RS Vwgh 1999/4/22 99/06/0007

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Veröffentlicht am 22.04.1999
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §7 Abs1 Z4;

Rechtssatz

Der Umstand, dass der Referent der belangten Behörde und die Ehegattin des Beschwerdevertreters gemeinsam Paten der beiden Kinder der Schwester des Referenten bzw des Bruders der Gattin des Beschwerdevertreters sind, stellt keinen sonstigen wichtigen Grund im Sinne des § 7 Abs 1 Z 4 AVG dar, der geeignet ist, die Unbefangenheit dieses Mitgliedes der belangten Behörde in Zweifel zu ziehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999060007.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

15.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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