Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §10 Abs1;AVG §10 Abs2;ZustG §2 Z1 idF 2004/I/010;ZustG §5 Z1 idF 2004/I/010;ZustG §9 Abs3 idF 2004/I/010; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/05/0318
Rechtssatz: Eine Zustellverfügung kann mehrere Personen als Empfänger eines Schriftstückes bezeichnen; ebenso ist es zulässig, dass die Behörde die Zustellun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §10 Abs1;AVG §10 Abs2;AVG §59 Abs1;ZustG §2 Z1 idF 2004/I/010;ZustG §5 Z1 idF 2004/I/010;ZustG §7 Abs1 idF 2004/I/010;ZustG §9 Abs3 idF 2004/I/010; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/05/0318
Rechtssatz: Weder dem AVG noch dem ZustG ist eine Vorschrift zu entnehmen, wonach im
Kopf: des Bescheides bei der Be... mehr lesen...
I. Das Landesgericht Wiener Neustadt verhängte als Firmenbuchgericht mit Beschluss vom 10. Jänner 2002 (u.a.) über den Zweit- und den Drittbeschwerdeführer gemäß § 283 HGB wegen Nichtvorlage des Jahresabschlusses zum 29. Februar 2000 die zuvor angedrohten Zwangsstrafen von je EUR 726,73 (S 10.000,--). Dem dagegen von allen drei Beschwerdeführern (auch der Erstbeschwerdeführerin) erhobenen Rekurs wurde mit Beschluss des Oberlandesgerichtes Wien vom 26. Juni 2002 nicht Folge gegeben. Da... mehr lesen...
Index: 22/03 Außerstreitverfahren27/04 Sonstige Rechtspflege40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AußStrG §14 Abs1;GEG §7 Abs1;ZustG; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2004/06/0046 E 23. Mai 2005 2004/06/0045 E 23. Mai 2005 2004/06/0043 E 23. Mai 2005
Rechtssatz: Die Entscheidung des OGH über den im Verfahren betreffend die Verhängung der Zwangsstrafe von den Beschwerdeführern erhobenen außerord... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Hauptschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol. Mit Disziplinarerkenntnis der beim Amt der Tiroler Landsregierung eingerichteten Disziplinarkommission für Landeslehrer, Senat für Landeslehrer an Hauptschulen, vom 12. Juli 2001 wurde der Beschwerdeführer zu einer Geldstrafe von einem Monatsbezug verurteilt, weil er 1. am 28. November 2000 im Konferenzzimmer der Hauptschule Z, um ca. 11.00 Uhr, zu Herrn Hauptschul... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §44 Abs1 impl;B-VG Art20 Abs1;LDG 1984 §29;LDG 1984 §30 Abs1;VwRallg;ZustG;
Rechtssatz: Die Weisung ist an keine Form gebunden, was bedeutet, dass auch ihre Erlassung an keine Form gebunden ist, mündlich oder schriftlich, telefonisch, im Umlauf etc e... mehr lesen...
In der Sitzung des Jagdausschusses der Jagdgenossenschaft B am 19. Juni 2000 wurde der Antrag der beschwerdeführenden Jagdgesellschaft (bestehend aus dem damaligen Jagdleiter WM und den weiteren Mitgliedern WH und ES) auf Verlängerung des bestehenden Jagdpachtverhältnisses an die Beschwerdeführerin (allerdings nunmehr zu einem jährlichen Pachtschilling von S 40.000,--, bisher S 85.000,--) behandelt. In der im Akt der erstinstanzlichen Behörde einliegenden Protokoll der Niederschrift i... mehr lesen...
Index: L65003 Jagd Wild Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: JagdG NÖ 1974 §21 Abs2 litb idF 6500-14;ZustG;
Rechtssatz: Gemäß § 21 Abs. 2 lit. b Nö JagdG 1974 hat der Obmann des Jagdausschusses u.a. in Vollziehung des Jagdgesetzes ergangene Bescheide durch Anschlag an der Amtstafel der Gemeinde durch zwei Wochen kundzumachen. Die Durchführung der öffentlichen Kundmachung obliegt dem Bürgermeister. § 21... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 10. August 2001 wurde über den Beschwerdeführer die Dienstenthebung verfügt, weil er sich seit 8. Juli 2001 in Untersuchungshaft auf Grund eines Beschlusses des Jugendgerichtshofes Wien vom 8. Juli 2001 befinde. In der Begründung: führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer sei mit Einberufungsbefehl vom 23. Mai 2000 zum Grundwehrdienst (GWD) für den 3. Juli 2000 einberufen worden. Diesem Einberuf... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: HDG 1994 §1 Abs1 Z1;VwRallg;WehrG 1990 §1 Abs3 impl;ZustG;
Rechtssatz: Rückt ein Betroffener, um einem an ihn gerichteten, wenn auch möglicherweise nicht zugestellten Einberufungsbefehl zum Präsenzdienst zu entsprechen, ein, so ist er ab dem Zeitpunkt des Dienstantritts Soldat im Sinne des § 1 Abs. 1 Z. 1 HDG 1994; die ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. Jänner 2001 wurde die beschwerdeführende Partei schuldig erkannt, sie habe am 8. September 1998, um ca. 15.25 Uhr, einen dem Kennzeichen nach bestimmten Lastkraftwagen vom Parkplatz der Bezirkshauptmannschaft Zwettl in Richtung Statzenberggasse auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gelenkt, obwohl ihr die Lenkberechtigung entzogen worden sei (Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Zwettl vom 3. September 1998).... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;AVG §68 Abs1 impl;ZustG;
Rechtssatz: Eine allfällige andere nachträgliche Beurteilung des Zustellungsvoranges durch die Berufungsbehörde kann an der rechtswirksamen Zustellung eines erstinstanzlichen Bescheides nichts ändern. Schlagworte Inhalt der Berufungsentscheidung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWG... mehr lesen...
Der 1936 geborene Beschwerdeführer steht als Volksschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich. Er war bis zum Ablauf des Schuljahres (SJ) 1998/99 als Klassenlehrer in der Volksschule (VS) M. tätig. Seit seiner mit Wirksamkeit für das SJ 1999/2000 ausgesprochenen Versetzung ist er der VS G. zur Dienstleistung zugewiesen (die im Sprengel desselben Bezirksschulrates - BSR - liegt). A) Zum besseren Verständnis der mit dem erstangefochtenen Bes... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §19 Abs5;ZustG; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/12/0146
Rechtssatz: Ein Recht auf Feststellung einer gesetzwidrigen Zustellung (offenbar in einer gesonderten Entscheidung) lässt sich weder dem LDG 1984 noch dem Verfahrensrecht entnehmen. European Case Law ... mehr lesen...
Das Bundesasylamt wies mit Bescheid vom 18. Oktober 1995 den Asylantrag des Beschwerdeführers vom 28. September 1995 gemäß § 3 Asylgesetz 1991 ab. Auf Grund der dem Bundesasylamt über Anfrage vom Meldeamt Graz erteilten Auskunft, dass der Beschwerdeführer polizeilich nicht gemeldet sei, verfügte es am 23. Oktober 1995 gemäß § 8 Abs. 2 Zustellgesetz die Hinterlegung des Bescheides bei dieser Behörde, weil der Beschwerdeführer seine dem Bundesasylamt im Verfahren zuletzt bekannt ge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §8 Abs1;ZustG §8 Abs2;ZustG; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/20/0017 E 2. Juli 1998 RS 2 Stammrechtssatz Eine Hinterlegung ohne vorausgehenden Zustellversuch ist nur dann mit der Wirkung der Zustellung ausgestattet, wenn die Behörde ergebnislos den ihr zumutbaren und ohne Schwierigkeiten zu bewältigenden Versuch unternommen hat, eine (neue, andere) Abgabestelle fes... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen erließ mit Bescheid vom 6. März 1996 gegen den Beschwerdeführer ein Aufenthaltsverbot. Nach Inhalt des im Verwaltungsakt erliegenden Rückscheines wurde dieser Bescheid dem Beschwerdeführer persönlich zugestellt. Auf dem Rückschein wurde vom Postzustellorgan die Spalte "Empfänger" angekreuzt, auf der Urkunde findet sich eine Unterschrift mit dem Namen des Beschwerdeführers. Ausgehend vom Zustelldatum 8. März 1996 errechnet sich das Ende der Berufu... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §47 Abs1;ZPO §292 Abs2;ZustG §5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/01/17 94/07/0030 2
(hier Behauptung, ein Schriftstück der Behörde nicht erhalten
zu haben) Stammrechtssatz Der Rückschein als Zustellnachweis ist eine öffentliche Urkunde iSd § 47 AVG iVm § 292 ZPO und hat als solche die Vermutung der Richtigkeit und Vollst... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 15. Jänner 1992 stellte die Agrarbezirksbehörde Villach (AB) gemäß § 99 des Kärntner Flurverfassungs-Landesgesetzes 1979, LGBl. Nr. 64/1979, fest, daß die im Eigentum der Beschwerdeführerin stehende Liegenschaft EZ 119, KG K., keine Stammsitzliegenschaft der am nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahren mitbeteiligten Agrargemeinschaft N. sei. Nach dem im Akt der AB erliegenden Zustellnachweis wurde dieser Bescheid an der von der Beschwerdeführerin im Verwaltungsv... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §47 Abs1;ZPO §292 Abs2;ZustG §17 Abs2;ZustG §5;
Rechtssatz: Der Rückschein als Zustellnachweis ist eine öffentliche Urkunde iSd § 47 AVG iVm § 292 ZPO und hat als solche die Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit für sich. Zur rechtlich möglichen Widerlegung dieser Vermutung bedarf es entsprechender Behauptungen und Beweise so... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Marktgemeinde Z vom 11. Juli 1994 wurde den Beschwerdeführern gemäß § 23 Abs. 5 lit. b in Verbindung mit § 50a des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 1974 der Auftrag erteilt, die auf dem Grundstück Nr. 399/2 der KG G betriebene Hundezucht wegen Widerspruches zum Flächenwidmungsplan (allgemeines Wohngebiet) umgehend einzustellen. Dieser Bescheid war in einer einheitlichen Sendung an beide Beschwerdeführer adressiert. Mit Eingabe vom 13. Juli 1994... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs3;VwGG §42 Abs2 Z1;ZustG §5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/01/23 91/06/0194 1 Stammrechtssatz Es liegt keine ordnungsgemäße Zustellung vor, wenn im Falle des Vorhandenseins mehrerer Parteien, die behördliche Erledigung in einer gemeinsamen Sendung an diese Parteien adressiert war, es sei denn, daß ihnen die S... mehr lesen...
In der Gegenschrift zur gegenständlichen (zunächst an den Verfassungsgerichtshof gerichteten und nach Ablehnung mit Beschluß vom 13. Juni 1994, B 2200/93-3, antragsgemäß an den Verwaltungsgerichtshof abgetretenen) Beschwerde wies die belangte Behörde darauf hin, daß entgegen den Angaben in der an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde die Zustellung des angefochtenen Bescheides laut Rückschein nicht am 9. November 1993, sondern am 8. November 1993 erfolgt sei. Die sechswöch... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungsgerichtshof10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VerfGG 1953 §82 Abs1;VwGG §26 Abs1;VwGG §34 Abs1;ZustG §23;ZustG §5;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1994130180.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Bürgermeister der mitbeteiligten Marktgemeinde erließ folgenden Bescheid vom 15. November 1989: " S p r u c h : Gemäß der §§ 2, 3 und 5 des Kanalabgabegesetzes, LGBl. Nr. 41/1984, in Verbindung mit § 150 der Landesabgabenordnung, LGBl. 2/1963, in der Fassung der Landesgesetze, LGBl. 1/1969 u. 24/1983, sowie der Kundmachung, LGBl. 10/1963, und der VERORDNUNG DES GEMEINDERATES vom 31. Okt. 1989 wird für das (die) obgenannte(n) Grundstück(e) der KANALANSCHLU... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/02/25 89/07/0077 6 Stammrechtssatz Ein an mehr als eine Person gerichtetes Schriftstück gilt nur an die Person zugestellt, die es übernommen hat (Hauer-Leukauf, Handbuch des österreichischen Verwaltungsverfahrens4, 1990, S 1171 f zu § 5 ZustG). European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...
Die beiden Beschwerdeführer sind Erben nach dem am 28. Februar 1987 verstorbenen Dr. Richard F. Die Verlassenschaft wurde den Beschwerdeführern am 12. April 1988 eingeantwortet. Mit einem Schriftsatz vom 13. Februar 1987 hatte der Erblasser gegen einen Bescheid, mit dem vorläufige Umsatzsteuerbescheide für 1979 bis 1983 endgültig erklärt wurden, Berufung erhoben. Diese Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 2. Juni 198 als unbegründet abgewiesen. Im Zusammenhang m... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1;BAO §308 Abs1;VwGG §46 Abs1;ZustG;
Rechtssatz: Ein Zustellungsmangel bildet keinen Wiedereinsetzungsgrund, weil bei mangelhafter Zustellung die (versäumte) Frist nicht zu laufen beginnt (Hinweis E 12.12.1968, 1292/67). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 23. Juli 1967 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Horn (BH) J.H. gemäß den Bestimmungen der §§ 9 und 111 WRG 1959 die wasserrechtliche Bewilligung zur Wasserentnahme aus dem M.-Bach, um landwirtschaftlich genutzte Flächen im Ausmaß von 36,32 ha in der Katastralgemeinde K. zu beregnen, gebunden an die Person des Bewilligungswerbers und befristet auf die Dauer von 30 Jahren nach Maßgabe des in der Verhandlung vom 14. Juli 1967 festgestellten Sachverhaltes und Ausmaßes s... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §10 Abs4;AVG §41 Abs1;ZustG §5;ZustG §7;
Rechtssatz: Die Ladung von Ehegatten mittels eines einzigen, nur von der Ehegattin unterfertigten Zustellnachweises widerspricht den Zustellungsvorschriften (Hinweis E 13.9.1977, 682/77, VwSlg 9383 A/1977). Dieser Zustellmangel wird jedoch durch die Anwesenheit des Ehegatten in der Verhandlung, - er hat in dieser Verhandlung auch ... mehr lesen...