RS Vwgh 1999/7/15 96/07/0084

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Veröffentlicht am 15.07.1999
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Index

L10015 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt Salzburg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §7 Abs1;
EGVG Art2 Abs1;
EGVG Art2 Abs2 B Z30;
GdO Slbg 1994 §27;
GdO Slbg 1994 §44;

Rechtssatz

Stellt die Erledigung einer Verwaltungsangelegenheit die Besorgung einer behördlichen Aufgabe durch Gemeindeorgane dar, hat dies zur Folge, dass Tatbestand und Rechtsfolge der Mitwirkung eines befangenen Gemeindeorganes an der behördlichen Entscheidungsfindung nicht nach den - auch von der Befangenheit von Gemeindeorganen handelnden - Bestimmungen der § 27 und § 44 der Slbg GdO, sondern ausschließlich nach der Bestimmung des § 7 AVG zu beurteilen sind.

Schlagworte

Befangenheit innerhalb der Gemeindeverwaltung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1996070084.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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