Beachte Der Verwaltungsgerichtshof hat die Beschwerde gegen den ha Bescheid mit Erkenntnis vom 24.10.2001, Zl. 2001/04/0138, als unbegründet abgewiesen. Rechtssatz
§ 15 Abs 2 TVerG 1998 - Nur vergaberechtlich relevante Entscheidungen des Auftraggebers sind einer Nachprüfung zugänglich.
§ 17 TVerG 1998 - Im Nachprüfungsantrag ist eine vergaberchtswidrige Entscheidung des Auftraggebers zu behaupten.