Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1175;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH B 1992/07/02 92/07/0039 3Stammrechtssatz
Die Zustellung eines Bescheides an die GesBR entfaltet auch ihren Mitgliedern gegenüber keine Rechtswirkung.
Schlagworte
Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Gebilde ohne RechtsfähigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994070080.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
03.03.2015