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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §7 Abs1 Z5;Rechtssatz
Das SchUG ordnet ausdrücklich an, dass der Lehrer des betreffenden Unterrichtsgegenstandes in der betreffenden Klasse bei der kommissionellen Prüfung als Prüfer zu fungieren hat. Dieser Lehrer ist daher als Prüfer bei der kommissionellen Prüfung nicht befangen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998100377.X02Im RIS seit
02.07.2001