Entscheidungen zu § 63 Abs. 5 AVG

Unabhängige Verwaltungssenate

84 Dokumente

Entscheidungen 31-60 von 84

RS UVS Kärnten 1996/05/29 KUVS-764/1/96

Rechtssatz: Eine Berufung des Inhaltes: "Sehr geehrte Damen und Herren, in obiger Angelegenheit legen wir hiermit gegen Ihren Bescheid vom 23.4.1996 Berufung ein und erklären gleichzeitig, daß auf eine mündliche Verhandlung vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat für Kärnten nicht verzichtet wird" ist nicht gesetzmäßig ausgeführt. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 29.05.1996

RS UVS Kärnten 1996/04/02 KUVS-340-345/1/96

Rechtssatz: Die Berufung des Inhaltes: "Gegen die zitierte Straferkenntnis wird fristgerecht Berufung eingebracht. Die genaue Berufungsschrift wird nach Einsichtnahme der Polizeianzeige nachgereicht." ist nicht gesetzmäßig ausgeführt. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 02.04.1996

RS UVS Kärnten 1996/03/27 KUVS-450/5/96

Rechtssatz: Die Berufungsbehörde hat die von der Erstinstanz vorgenommene Strafbemessung auch dann einer Überprüfung zu unterziehen, wenngleich diese nicht ausdrücklich in der Berufung bekämpft wird. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 27.03.1996

TE UVS Tirol 1996/03/05 20/214-4/1995

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurden dem Berufungswerber einerseits eine Übertretung nach §20 Abs1 3. Satz StVO und andererseits nach §7 Abs1 StVO vorgeworfen und über ihn Geldstrafen von S 1.000,-- bzw. S 2.000,-- verhängt.   Am 16.11.1995 langte bei der Erstbehörde ein per Telefax übermitteltes Schreiben vom 15.11.1995 ein, mit welchem gegen das vorerwähnte Straferkenntnis Berufung erhoben wurde. Dabei verweist der Berufungswerber darauf, daß er das Straferkenntnis am 14.11.1995 zug... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 05.03.1996

TE UVS Niederösterreich 1996/02/16 Senat-WU-96-050

Die Bezirkshauptmannschaft xx bestrafte den Rechtsmittelwerber mit Straferkenntnis vom 15.9.1995, zugestellt am 20.9.1995, Zl 3-****-95, wegen Verwaltungsübertretung nach §103 Abs2 iVm §134 Abs1 des Kraftfahrgesetzes 1967 mit einer Geldstrafe von S 2.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 48 Stunden).   Mit Telefax vom 11. Oktober 1995, sohin verspätet, erhob der Rechtsmittelwerber Berufung gegen das vorliegende Straferkenntnis.   Mit im wesentlichen gleichlautenden Schreiben vom 30.11.1995 und 13... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 16.02.1996

TE UVS Wien 1996/01/26 03/M/15/171/96

Begründung: Mit Strafverfügung vom 17.10.1995, Zahl MBA 16 - S 9089/95, verhängte der Magistrat der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 16. Bezirk, über den Berufungswerber wegen Übertretung des § 82 Abs 1 und 2 iVm § 99 Abs 3 lit d StVO 1960 eine Geldstrafe von S 1.000,--, im Falle der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von 24 Stunden. Die Strafverfügung enthielt eine richtige und vollständige Rechtsmittelbelehrung und wurde laut RSa-Postzustellnachweis nach zwei ver... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 26.01.1996

RS UVS Wien 1996/01/26 03/M/15/171/96

Rechtssatz: Vorzeitig - das heißt vor Erlassung (rechtswirksamen Zustellung) des bekämpften Bescheides - erhobene Berufung ist zulässig, wenn der angefochtene Bescheid im Zeitpunkt der Entscheidung über die Berufung bereits rechtswirksam zugestellt ist (siehe VwGH 4.6.87, Zlen 86/02/0198, 0199 und 4.7.89, Zl 88/05/0225, wonach eine Zurückweisung mangels eines bekämpfbaren Bescheides nur so lange zulässig ist, als dessen rechtswirksame Zustellung noch nicht erfolgt ist). mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 26.01.1996

RS UVS Kärnten 1996/01/23 KUVS-26/1/96

Rechtssatz: Die Rechtmäßigkeit eines Bescheides ist zur Zeit seiner Erlassung zu beurteilen, woraus folgt, daß ein Zurückweisungsbescheid dann rechtmäßig ist, wenn zur Zeit seiner Erlassung die Wiedereinsetzung nicht bewilligt war. Wird die Wiedereinsetzung später bewilligt, so tritt der Zurückweisungsbescheid nach § 72 Abs 1 AVG von Gesetzes wegen außer Kraft. Die Behörde ist daher nicht verpflichtet, mit der Entscheidung über die Zurückweisung einer Berufung bis zur Entscheidung über den... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 23.01.1996

RS UVS Kärnten 1995/12/07 KUVS-1400/1/95

Rechtssatz: Erhebt der Beschuldigte bei einem mehrgliedrigen
Spruch: des erstinstanzlichen Straferkenntnisses nur gegen die Punkte 1., 3. und 4. des Spruches Berufung, ist in der Berufungsschrift jedoch lediglich die Berufung gegen die Punkte 1. und 3. angeführt und fehlen Darlegungen zu Punkt 4. gänzlich, so ist die Berufung gegen Punkt 4. nicht gesetzmäßig ausgeführt. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 07.12.1995

RS UVS Kärnten 1995/11/10 KUVS-K2-1351/1/95

Rechtssatz: Die Berufung des Inhaltes: "Ich bin leider nicht Ihrer Ansicht und lege Einspruch gegen Ihre Strafverfügung und Ihre Aufforderung zur Rechtfertigung ein" ist nicht gesetzmäßig ausgeführt. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 10.11.1995

RS UVS Kärnten 1995/07/24 KUVS-481/1/95

Rechtssatz: Voraussetzung für die Zurückweisung eines Rechtsmittels als verspätet ist allein die Versäumung der Rechtsmittelfrist. Darauf, ob die Partei an der Verspätung ein Verschulden trifft, kommt es nicht an. Ein solches Verschulden wäre erst bei der Entscheidung über einen Wiedereinsetzungsantrag von Relevanz (vgl hiezu das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 11.7.1988, 88/10/0113). mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 24.07.1995

RS UVS Steiermark 1995/07/24 30.11-137/94

Rechtssatz: Ein Vertreter muß schon im Zeitpunkt seines Handelns zumindest schlüssig zu erkennen geben, daß er als Vertreter einer bestimmten Person tätig wird. Andernfalls kann er nicht als solcher behandelt werden (VwGH 18.10.1989, 89/03/0153). In diesem Sinne ist eine Berufung mangels Vertretungsverhältnisses (Parteienstellung) als unzulässig zurückzuweisen, wenn der Einschreiter sie in eigenem Namen einbringt und ohne Hinweis auf ein Vollmachtsverhältnis im Verwaltungsstrafverfahren nu... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 24.07.1995

RS UVS Kärnten 1995/02/19 KUVS-146-148/1/95

Rechtssatz: Eine Berufung des Inhaltes: "Die Strafe wurde zu Unrecht verhängt. Eine ausführliche Stellungnahme erfolgt, nachdem mein bevollmächtigter Vertreter die Unterlagen eingesehen hat. Mit meiner Vertretung bevollmächtige ich Herrn X, Angestellter von Y, Adresse Z", ist nicht gesetzmäßig ausgeführt (Zurückweisung der Berufung). mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 19.02.1995

RS UVS Steiermark 1994/11/22 30.15-239/94

Rechtssatz: Die Verweigerung der Entgegennahme eines der Behörde überreichten Schriftstückes bewirkt, daß das Anbringen nicht bei der Behörde eingelangt ist. Dasselbe gilt für die behauptete Verweigerung der Protokollierung des mündlichen Einspruches (VwGH 18.10.1989, 89/20/0150) und der mündlichen Berufung. Schlagworte Arbeits- und Sozialrecht Fristberechnung mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 22.11.1994

TE UVS Wien 1994/10/17 03/21/2748/94

Begründung: Mit Bescheid vom 27.5.1994, Zl Pst 2509/J/93, wies die Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Josefstadt, den Einspruch des nunmehrigen Berufungswerbers vom 13.4.1994 gegen die Strafverfügung vom 28.2.1994, Aktenzeichen wie oben, gemäß §68 Abs1 AVG wegen entschiedener Sache zurück. Begründet wurde dieser Bescheid damit, daß die Strafverfügung beim zuständigen Postamt hinterlegt und am 11.3.1994 erstmals zur Abholung bereitgehalten worden sei. Sie gelte daher mi... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 17.10.1994

RS UVS Wien 1994/10/17 03/21/2748/94

Rechtssatz: Über die Frage der Verspätung eines Rechtsmittels ist - abgesehen von den Fällen in denen dem Wiedereinsetzungsantrag gem §71 Abs6 AVG aufschiebende Wirkung zuerkannt wurde - unabhängig von einem anhängigen Wiedereinsetzungsverfahren sogleich auf Grund der Aktenlage zu entscheiden. Wird die Wiedereinsetzung später bewilligt, so tritt der Zurückweisungsbescheid nach §72 Abs1 AVG außer Kraft. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 17.10.1994

RS UVS Kärnten 1994/09/21 KUVS-1486/1/94

Rechtssatz: Eine Berufung des Inhaltes: "Bezugnehmend auf die oben angeführte Straferkenntnis (zugestellt am 31.8.1994) möchte ich berufen. Hochachtungsvoll" ist nicht gesetzmäßig ausgeführt. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 21.09.1994

RS UVS Kärnten 1994/09/16 KUVS-1392/1/94

Rechtssatz: Eine Berufung des Inhaltes: "Zurück. ein äußerst hartnäckiger Fall von wiederholtem Amtsmißbrauch unter rechtswidriger Zuhilfenahme deutscher Behörden und ein eklatanter Versuch des Hineinpressens in formaljuristische Zwänge, wogegen ich mich auf das strengste verwahre" ist keine gesetzmäßig ausgeführte Berufung. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 16.09.1994

RS UVS Kärnten 1994/09/15 KUVS-1269/3/94

Rechtssatz: Eine Ausdehung des Berufungsbegehrens nach Ablauf der vierzehntätigen Berufungsfrist ist nicht möglich. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 15.09.1994

RS UVS Kärnten 1994/09/08 KUVS-1438/3/94

Rechtssatz: "Gegen die Straferkenntnis vom 11.7.1994 lege ich Widerspruch ein" ist keine gesetzmäßig ausgeführte Berufung, weil daraus ein begründeter Berufungsantrag nicht erschlossen werden kann. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 08.09.1994

RS UVS Kärnten 1994/02/22 KUVS-187-191/1/94;

Rechtssatz: Eine Berufung des Inhaltes: "Die Berufung bezieht sich auf die gekennzeichneten Gegenstände die ich laut Anzeigen bei meinem Fahrzeug geändert haben soll. Da ich jedoch schriftlich nicht so begabt bin, möchte ich sie bitten, mich zu einem Termin vorzuladen, da ich mich gerne mündlich dazu rechtfertigen würde. Danke im voraus, ..." ist nicht gesetzmäßig ausgeführt, da sie weder einen Berufungsantrag enthält noch hervorgeht, aus welchen Gründen der angefochtene Bescheid bekämpft ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 22.02.1994

RS UVS Kärnten 1994/02/17 KUVS-162-165/1/94

Rechtssatz: Eine Berufung mit der Darstellung, daß innerhalb der offenen Rechtsmittelfrist Berufung eingelegt werde, die Rechtfertigung werde nachgereicht, da der betroffene Fahrer sich derzeit auf Urlaub befinde und die für den Einspruch notwendigen Unterlagen in seinem Besitze seien, ist keine gesetzmäßig ausgeführte Berufung, da es an der Mindestvoraussetzung eines begründeten Berufungsantrages mangelt und dem AVG eine Berufungsanmeldung fremd ist. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 17.02.1994

TE UVS Wien 1994/01/27 08/25/1454/94

Begründung: Der
Spruch: des angefochtenen Bescheides hat folgenden Wortlaut: "Der Einspruch gegen die Strafverfügung Zl MA 4/5-PA-155265/4/1, womit über Herwig W, c/o A GmbH, F-straße, Wien, eine Geldstrafe von S 3.000,--, im Nichteinbringungsfalle eine Ersatzfreiheitsstrafe von 72 Stunden verhängt wurde, wird gemäß §49 Abs1 Verwaltungsstrafgesetz 1991 - VStG, in der geltenden Fassung, als unzulässig zurückgewiesen." Begründend führte die erstinstanzliche Behörde folgendes aus: "Beschuldigt... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 27.01.1994

RS UVS Wien 1994/01/27 08/25/1454/94

Rechtssatz: Berufen kann nur der, dem der Bescheid rechtswirksam zugestellt oder verkündet worden und für den er auch inhaltlich bestimmt ist. Inhaltlich ist ein Zurückweisungsbescheid für den Einschreiter bestimmt, der das zurückgewiesene Anbringen bei der Behörde gestellt hat. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 27.01.1994

RS UVS Kärnten 1994/01/05 KUVS-1823/1/93

Rechtssatz: Eine Berufung des Inhaltes: "Betrifft: Ihr Schreiben vom 3.11.1993, Z IA/Str-10.000/41100/93. Ich lege gegen Ihren Bescheid vom 3.11.1993 Berufung ein.
Begründung: Ich habe keinen Strafzettel bekommen und außerdem ist mir der Betrag von öS 300,-- zu hoch. Hochachtungsvoll" ist nicht gesetzmäßig ausgeführt (ua kein Berufungsantrag etc) und als unzulässig zurückzuweisen. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 05.01.1994

RS UVS Oberösterreich 1993/12/09 VwSen-240076/2/Gf/La

Rechtssatz: "Abgabe" iSd § 84 Z. 5 ArznMG bedeutet nicht ein bloßes "Inverkehrbringen" iSd § 1 Abs. 2 LMG, sondern eine spezifische Form des Inverkehrbringens, die im
Spruch: des Straferkenntnisses entsprechend konkretisiert werden muß. Im VStG ist keine explizite Aktenvorlagepflicht für die belangte Behörde festgelegt, doch kann aus § 63 Abs. 5 erster Satz AVG und aus § 51e Abs. 1 VStG abgeleitet werden, daß der Gesetzgeber diese implizit vorausgesetzt hat. Im übrigen folgt aus § 51e Abs. ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 09.12.1993

RS UVS Kärnten 1993/10/06 KUVS-1534/1/93

Rechtssatz: Die Mitteilung "gegen obgenanntes Straferkenntnis erhebe ich Einspruch" kann nicht als formgerechte Berufung beurteilt werden (Zurückweisung). mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 06.10.1993

RS UVS Kärnten 1993/09/22 KUVS-1269/1/93

Rechtssatz: Eine Berufung des Inhaltes: "An Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg. Betrifft: Einspruch!! gegen diese Bescheide., ja ist denn so was möglich, das ist eine Ausbeutung, keine Strafe, das hat mit Demokratie wohl nichts mehr zu tun. ist keine formgerechte Berufung. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 22.09.1993

RS UVS Kärnten 1993/09/02 KUVS-960-962/1/93

Rechtssatz: Berufungsinhalt: Aus dem Wortlaut "wir legen gegen das Straferkenntnis vom 18. März 1993 Berufung ein und beantragen das Straferkenntnis vom 18. März 1993 aufzuheben. Sämtliche Vorwürfe sind unzutreffend" ist nicht einmal andeutungsweise zu entnehmen, weshalb der von der Behörde erster Instanz festgestellte Sachverhalt unzutreffend sein soll, weshalb dieser Wortlaut dem Erfordernis eines begründeten Berufungsantrages gemäß § 63 Abs. 3 AVG nicht gerecht wird (Zurückweisung der B... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 02.09.1993

RS UVS Oberösterreich 1993/07/05 VwSen-101200/7/Fra/Ka

Rechtssatz: Berufung gilt als nur gegen die Strafhöhe gerichtet, wenn in dieser nur angeführt ist, daß der Berufungswerber "die Geldstrafe von 4.000 S nicht akzeptieren kann". Die vier Tage nach Ablauf der Rechtsmittelfrist eingebrachte "Ergänzung" der Berufung hinsichtlich der Schuldfrage war hingegen als verspätet zurückzuweisen. Herabsetzung der Geldstrafe von 6.000 S auf 4.000 S wegen Nichteinrittes nachteiliger Folgen, günstiger äußerer Bedingungen und Unbescholtenheit. Teilweise Stat... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 05.07.1993

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