RS Vwgh 1995/5/23 94/07/0080

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.05.1995
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ABGB §1175;
AVG §9;
ZustG;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1992/07/02 92/07/0039 3

Stammrechtssatz

Die Zustellung eines Bescheides an die GesBR entfaltet auch ihren Mitgliedern gegenüber keine Rechtswirkung.

Schlagworte

Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Gebilde ohne Rechtsfähigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994070080.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

03.03.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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