RS UVS Kärnten 1993/10/06 KUVS-1534/1/93

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Veröffentlicht am 06.10.1993
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Rechtssatz

Die Mitteilung

"gegen obgenanntes Straferkenntnis erhebe ich Einspruch" kann nicht als formgerechte Berufung beurteilt werden (Zurückweisung).

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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