RS Vwgh 1995/6/27 92/07/0140

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Veröffentlicht am 27.06.1995
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40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10 Abs4;
AVG §41 Abs1;
ZustG §5;
ZustG §7;

Rechtssatz

Die Ladung von Ehegatten mittels eines einzigen, nur von der Ehegattin unterfertigten Zustellnachweises widerspricht den Zustellungsvorschriften (Hinweis E 13.9.1977, 682/77, VwSlg 9383 A/1977). Dieser Zustellmangel wird jedoch durch die Anwesenheit des Ehegatten in der Verhandlung, - er hat in dieser Verhandlung auch seine Gattin vertreten - saniert.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992070140.X03

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

10.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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