RS UVS Tirol 2001/06/13 2001/K11/017-1

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Veröffentlicht am 13.06.2001
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Der Verwaltungsgerichtshof hat die Beschwerde gegen den ha Bescheid mit Erkenntnis vom 24.10.2001, Zl. 2001/04/0138, als unbegründet abgewiesen. Rechtssatz

§ 15 Abs 2 TVerG 1998 - Nur vergaberechtlich relevante Entscheidungen des Auftraggebers sind einer Nachprüfung zugänglich.

§ 17 TVerG 1998 - Im Nachprüfungsantrag ist eine vergaberchtswidrige Entscheidung des Auftraggebers zu behaupten.

Schlagworte
vergaberechtlich, relevant, Entscheidung, Nachprüfung
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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