Eine Berufung des Inhaltes: "Betrifft: Ihr Schreiben vom 3.11.1993, Z IA/Str-10.000/41100/93. Ich lege gegen Ihren Bescheid vom 3.11.1993 Berufung ein. Begründung: Ich habe keinen Strafzettel bekommen und außerdem ist mir der Betrag von öS 300,-- zu hoch. Hochachtungsvoll" ist nicht gesetzmäßig ausgeführt (ua kein Berufungsantrag etc) und als unzulässig zurückzuweisen.