rechtssatz
Die Ladung von Ehegatten mittels eines einzigen, nur von der Ehegattin unterfertigten Zustellnachweises widerspricht den Zustellungsvorschriften (Hinweis E 13.9.1977, 682/77, VwSlg 9383 A/1977). Dieser Zustellmangel wird jedoch durch die Anwesenheit des Ehegatten in der Verhandlung, - er hat in dieser Verhandlung auch seine Gattin vertreten - saniert.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992070140.X03Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
10.03.2009