Index
JagdR - SlbgNorm
AVG §58 Abs2Rechtssatz
Mit dem bloßen Hinweis auf im Verwaltungsverfahren schriftlich bekannt gegebene Gründe und Stellungsnahmen - wobei diesen überdies nicht entnommen werden kann, auf Grund welcher konkreten Sachverhaltsannahmen sie abgegeben wurden - wird der gesetzlichen Begründungspflicht in keiner Weise Genüge getan (Hinweis E 25.4.1980, 2535/79)
Schlagworte
Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel AllgemeinBegründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung der Wertung einzelner BeweismittelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1983030215.X04Im RIS seit
21.10.2019Zuletzt aktualisiert am
21.10.2019