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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Wurde der Besch nur zu seiner Ortanwesenheit am Tage des zweiten Zustellversuches und der daran anschließenden 14-tägigen Abholfrist befragt und hat er angegeben, während dieser Zeit nicht an der Abgabestelle anwesend gewesen zu sein, so kann daraus nicht der Schluss gezogen werden, er sei am Tage des ersten Zustellversuches ortsanwesend gewesen.
Schlagworte
Beweismittel Beschuldigtenverantwortung Parteiengehör Rechtliche Würdigung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Parteienvernehmung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Verfahrensmangel rechtswidrig gewonnener BeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988020180.X03Im RIS seit
13.09.2006