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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §17 Abs3;Rechtssatz
Durch die bloße Behauptung, bei den Eltern übernachtet zu haben, wird nicht dargetan, dass der Empfänger nicht in der Lage war, Zustellvorgänge am Zustellort (Wohnung des Empfängers) wahrzunehmen (Hinweis E 24.4.1987, 86/18/0276). Aus diesem Vorbringen allein ist nicht der Schluss zu ziehen, dass sich der Empfänger auch "am Tag" der Hinterlegung bei den Eltern aufgehalten hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989020186.X01Im RIS seit
22.01.2007