RS UVS Kärnten 1994/09/16 KUVS-1392/1/94

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Veröffentlicht am 16.09.1994
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Rechtssatz

Eine Berufung des Inhaltes: "Zurück. ein äußerst hartnäckiger Fall von wiederholtem Amtsmißbrauch unter rechtswidriger Zuhilfenahme deutscher Behörden und ein eklatanter Versuch des Hineinpressens in formaljuristische Zwänge, wogegen ich mich auf das strengste verwahre" ist keine gesetzmäßig ausgeführte Berufung.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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