RS Vwgh 1993/10/13 93/02/0243

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Veröffentlicht am 13.10.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §21;
VStG §24;
VwGG §42 Abs1;
ZustG;

Rechtssatz

Daß der angefochtene Bescheid (betreffend Wiederaufnahme eines Verwaltungsstrafverfahrens) dem Bf in einem offenen Kuvert zugestellt worden sei, kann von vornherein keine zur Aufhebung des angefochtenen Bescheides führende Rechtswidrigkeit begründen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993020243.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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