RS Vwgh 1988/9/22 88/08/0182

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Veröffentlicht am 22.09.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §17 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/03/0056 E 11. September 1985 RS 1

Stammrechtssatz

Mit der bloßen Behauptung einer Ortsabwesenheit (ohne nähere Angaben und Anbot von Beweismitteln) kann das Vorliegen einer unwirksamen Zustellung durch Hinterlegung nicht dargetan werden (hier: Der Bf reagiert trotz Aufforderung der Behörde nicht entsprechend; Hinweis E 24.11.1971, 148/71 und 11.9.1985, 85/03/0051).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988080182.X03

Im RIS seit

01.12.2006

Zuletzt aktualisiert am

06.10.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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