RS Vwgh 1983/11/30 83/03/0215

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Veröffentlicht am 30.11.1983
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JagdR - Slbg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §58 Abs2
AVG §60

Rechtssatz

Mit dem bloßen Hinweis auf im Verwaltungsverfahren schriftlich bekannt gegebene Gründe und Stellungsnahmen - wobei diesen überdies nicht entnommen werden kann, auf Grund welcher konkreten Sachverhaltsannahmen sie abgegeben wurden - wird der gesetzlichen Begründungspflicht in keiner Weise Genüge getan (Hinweis E 25.4.1980, 2535/79)

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel AllgemeinBegründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung der Wertung einzelner Beweismittel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1983030215.X04

Im RIS seit

21.10.2019

Zuletzt aktualisiert am

21.10.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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