Index: L22003 Landesbedienstete Niederösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §7 Abs1 Z1;BDG 1979 §47;B-VG Art104 Abs2;B-VG Art17;DPL NÖ 1972 §28a;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall gehört die Verwaltung bundeseigener Gebäude zu den dienstlichen Aufgaben des Beamten. Die Besorgung dieser (mit den Mitteln des Privatrechts zu besorgenden) Aufgab... mehr lesen...
Index: L22003 Landesbedienstete Niederösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §7 Abs1;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §47;B-VG Art104 Abs2;B-VG Art17;DPL NÖ 1972 §26 Abs1 idF 2200-17;DPL NÖ 1972 §28a;
Rechtssatz: Zur Wahrung der Objektivität der Verwaltungsführung regelt § 7 AVG die Vorgangsweise für den Fall der Befangenheit eines Verwaltungso... mehr lesen...
Index: L22003 Landesbedienstete Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §7 Abs1;BDG 1979 §47;DPL NÖ 1972 §28a;VwRallg;
Rechtssatz: Unbefangenheit iSd § 28a DPL NÖ 1972 (ebenso § 47 BDG 1979) liegt nach dem Sprachgebrauch dann vor, wenn ein Beamter in der Lage ist, eine objektive (sachliche), unparteiische Entscheidung zu treffen. Befangenh... mehr lesen...
Index: L22003 Landesbedienstete Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §7 Abs1 Z1;BDG 1979 §47;DPL NÖ 1972 §28a;VwRallg;
Rechtssatz: Zur Auslegung des unbestimmten Gesetzesbegriffes WICHTIGE
Gründe: in § 28a DPL NÖ 1972 (ebenso in § 47 BDG 1979) ist § 7 AVG heranzuziehen. Die in § 7 Abs 1 Z 1 - 3 AVG aufgezählten absoluten Befangenheitsgrü... mehr lesen...
Einer in den vorgelegten Verwaltungsakten - unvollständig - einliegenden Abschrift eines Regulierungserkenntnisses der k. k. Grundlastenablösungs- und Regulierungslandeskommission unbekannten Datums lässt sich entnehmen, dass mit diesem Regulierungserkenntnis die jeweiligen Besitzer der in einer Tabelle aufgeführten Realitäten, welche miteinander eine Weidegenossenschaft bildeten, für immer währende Zeiten als berechtigt erkannt wurden, die Weide in näher bezeichnetem Umfang auf näher... mehr lesen...
Index: L10015 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §7 Abs1;EGVG Art2 Abs1;EGVG Art2 Abs2 B Z30;GdO Slbg 1994 §27;GdO Slbg 1994 §44;
Rechtssatz: Stellt die Erledigung einer Verwaltungsangelegenheit die Besorgung einer behördlichen Aufgabe durch Gemeindeorgane dar, hat dies zur Folge, dass Tatbestand und Rechtsfolge der Mitwirkung eines befangenen Gemeindeorg... mehr lesen...
Index: L10015 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt Salzburg10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §7 Abs1 Z5;AVG §7 Abs1;GdO Slbg 1994 §27;GdO Slbg 1994 §44;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/01/31 94/05/0226 1
(hier: der Bgm, der den Bescheid erster Instanz erlassen hatte,
wirkte an der Berufungsentscheidung der Gemeindevertretung durch
seinen Antrag auf Abweisung... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender entscheidungsrelevanter Sachverhalt: Mit dem nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Graz vom 22. März 1999 wurde dem Beschwerdeführer die Eigenschaft als allgemein beeideter gerichtlicher Sachverständiger gemäß § 10 Abs. 1 Z. 1 des Sachverständigen- und Dolmetschergesetzes, BGBl. Nr. 137/1975 (Sachverstän... mehr lesen...
Mit Spruchpunkt I des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft Bregenz (BH) vom 21. Juni 1990 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 4 Abs. 3 i. V.m. § 10 Abs. 1 Landschaftsschutzgesetz, die Landschaftsschutzbewilligung für die in seiner Eingabe vom 22. September 1989 beantragte Verrohrung des Gerinnes auf der Gp 1015/3, KG Oberlangenegg, versagt. Unter Spruchpunkt II des genannten Bescheides wurde dem Beschwerdeführer die wasserrechtliche Bewilligung für die genannte Verrohrung versagt. Hie... mehr lesen...
Index: L55008 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz VorarlbergL81518 Umweltanwalt Vorarlberg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §53 Abs1;AVG §7 Abs1;LSchG Vlbg 1982 §4 Abs3;
Rechtssatz: Mit dem Hinweis, der Amtssachverständige vermittle keineswegs den Eindruck der Unbefangenheit, er könne auch angesichts der MASSIVEN DIFFERENZEN in der Abteilung, wo er untergebracht sei, nicht unabhängig sein, ver... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/04 Sonstige Rechtspflege40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §52;AVG §53;AVG §7 Abs1;SDG 1975 §10 Abs1 Z1;SDG 1975 §2 Abs2 Z1 lite;SDG 1975 §2 Abs2 Z2;ZPO §355; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/01/20 92/01/0798 1
(hier ohne letzten Satz; hier rechtskräftige Verurteilung des
Sachverständigen wegen fahrlässiger Krida) Stammrechtssatz Die Frage der Vertrauenswürdigkeit e... mehr lesen...
Index: L55008 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz VorarlbergL81518 Umweltanwalt Vorarlberg10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §53 Abs1;AVG §7 Abs1;LSchG Vlbg 1982 §4 Abs3;VwGG §62 Abs2;
Rechtssatz: In der Teilnahme eines Sachverständigen am bisherigen Beweisverfahren liegt kein hinreichender Grund für die Annahme, der Sachverständige stünde der Sache bei seiner neuerl... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach "§ 99 Abs. 1 lit. a i.V.m. § 5 Abs. 1, 2. Satz," StVO 1960 gemäß "§ 99 Abs. 1 lit. a i.V.m. § 100 Abs. 1" StVO 1960 mit einer Freiheitsstrafe von 28 Tagen bestraft, weil er am 19. November 1995 um 20.40 Uhr auf einer näher bezeichneten Örtlichkeit in Salzburg ein nach dem Kennzeichen bestimmtes Kraftfahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand "mit ein... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §52;AVG §7 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/23 92/03/0174 1 Stammrechtssatz Der Umstand allein, daß der Amtssachverständige gleichzeitig Beamter der Behörde erster Instanz ist, vermag im Berufungsverfahren keine Bedenken gegen die volle Unbefangenheit des Amtssachverständigen zu begründen. European Case ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Radkersburg (BH) vom 12. Februar 1998 wurde die beschwerdeführende Partei gemäß § 4 Abs. 7 des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes 1976, LGBl. Nr. 65 (NSchG) verpflichtet, die auf dem Grundstück Nr. 551 der KG A. aufgestellte Werbetafel binnen zwei Wochen zu entfernen. In der Begründung: heißt es, anlässlich einer Überprüfung durch den Bezirksnaturschutzbeauftragten sei festgestellt worden, dass die beschwerdeführende Partei auf dem Grundstück N... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §53 Abs1;AVG §63 Abs2;AVG §66 Abs4;AVG §7 Abs1;
Rechtssatz: Dass der Amtssachverständige (hier: für Naturschutz) in seiner im Berufungsverfahren erstatteten Stellungnahme beantragt, die erstinstanzliche Entscheidung zu bestätigen, begründet keine Befangenheit, ist diese Äußerung doch lediglich der Ausdruck dafür, dass der Amtssachverständige die von ihm überprüften Sachv... mehr lesen...
Aufgrund der Beschwerde und der dieser angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 23. Mai 1996 wurde dem Beschwerdeführer vorgeworfen, er habe Ende September/Anfang Oktober 1995 beim Stallgebäude auf dem näher bezeichneten Grundstück entgegen den Bescheiden des Bürgermeisters von T. vom 25. September 1990 und der Gemeindevertretung von T. vom 25. Juni 1991 Bauarbeiten zu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §7 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Der Umstand, dass der Referent der belangten Behörde und die Ehegattin des Beschwerdevertreters gemeinsam Paten der beiden Kinder der Schwester des Referenten bzw des Bruders der Gattin des Beschwerdevertreters sind, stellt keinen sonstigen wichtigen Grund im Sinne des § 7 Abs 1 Z 4 AVG dar, der geeignet ist, die Unbefangenheit dieses Mitgliedes d... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Gemeinde (Umweltschutzabteilung) beantragte mit Schreiben vom 23. November 1993 die Erteilung der Baubewilligung für die Errichtung eines Altstoffsammelzentrums mit Umzäunung auf dem als gemischtes Baugebiet gewidmeten Grundstück Nr. 739/5, KG Moosburg, auf welchem sich schon der Bauhof der Gemeinde befindet. Das Bauansuchen wurde vom 2. Vizebürgermeister der Mitbeteiligten (K.K.) unterfertigt; der Bürgermeister stimmte als Vertreter der Mitbeteiligten in ihrer Eigen... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Gemeinde (Umweltschutzabteilung) beantragte mit Schreiben vom 23. November 1993 die Erteilung der Baubewilligung für die Errichtung eines Altstoffsammelzentrums mit Umzäunung auf dem als gemischtes Baugebiet gewidmeten Grundstück Nr. 739/5, KG Moosburg, auf welchem sich schon der Bauhof der Gemeinde befindet. Das Bauansuchen wurde vom 2. Vizebürgermeister der Mitbeteiligten (K.K.) unterfertigt; der Bürgermeister stimmte als Vertreter der Mitbeteiligten in ihrer Eigen... mehr lesen...
Index: L37152 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragKärntenL82002 Bauordnung Kärnten40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §1;AVG §7 Abs1 Z4;AVG §7 Abs1 Z5;AVG §7 Abs1;BauO Krnt 1992 §3 Abs1;
Rechtssatz: Gemäß § 3 Abs 1 Krnt BauO 1992 ist Behörde erster Instanz in Angelegenheiten, die zum eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde gehören, der Bürgermeister. Auch für Bauvorhaben der Gemeinde ist der Bü... mehr lesen...
Index: L37152 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragKärntenL82002 Bauordnung Kärnten40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §1;AVG §7 Abs1 Z4;AVG §7 Abs1 Z5;AVG §7 Abs1;BauO Krnt 1992 §3 Abs1;
Rechtssatz: Gemäß § 3 Abs 1 Krnt BauO 1992 ist Behörde erster Instanz in Angelegenheiten, die zum eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde gehören, der Bürgermeister. Auch für Bauvorhaben der Gemeinde ist der Bü... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer besuchte im Schuljahr 1997/98 die 7. Klasse eines Oberstufenrealgymnasiums. Mit Entscheidung der Klassenkonferenz vom 25. Juni 1998 wurde ihm aufgrund negativer Jahresbeurteilungen in den Pflichtgegenständen Deutsch, Englisch und Italienisch die Berechtigung zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe nicht erteilt. Gegen diese Entscheidung brachte der Beschwerdeführer Berufung an den Stadtschulrat für Wien ein. In dieser Berufung werden sämtliche drei nega... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren70/06 Schulunterricht
Norm: AVG §7 Abs1 Z5;SchUG 1986 §23 Abs6;SchUG 1986 §71 Abs5;
Rechtssatz: Das SchUG ordnet ausdrücklich an, dass der Lehrer des betreffenden Unterrichtsgegenstandes in der betreffenden Klasse bei der kommissionellen Prüfung als Prüfer zu fungieren hat. Dieser Lehrer ist daher als Prüfer bei der kommissionellen Prüfung nicht befangen. Eu... mehr lesen...
Mit dem am 25. April 1996 eingebrachten Antrag vom selben Tag begehrte die mitbeteiligte Stadtgemeinde (vertreten durch den Vizebürgermeister) die baubehördliche Bewilligung zwecks Errichtung einer Garagen-, Schul- und Sportanlage auf einer Liegenschaft im Gemeindegebiet. Die Beschwerdeführerin ist Miteigentümerin eines Grundstückes, das von der zu verbauenden Liegenschaft durch die S-Straße getrennt ist. Die Beschwerdeführerin und weitere Miteigentümer der Liegenschaft erhoben r... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §7 Abs1;
Rechtssatz: Ein Entscheiden in eigener Sache (diesfalls beantragte eine Gemeinde vertreten durch den Vizebürgermeister eine baubehördliche Bewilligung, entschieden wurde über diese durch den Bürgermeister derselben Gemeinde) ist nicht unzulässig und bewirkt insbesondere nicht, daß die mit der Sache befaßten Organwalter allein deshalb als befangen anzusehen wären... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §7 Abs1 Z5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/17 93/06/0252 1 Stammrechtssatz Die Ausgeschlossenheit eines behördlichen Organs iSd § 7 Abs 1 Z 5 AVG muß sich immer auf die zur Entscheidung berufenen Organwalter beziehen. Ob sich diese Organwalter dabei eines Hilfsapparates bedienen bzw welche Personen für konzeptive oder Ermittlungstätigkeit dabei herangezo... mehr lesen...
Der mitbeteiligten Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol (LH) vom 5. April 1993 die Bewilligung zur Beschneiung der Hochlagen ihres Skigebietes erteilt. Im Jahr 1996 beantragte die mitbeteiligte Partei die Erteilung der wasserrechtlichen und der naturschutzrechtlichen Bewilligung zur Erweiterung der Beschneiung auf die Talabfahrt und die zwangsweise Einräumung von Dienstbarkeiten auf Grundstücken der Beschwerdeführer. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §64;AVG §7 Abs1;WRG 1959 §111;
Rechtssatz: Macht der Berufungsweber Befangenheit des Sachbearbeiters der Berufungsbehörde geltend, weil dieser es dem Bewilligungswerber auf Grund einer unrichtigen Auskunft ermöglicht habe, die aufschiebende Wirkung der Berufung zu umgehen, so führt die Erteilung der Rechtsauskunft allein - unabhängig davon, ob sie... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein türkischer Staatsangehöriger, reiste am 22. November 1991 in das Bundesgebiet ein und beantragte am 3. Dezember 1991 Asyl. In seinem schriftlichen Asylantrag führte er hinsichtlich seiner Fluchtgründe aus, er sei seit 1977 Mitglied der Organisation "Devrimci Yol", die in der Türkei "auf das Schärfste" verfolgt werde. Aufgrund seiner oppositionellen Tätigkeit sei er verhaftet "und 1981 in X wegen der Mitgliedschaft in einer illegalen staatsfeindlichen Organisa... mehr lesen...