Der Beschwerdeführer steht als Amtsdirektor des gehobenen Bemessungs- und Kassendienstes (Dienstklasse VII, Verwendungsgruppe B ) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund (Finanzverwaltung) und ist beim Finanzamt Z beschäftigt. Am 9. September 1965 stellte er an die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland den Antrag, auf Grund der 14. Gehaltsgesetz-Novelle seinen Überstellungsverlust zu verringern und seine dienst- und besoldungsrechtliche... mehr lesen...
Die Bundespolizeidirektion Innsbruck, Strafamt, erkannte den Beschwerdeführer nach Durchführung einer Verhandlung mit dem mündlich verkündeten Straferkenntnis vom 4. August 1965 schuldig, sich am 27. November 1964 um 18.40 Uhr als Lenker, des Personenkraftwagens T nnn auf der Claudiastraße in Innsbruck dem Schutzweg an der Kreuzung mit der Siebererstraße unter besonders gefährlichen Verhältnissen nicht mit einer solchen Geschwindigkeit genähert, dass dort dem Fußgänger P M das un... mehr lesen...
Mit dem Straferkenntnis des Magistrates der Landeshauptstadt Klagenfurt vom 10. Juli 1956 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach der § 11 Abs. 2 Gewerbeordnung für schuldig befunden, weil er nach der Annahme der Behörde seit dem Herbst 1953 bis zum 21. April 1956 mit dem Standort in A das Sägewerksgewerbe ohne Gewerbeberechtigung hiefür betrieben hat; gemäß dem § 132 lit. a Gewerbeordnung wurde über ihn eine Geldstrafe von 1000,-- S verhängt (Ersatzfreiheitsstrafe 10 Tage A... mehr lesen...
Index: Gewerberecht10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56AVG §58 Abs2VwGG §42 Abs2 litaVwGG §42 Abs2 Z1 implizit Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1480/49 E 9. November 1951 VwSlg 494 F/1951 RS 5 Stammrechtssatz Ein Widerspruch zwischen
Spruch: und
Begründung: eines Bescheides macht den Bescheid inhaltlich rechtswidrig. Schlagworte Grundsätzl... mehr lesen...