Mit dem aus dem Spruch: ersichtlichen Bescheid der belangten Behörde wurde der Antrag der Berufungswerberin vom 04.01.2008 wegen entschiedener Sache gemäß § 68 Abs 1 AVG zurückgewiesen, da die Berufungswerberin am 16.11.2007 einen Antrag auf Verpfleggeld gestellt habe, über welchen mit Bescheid vom 23.11.2007, rechtskräftig entschieden worden sei. Gegen diesen Bescheid erhob die Berufungswerberin fristgerecht das Rechtsmittel der Berufung und führte aus, dass sich die Sachlage seit der Antr... mehr lesen...
Rechtssatz: Entschiedene Sache im Sinne des § 68 Abs 1 AVG liegt nicht vor, wenn der erste Antrag einer Fremden auf Verpfleggeld nach dem Stmk BetreuungsG (StBetrG) rechtskräftig abgewiesen wurde, während der zweite Antrag "auf Leistungsänderung" neben der Zuerkennung von Verpfleggeld und Bekleidungsgeld auch die Unterbringung in einer individuellen Unterkunft nach § 2 Z 3 StBetrG begehrte. So benötige die Fremde nach dem zweiten Antrag als junge Mutter für ihr häufig krankes und unruhiges... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 25.07.2007, ZI. U-30.211/10, wurde der Berufungswerberin gemäß § 62 Abs 3 AWG 2002 unter Spruchpunkt ?A? die Durchführung von Sofortmaßnahmen und unter Spruchpunkt ?B? die Vorlage eines Sanierungskonzeptes bis 31.12.2007 vorgeschrieben. Dieser Bescheid wurde der Berufungswerberin am 30.07.07 zugestellt und ist in Rechtskraft erwachsen. Die Berufungswerberin hat mit E-Mail vom 31.12.2007 beim Landeshauptmann von Tirol ersucht, die Frist für d... mehr lesen...
Die Berufungswerberin Fa M.-C. mit Sitz in M. beantragte am 03.02.2005 gemäß den §§ 20 Abs 4 und 5 sowie 22 Abs 4 KFG 1967 die Bewilligung zur Anbringung und Verwendung von Leuchten mit blauem Drehlicht sowie Warnzeichen mit aufeinander folgenden, verschiedenen hohen Tönen (Folgetonhorn), sog. "Blaulichtbewilligung", für zwei Kraftfahrzeuge der Marke Mercedes Benz Type E 270 T Elegance CDI Aut. mit dem behördlichen Kennzeichen XY und Type E 220 CDI Aut. mit dem behördlichen Kennzeichen XY.... mehr lesen...
Der erstinstanzliche Bescheidspruch lautet wie folgt: ?Die Anträge auf Kostenübernahme von Herrn Wilhelm J, geb. 22.7.1955 vom - in der Höhe von 7.9.2004 von Mottenschutz - EUR 5,49 15.9.2004 von Friseurbedarf für Herrn J und seine Kinder - unbekannt 19.9.2004 für eine Kaffeemaschine - ca. EUR 25,-- 1.10.2004 für Hausrat (Bettzeug und Bettwäsche) für Marcel - unbekannt 10.10.2004 für einen Wäschetrockenhänger- und Badezimmerstrahler ? Neumontage, 2 Verlängerungskabel, 2 Steckdosen und 2 Sc... mehr lesen...
Rechtssatz: Weder der Duden noch andere gängige Wörterbücher der deutschen Sprache definieren den Begriff ?Kleinhausrat". Auch findet sich weder im Wiener Sozialhilfegesetz noch einem anderen Wiener Landesgesetz, eine ausdrückliche Definition des Begriffs ?Kleinhausrat" bzw. des Begriffs ?Hausrat". Außerdem erfolgt weder in einer der sozialhilfegesetzlichen Bestimmungen der Länder, welche den Begriff ?Kleinhausrat" verwenden, noch in einem Bundesgesetz eine Definition des Begriffes ?Kleinh... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach Ansicht des erkennenden Senates kommt schon unter Zugrundelegung der Wortinterpretation die Bestimmung des § 13 Abs 4 leg cit ausschließlich in Fällen zur Anwendung, in welchen eine Person aufgrund höchstpersönlicher Umstände und ohne ihr fortgesetztes Verschulden notwendige, relativ hohe und im Vergleich zu sonstigen Sozialhilfebeziehern außergewöhnlich belastende Aufwendungen zu tragen hat. Unter solchen Aufwendungen sind keinesfalls solche Belastungen zu verstehen, welc... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach Ansicht des erkennenden Senates hat ein Sozialhilfebezieher nur dann einen Anspruch auf Kostenübernahme für bestimmte Gegenstände aufgrund der Bestimmung des § 13 Abs 6 WSHG, wenn der durch § 13 Abs 6 WSHG abzudeckende Bedarf nicht durch einen Zuschlag zum Richtsatz i.S.d. § 13 Abs 6 WSHG i.V.m. § 4 Richtsatzverordnung gewährt zu werden hat. Im Falle, dass jemand einen Anspruch auf einen Zuschlag nach § 4 WSHG hat, kann dieser daher einen Anspruch auf einen durch § 13 Abs ... mehr lesen...
Der Berufungswerber ist laut einer Mitteilung des Amtsarztes der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See vom 01 10 2003 an Diabetes mellitus erkrankt. Das Führerscheinreferat der Bezirkshauptmannschaft ersuchte den Amtsarzt daraufhin um Erstellung eines Gutachtens hinsichtlich der gesundheitlichen Eignung des Berufungswerbers zum Lenken von Kraftfahrzeugen der Klasse B. Aus einer ?Kurzmitteilung? des Amtsarztes vom 05 11 2003 geht hervor, dass der Berufungswerber an diesem Tag untersucht wu... mehr lesen...
Rechtssatz: Entschiedene Sache liegt vor, wenn ein mündlich verkündeter (und rechtskräftig gewordener) Bescheid in einer Verwaltungsstrafsache so beurkundet wurde, dass in den Beilagen zur Strafverhandlungsschrift nach Anführung des Sachverhaltes und der verletzten Rechtsvorschrift festgehalten ist: "Strafbetrag: 0.00 Arrest Std. 0 Tage 0". In diesem Fall ist es nicht mehr zulässig, die Verhängung eines Strafbetrages und einer Ersatzarreststrafe in einem weiteren Straferkenntnis nachzuho... mehr lesen...
Die erste Instanz warf dem nunmehrigen Berufungswerber mit Straferkenntnis vom 24.11.2003 vor, 1. § 18 Abs 3 Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz - KJBG übertreten zu haben, da der Lehrling Katharina Ritz am 10., 17. und 24.11.2002 und 01.12.2002 jeweils an Sonntagen in ununterbrochener Folge beschäftigt worden sei, sodass nicht jeder zweite Sonntag arbeitsfrei geblieben sei, 2. § 17 Abs 1 KJBG übertreten zu haben, da der genannte Lehrling an mehreren Tagen im November und Dezember... mehr lesen...
Rechtssatz: Die berufsbedingte Abwesenheit von der Wohnung während eines Tages, ja während der gesamten Woche stellt keine vorübergehende Abwesenheit von der Abgabestelle dar. Eine solche ist nur dann gegeben, wenn der Empfänger dadurch gehindert ist, Zustellvorgänge im Bereich des Zustellortes wahrzunehmen, wie zB. im Falle einer Reise, eines Urlaubes oder Krankenhausaufenthaltes. Die regelmäßige berufsbedingte Abwesenheit von der Wohnung ? gegenständlich der Aufenthalt des Beschuldigten... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Adressat eines Schriftstückes beurkundet mit seiner Unterschrift stets nur dessen Zustellung an diesen selbst, es sei denn, dass er durch einen entsprechenden Zusatz bescheinigt, das Schriftstück außer in seiner Eigenschaft als dessen Adressat auch in jener beispielsweise eines Angestellten bzw. Hausgenossen, eines weiteren Adressaten des Schriftstückes übernommen zu haben. Eine andere Rechtsauffassung erscheint auch nicht mit dem Gedanken der Verwaltungsvereinfachung begrü... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird ein Einspruch gegen eine Strafverfügung als elektronische Nachricht ? gegenständlich als E-Mail ? an die Behörde übermittelt, kann der Absender ohne Empfangsbestätigung nicht sicher davon ausgehen, dass der Einspruch in jedem Fall bei der belangten Behörde eingelangt ist. Eine Sendebestätigung alleine stellt keinen Nachweis dafür dar. Daher hat sich der nur eine Sendebestätigung erhaltende Absender grundsätzlich vom Einlangen des Einspruchs bei der Behörde zu überzeugen, ... mehr lesen...
Rechtssatz: Bereits mit Eingabe vom 22.4.1999 beantragte der Bw die Erteilung der Nachsicht vom Befähigungsnachweis zur Ausübung des Taxi-Gewerbes und begründete diesen Antrag im Wesentlichen mit seiner Tätigkeit als Taxilenker zwischen 1995 und 1998 und seinem Lebensalter (geb. am 14.2.1947). Dieser Antrag wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 24.9.1999abgewiesen und der Bescheid mit Erkenntnis des Oö. Verwaltungssenates vom 20.1.2000, VwSen-500079/16/Kl/Rd, voll... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 08.06.2001, beim Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol eingebracht am 08.06.2001, begehrt die Antragstellerin die Nachprüfung der von den Antragsgegnerinnen vorgenommenen Ausschreibung der Einrichtung eines Pensionskassenmodelles und stellt gleichzeitig den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Im Wesentlichen wird hiezu vorgebracht wie folgt: Im EU-weit ausgeschriebenen Verfahren zur Vergabe der Einrichtung eines Pensionskassenmodelles habe die Antrags... mehr lesen...
Beachte Der Verwaltungsgerichtshof hat die Beschwerde gegen den ha Bescheid mit Erkenntnis vom 24.10.2001, Zl. 2001/04/0138, als unbegründet abgewiesen. Rechtssatz: § 15 Abs 2 TVerG 1998 - Nur vergaberechtlich relevante Entscheidungen des Auftraggebers sind einer Nachprüfung zugänglich. § 17 TVerG 1998 - Im Nachprüfungsantrag ist eine vergaberchtswidrige Entscheidung des Auftraggebers zu behaupten. Schlagworte vergaberechtlich, relevant, Entscheidung, Nachprüfung mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 20 Abs.5 lite des Kraftfahrgesetzes, BGBl. Nr. 267/1967, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. I 121/1997 (im Folgenden: KFG), darf die Anbringung von Warnleuten mit blauem Licht vom Landeshauptmann nur für die Leistung dringender ärztlicher Hilfe durch Ärzte in verkehrsreichen Gebieten, in denen kein mit einem Arzt besetzter Rettungsdienst und kein ärztlicher Bereitschaftsdienst einer Gebietskörperschaft, einer Ärztekammer oder eines Sozialversicherungsträgers besteht, bewi... mehr lesen...
In dem angefochtenen Bescheid wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe am 27.02.1997, um 21.35 Uhr, in Wildon und Stocking, auf der Landesstraße 215, von Strkm. 13,9 bis 12,6, als Lenker des Fahrzeuges mit dem Kennzeichen GU-1SZJ (Probefahrtkennzeichen) 1.) im Ortsgebiet Strkm. 13,9 bis 13,150 die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um mindestens 50 km/h überschritten, 2.) im Ortsgebiet von Strkm. 12,850 bis 12,6 die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um mindestens 6... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Bescheid wird mit seiner mündlichen Verkündung rechtlich existent und durch die niederschriftliche Beurkundung wirksam. Daher stellt ein auf diese Weise erlassenes Straferkenntnis mit seinem Schuldausspruch auch dann die Begehung der Tat bindend fest, wenn es keinen Strafausspruch enthält, die angeführten verletzten Verwaltungsvorschriften durchgestrichen sind und Spruchbestandteile im Sinne des § 44a Z 3 und 5 (Strafbestimmungen, Kosten) fehlen. Durch die materielle Rechts... mehr lesen...
Rechtssatz: Auch wenn in einer - nicht beeinspruchten - Strafverfügung die Untersuchungskosten gemäß §45 Abs2 LMG irrtümlicherweise nur für ein statt für zwei Gutachten vorgeschrieben wurden, wurde damit über die Kostenfrage endgültig entschieden. Der Vorschreibung der Kosten für das zweite Gutachten in einem späteren Bescheid stand somit die Einwendung der entschiedenen Sache entgegen. mehr lesen...
Mit Strafverfügung vom 02 10 1996 wurde der nunmehrige Berufungswerber wegen Verweigerung der Lenkerauskunft bestraft. Ein Einspruch ist nicht aktenkundig. Da der Strafbetrag nicht einbezahlt wurde, erging am 02 01 1997 eine Aufforderung zum Erlag der Geldstrafe. Weil auch hierauf keine Reaktion erfolgte, wurde am 05 02 1997 die Exekution angedroht. Mit Eingabe vom 17 02 1997 teilte der Berufungswerber mit, er habe innerhalb der Einspruchsfrist bei der Strafabteilung vorgesprochen, seine... mehr lesen...
Rechtssatz: Entschiedene Sache liegt dann vor, wenn sich gegenüber dem früheren Bescheid weder die Rechtslage noch der wesentliche Sachverhalt geändert haben (so auch VwGH vom 16.4.1985, 84/05/0191 ua). mehr lesen...
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall lag keine entschiedene Sache hinsichtlich des Erwerbs von landwirtschaftlichen Flächen im Ausmaß von 1,5126 ha vor, da einerseits der Kaufpreis um 30 % reduziert wurde und andererseits der Berufungswerber zum Zeitpunkt des früheren Grundverkehrsverfahrens keinen Viehstand und keinerlei gepachtete Flächen hatte, während er nunmehr 10 Schafe hält und im Pachtweg 5 - von der Kaufliegenschaft verschiedene - Grundstücke im Gesamtausmaß von 4669 m2 bewirtschaftet... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft xx vom 21.11.1994, 3-****-94, wurden über den Berufungswerber wegen Übertretung von 1. §134 Abs1 KFG iVm §102 Abs5 litc KFG 1967 und 2. §134 Abs1 iVm §45 Abs6 KFG 1967 und §7 VStG 1991 Geldstrafen von jeweils S 500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe jeweils 30 Stunden) verhängt. Gegen diese Strafverfügung wurde vom Berufungswerber fristgerecht Einspruch und zwar gegen die Strafhöhe erhoben. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft xx vom 14.12.1994, 3-*... mehr lesen...
Rechtssatz: Richtete sich der Einspruch gegen die Strafverfügung nur gegen die Strafhöhe und ist somit der Schuldspruch in Rechtskraft erwachsen, dann ist eine Berufung gegen das nachfolgende Straferkenntnis, die sich gegen die Schuldfrage richtet, wegen entschiedener Sache zurückzuweisen. mehr lesen...
Rechtssatz: Wird Aufsichtsbeschwerde gegen den Baubewilligungsbescheid des Bürgermeisters einer Gemeinde an die Bezirkshauptmannschaft mit dem Antrag auf Aufhebung des Baubescheides wegen Vorliegens von Nichtigkeit erhoben, so handelt es sich bei allfälligem Tätigwerden der Behörde als Aufsichtsbehörde um einen Verwaltungsakt, auf dessen Setzung niemandem ein materieller und prozessualer Rechtsanspruch zukommt, der rechtlich vielmehr nur in der Sphäre des öffentlichen Interesses liegt. Die... mehr lesen...
Rechtssatz: Ausführungen darüber, daß im vorliegenden Fall aufgrund des Umstandes, daß der Antragsteller die seinem ursprünglichen Grundverkehrsansuchen zugrundeliegenden Flächen lediglich um ca. die Hälfte einschränkte, entschiedene Sache vorliegt. Dies insbesondere im Hinblick darauf, daß gegenständliche Flächen weiterhin zum überwiegenden Teil land- und forstwirtschaftlich genutzt werden. Insbesondere ist auch nicht hervorgekommen bzw. hat der Berufungswerber nicht behauptet, daß sich i... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Bescheid vom 28.10.1994 wurde der Antrag der G auf Ausfolgung folgender rechtskräftig für verfallen erklärter Gegenstände: 150 m Elektroverlängerungskabel, 1 Schraubenschlüssel, 1 Sicherheitsgurt und 1 Hilti-Bohrmaschine mit der Nummer 370649, Type: TE 1S, gemäß § 68 Abs 1 AVG wegen entschiedener Sache zurückgewiesen. Begründend wird ausgeführt, daß mit Bescheid vom 23.7.1993, Zl MBA 2 - S 6358/93, der LKW mit dem behördlichen Kennzeichen W 62 inklusive Au... mehr lesen...
Rechtssatz: Wurde der Berufungswerber bereits zuvor wegen derselben Tat in seiner Eigenschaft als Grundstückseigentümer bestraft, so kann er wegen dieser nicht nocheinmal als Abfallbesitzer bestraft werden, weil die Frage nach dem Verantwortlichkeitsgrund des Adressaten eines Schuldspruches nach § 39 Abs. 1 lit. b Z. 22 i.V.m. § 32 AWG nur die rechtliche Qualifikation betrifft, die Tat als solche jedoch unberührt läßt. Stattgabe. mehr lesen...