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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §17 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/06/0118 E 12. September 1985 VwSlg 11850 A/1985 RS 1Stammrechtssatz
Eine vorübergehende Abwesenheit, welche die Zustellung durch Hinterlegung unzulässig machen bzw die Anwendung des 3.Satzes des § 17 Abs 3 ZustellG nach sich ziehen würde, liegt nur dann vor, wenn der Empfänger dadurch gehindert ist, Zustellvorgänge im Bereich des Zustellortes wahrzunehmen, wie zB im Fall einer Reise, eines Urlaubes oder eines Krankenhausaufenthaltes. Die berufliche Abwesenheit von der Wohnung während des Tages ist keine vorübergehende Abwesenheit (Hinweis E 23.3.1981, 1799/80).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988040168.X01Im RIS seit
16.10.2006