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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §71 Abs1 lita;Rechtssatz
Behauptet der Wiedereinsetzungswerber, dass die Verständigung von der Hinterlegung von einem unbekannten Dritten entfernt worden sei, kann einen Wiedereinsetzungsgrund darstellen. Er muss jedoch eine nähere Begründung anführen, welche die Richtigkeit der behaupteten Entfernung der Verständigung als wahrscheinlich erscheinen lässt (Hinweis E 11.5.1987, 86/10/0095).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989020112.X05Im RIS seit
28.12.2006Zuletzt aktualisiert am
15.06.2018