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Baurecht - BgldNorm
ABGB §364Rechtssatz
Eine Verletzung der Rechte eines Anrainers, der privatrechtliche Einwendungen erhebt, tritt nicht ein, wenn im Bescheid der Baubehörde hinsichtlich dieser Privatrechte keine Verweisung der streitenden Teile auf dem Rechtsweg erfolgt (Hinweis E 29.11.1971, 0387/71, VwSlg 8124 A/1971).
Schlagworte
Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Behandlung von Parteieinwendungen Ablehnung von Beweisanträgen Abstandnahme von Beweisen Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Baurecht Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar Diverses BauRallg5/2 Sachverhalt VerfahrensmängelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1975:1974002166.X02Im RIS seit
02.05.2022Zuletzt aktualisiert am
02.05.2022